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Lesen Sie alles zum Erbrecht der Cousins und Cousinen beim Tod ihres Cousins.

Erbschaft nach dem Tod eines Cousins

Kann man einen Erbteil im Falle des Todes eines Cousins erhalten? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Das Erbrecht der Cousins und Cousinen beim Tod ihres Cousins. Voraussetzungen und Höhe der Erbschaft beim Tod des Cousins. Online TerminauswahlGratis Erstgespräch buchen

Erbrecht der Cousins und Cousinen

Im Fall des Todes eines Cousins erhält man nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament des Cousins

Sofern der Cousin ein Testament errichtet hat, kann er wiederum seine Cousins und Cousinen im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise kann man gemäß dem letzten Willen des Cousins als Alleinerben des gesamten Vermögens oder mit einer bestimmten Quote (z. B. Hälfte, Viertel) bedacht werden.

Vermächtnis / Legat des Cousins

Weiterhin hat der Cousin die Möglichkeit, seinen Cousins und Cousinen als Vermächtnis einzelne Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in seinem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch den Cousin

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht der Cousin seinen Cousins und Cousinen für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche der Cousin jederzeit wieder abändern könnte, ist der Cousin durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

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Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung des verstorbenen Cousins, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Cousins und Cousinen haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese den Cousin wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach dem Cousin

Sofern der Cousin kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Dessen Cousins und Cousinen kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen (Ehepartner und nahe Verwandte des verstorbenen Cousins) nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern der Cousin daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und dessen Cousins und Cousinen als Nacherben nach dem Cousin bestimmt wurden, kommen die Cousins und Cousinen mit dem Tod des Cousins zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den der Cousin nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn der Cousin daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Cousins und Cousinen als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod des Cousins ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Cousins und Cousinen letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen des Cousins, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigten ab.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.“
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Zuletzt geändert: 02.05.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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