Erbschaftskauf
Ein Erbschaftskauf bedeutet, dass eine Person ihre zukünftigen Erbansprüche gegen Geld oder eine andere Gegenleistung verkauft. Es handelt sich um eine entgeltliche Übertragung des Erbrechts zwischen dem Tod des Erblassers und der sogenannten Einantwortung (dem Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens).
Der Erbschaftskauf
Ein Erbschaftskauf ist ein Vertrag, bei dem eine Person ihre zukünftigen Erbansprüche gegen eine Gegenleistung, meistens Geld, verkauft. Dabei überträgt der Verkäufer bereits vor dem Tod des Erblassers seine Ansprüche an einen Käufer.
Dieser Käufer erhält damit alle Chancen, aber auch Risiken, die mit der späteren Erbschaft verbunden sind. Ein solcher Vertrag muss in Österreich notariell beglaubigt werden, um rechtswirksam zu sein.
Chancen und Risiken beim Erbschaftskauf
Der Käufer profitiert von allen Vorteilen der späteren Erbschaft, trägt aber auch mögliche Risiken. Falls sich beispielsweise herausstellt, dass die Erbschaft weniger wert ist als angenommen, trägt der Käufer diesen Verlust. Umgekehrt erhält er den Gewinn, falls die Erbschaft wertvoller ist als erwartet.
Rechtliche Anforderungen
- Vor dem Erbfall ist der Verkauf einer bloß erwarteten Erbschaft (vor dem Tod des Erblassers) gemäß § 879 Abs 2 Z 3 ABGB sittenwidrig und daher verboten.
- Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers hinsichtlich der Erbschaft ein, jedoch nicht in Verpflichtungen, die den Verkäufer persönlich treffen.
- Der Käufer übernimmt das Erbrecht in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet.
Der Vertrag über den Erbschaftskauf muss in Österreich notariell beglaubigt werden. Ohne diese Beglaubigung bleibt der Kaufvertrag unwirksam.
Haftung und Risiken
Der Erbschaftskauf ist ein sogenannter Glücksvertrag. Das heißt,, der Käufer weiß oft nicht genau, was er bekommt (z. B. Schulden oder mehr Vermögen).
Deshalb ist ein Kauf ohne vorheriges Inventar nicht anfechtbar, selbst wenn der Wert viel geringer ist als der Preis.
Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers
Durch die Einantwortung wird der Käufer zum Rechtsnachfolger des Verstorbenen und der gesamte Nachlass geht auf ihn über.
Der Verkäufer haftet für die Existenz des Erbrechts. Falls ein Inventar besteht, haftet der Verkäufer auch für dessen Richtigkeit. Ohne Inventar ist die Haftung stark eingeschränkt, und der Käufer trägt das volle Risiko für den tatsächlichen Wert der Erbschaft.
Die Haftung kann aber auch durch eine vertragliche Vereinbarung angepasst werden.
Erbschaftskauf bei Liquiditätsbedarf oder Risikovermeidung
Ein Erbschaftskauf kann sinnvoll sein, wenn der Verkäufer sofort Geld benötigt oder das Risiko einer Erbschaft umgehen möchte.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Aufgrund der rechtlichen Komplexität empfehlen wir eine individuelle Beratung.“