Verlassenschaftsabsonderung

Wenn nach dem Tod einer Person Gläubigerforderungen offenbleiben, stellt sich oft die Frage, wie diese effektiv durchgesetzt werden können. Die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Erbenvermögen mit der Verlassenschaft vermischt wird. Genau hier greift die Verlassenschaftsabsonderung nach § 812 ABGB:

Sie schützt bestimmte Forderungsberechtigte vor einem ungesicherten Zugriff auf das Nachlassvermögen.

Die Verlassenschaftsabsonderung ist ein vom Gericht bewilligtes Verfahren, mit dem das Verlassenschaftsvermögen gesondert verwaltet wird.

Verlassenschaftsabsonderung in Österreich: Rechte von Absonderungsgläubigern und Ablauf des Absonderungsverfahrens verständlich erklärt.

Ziel der Verlassenschaftsabsonderung

Ziel ist es, bestimmte Gläubigerforderungen zu sichern, wenn Gefahr besteht, dass das Nachlassvermögen durch Vermischung mit dem Erbenvermögen nicht mehr zur Verfügung steht. Dabei wird ein Teil der Verlassenschaft von der Erbenmasse abgetrennt und unter gerichtliche Kontrolle gestellt. Das abgesonderte Vermögen bildet ein Sondervermögen, das für die Separationsgläubiger reserviert bleibt.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Absonderung schützt vor dem Totalverlust: Wer als Gläubiger zuwartet, riskiert, dass sein Anspruch in der Vermögensvermischung untergeht“

Antragungberechtigte

Die Verlassenschaftsabsonderung nennt ausdrücklich Gläubiger der Verlassenschaft. Dazu gehören:

Jeder dieser Gläubiger kann individuell einen Absonderungsantrag stellen. Erben selbst dürfen die Absonderung nur nutzen, wenn sie zusätzlich Gläubiger der Verlassenschaft sind. Erbengläubigern steht diese Möglichkeit nicht offen.

Absicherbare Forderungen

Die Absonderung dient ausschließlich der Sicherung obligatorischer Forderungen, nicht dinglicher Rechte. Auch nicht-geldwerte Ansprüche, wie ein obligatorischer Herausgabeanspruch, können abgedeckt sein. Wichtig ist, dass der Antragsteller ein konkretes Sicherungsinteresse glaubhaft macht.

Voraussetzungen für die gerichtliche Absonderung

Das Gericht bewilligt eine Absonderung nur unter folgenden Bedingungen:

Hinweis: Nach aktueller Rechtslage reicht nicht mehr eine bloß subjektive Besorgnis. Es muss ein sachlich nachvollziehbarer Gefährdungstatbestand bestehen.

Der Erbe kann eine Absonderung durch Sicherheitsleistung abwenden. Diese Sicherheit darf auch aus Mitteln der Verlassenschaft erbracht werden.

Wirkung der Verlassenschaftsabsonderung

Nach Bewilligung bildet das abgesonderte Vermögen ein gerichtlich verwaltetes Sondervermögen, getrennt vom übrigen Nachlass und Erbenvermögen. Die praktische Sicherung erfolgt durch:

Seit 1. Jänner 2017 wird nur mehr der relevante Vermögensteil abgesondert, nicht mehr die gesamte Verlassenschaft. In der Praxis wirft das Probleme auf, etwa bei unteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien oder Kunstwerken.

Gläubiger mit einem erfolgreichen Absonderungsantrag haben Vorrang auf das abgesonderte Vermögen. Der Erbe haftet ihnen nur mit dem abgesonderten Teil. Für alle anderen Gläubiger haftet er wie nach bedingtem Antritt, also nur beschränkt mit den Aktiva der Verlassenschaft.

Endung der Verlassenschaftsabsonderung

Die Absonderung endet:

Wichtig: Die Absonderung kann auch über die Einantwortung hinaus aufrechterhalten bleiben, solange die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Zuständigkeit, Verfahren und Fristen

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Durchsetzung einer Verlassenschaftsabsonderung verlangt taktisches Vorgehen. Wer frühzeitig rechtliche Beratung einholt, sichert sich echte Vorteile im Verfahren.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Verlassenschaftsabsonderung erfordert rechtliches Know-how, taktisches Vorgehen und genaue Fristenkenntnis. Ohne fundierte Begründung weist das Gericht Anträge rasch zurück. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass Ihre Rechte gesichert bleiben.

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Häufig gestellte Fragen – FAQ