Verlassenschaftsabsonderung
Verlassenschaftsabsonderung
Wenn nach dem Tod einer Person Gläubigerforderungen offenbleiben, stellt sich oft die Frage, wie diese effektiv durchgesetzt werden können. Die Frage stellt sich insbesondere dann, wenn das Erbenvermögen mit der Verlassenschaft vermischt wird. Genau hier greift die Verlassenschaftsabsonderung nach § 812 ABGB:
Sie schützt bestimmte Forderungsberechtigte vor einem ungesicherten Zugriff auf das Nachlassvermögen.
Die Verlassenschaftsabsonderung ist ein vom Gericht bewilligtes Verfahren, mit dem das Verlassenschaftsvermögen gesondert verwaltet wird.
Ziel der Verlassenschaftsabsonderung
Ziel ist es, bestimmte Gläubigerforderungen zu sichern, wenn Gefahr besteht, dass das Nachlassvermögen durch Vermischung mit dem Erbenvermögen nicht mehr zur Verfügung steht. Dabei wird ein Teil der Verlassenschaft von der Erbenmasse abgetrennt und unter gerichtliche Kontrolle gestellt. Das abgesonderte Vermögen bildet ein Sondervermögen, das für die Separationsgläubiger reserviert bleibt.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Absonderung schützt vor dem Totalverlust: Wer als Gläubiger zuwartet, riskiert, dass sein Anspruch in der Vermögensvermischung untergeht“
Antragungberechtigte
Die Verlassenschaftsabsonderung nennt ausdrücklich Gläubiger der Verlassenschaft. Dazu gehören:
- Gläubiger des Verstorbenen
- Erbgangsgläubiger, z. B. für Begräbniskosten oder Totenfürsorge
- Vermächtnisnehmer
- Pflichtteilsberechtigte
- Unterhaltsberechtigte
- Überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner, soweit sie ein Vorausvermächtnis geltend machen
Jeder dieser Gläubiger kann individuell einen Absonderungsantrag stellen. Erben selbst dürfen die Absonderung nur nutzen, wenn sie zusätzlich Gläubiger der Verlassenschaft sind. Erbengläubigern steht diese Möglichkeit nicht offen.
Absicherbare Forderungen
Die Absonderung dient ausschließlich der Sicherung obligatorischer Forderungen, nicht dinglicher Rechte. Auch nicht-geldwerte Ansprüche, wie ein obligatorischer Herausgabeanspruch, können abgedeckt sein. Wichtig ist, dass der Antragsteller ein konkretes Sicherungsinteresse glaubhaft macht.
Voraussetzungen für die gerichtliche Absonderung
Das Gericht bewilligt eine Absonderung nur unter folgenden Bedingungen:
- Der Antrag muss vor Rechtskraft der Einantwortung eingebracht werden.
- Der Antragsteller muss seine Gläubigerstellung und die Gefährdung seines Anspruchs bescheinigen (nicht beweisen).
- Bei Pflichtteilsberechtigten genügt der Nachweis der Zugehörigkeit zum Personenkreis der Pflichtteilsberechtigten.
- Es muss eine objektive Gefährdung vorliegen, etwa durch freie Verfügbarkeit des Erben über das Nachlassvermögen.
Hinweis: Nach aktueller Rechtslage reicht nicht mehr eine bloß subjektive Besorgnis. Es muss ein sachlich nachvollziehbarer Gefährdungstatbestand bestehen.
Der Erbe kann eine Absonderung durch Sicherheitsleistung abwenden. Diese Sicherheit darf auch aus Mitteln der Verlassenschaft erbracht werden.
Wirkung der Verlassenschaftsabsonderung
Nach Bewilligung bildet das abgesonderte Vermögen ein gerichtlich verwaltetes Sondervermögen, getrennt vom übrigen Nachlass und Erbenvermögen. Die praktische Sicherung erfolgt durch:
- Versperren oder Versiegeln
- Bestellung eines Separationskurators
Seit 1. Jänner 2017 wird nur mehr der relevante Vermögensteil abgesondert, nicht mehr die gesamte Verlassenschaft. In der Praxis wirft das Probleme auf, etwa bei unteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien oder Kunstwerken.
Gläubiger mit einem erfolgreichen Absonderungsantrag haben Vorrang auf das abgesonderte Vermögen. Der Erbe haftet ihnen nur mit dem abgesonderten Teil. Für alle anderen Gläubiger haftet er wie nach bedingtem Antritt, also nur beschränkt mit den Aktiva der Verlassenschaft.
Endung der Verlassenschaftsabsonderung
Die Absonderung endet:
- wenn der Erbe eine geeignete Sicherheitsleistung erbringt,
- bei unberechtigter Bewilligung (auf Antrag oder von Amts wegen),
- bei Wegfall der Voraussetzungen oder
- wenn der Gläubiger seinen Anspruch nicht gehörig weiterverfolgt.
Wichtig: Die Absonderung kann auch über die Einantwortung hinaus aufrechterhalten bleiben, solange die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
Zuständigkeit, Verfahren und Fristen
- Zuständig ist das Verlassenschaftsgericht, international wie national.
- Die Entscheidung trifft ausschließlich der Richter.
- Frist: Der Antrag ist bis zur Rechtskraft der Einantwortung möglich.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Erbstatut in Verbindung mit dem örtlichen Verfahrensrecht.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Durchsetzung einer Verlassenschaftsabsonderung verlangt taktisches Vorgehen. Wer frühzeitig rechtliche Beratung einholt, sichert sich echte Vorteile im Verfahren.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die Verlassenschaftsabsonderung erfordert rechtliches Know-how, taktisches Vorgehen und genaue Fristenkenntnis. Ohne fundierte Begründung weist das Gericht Anträge rasch zurück. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass Ihre Rechte gesichert bleiben.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei,
- Ihre Forderung auch über die Einantwortung hinaus zu verfolgen.
- Ihre Gläubigerstellung präzise zu bescheinigen, etwa bei Pflichtteils-, Vermächtnis- oder Unterhaltsansprüchen,
- das Risiko einer Vermögensvermischung sachlich darzulegen,
- einen rechtlich fundierten Antrag fristgerecht einzubringen,
- auf Einwendungen des Erben gezielt zu reagieren (z. B. durch Widerspruch gegen eine Sicherheitsleistung)