Kostenloses Erstgespräch buchen

Erbschaft nach dem Tod die Großmutter

Erhalten Enkel beim Tod der Großmutter einen Erbteil? Wenn ja, wie hoch ist der Erbteil der Enkel beim Tod der Großmutter? Die Lösung auf diese Fragen erklären die Erbrechtsexperten von Harlander & Partner.

Das Erbrecht des Enkels und der Enkelin beim Tod ihrer Großmutter. Voraussetzungen und Höhe der Erbschaft beim Tod der Großmutter. Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Erbrecht der Enkel

Enkel erhalten im Fall des Todes der Großmutter nicht automatisch eine Erbschaft. Dennoch existieren mehrere Möglichkeiten für Enkel, einen Teil oder sogar das gesamte Erbe zu erhalten.

Testament der Großmutter

Sofern die Großmutter ein Testament errichtet hat, kann sie ihre Enkel im Testament berücksichtigen. Auf diese Weise kann sie gemäß ihrem letzten Willen bestimmte Quoten (z. B. Hälfte, Viertel) festlegen.

Vermächtnis / Legat der Großmutter

Weiterhin hat die Großmutter die Möglichkeit, ihren Enkeln als Vermächtnis einzelne (aufgeteilte) Gegenstände (z. B. Blumenvase) oder Rechte (z. B. Wohnrecht in ihrem Haus) zu hinterlassen.

Schenkung auf den Todesfall durch die Großmutter

Bei der Schenkung auf den Todesfall verspricht die Großmutter ihren Enkeln für den Fall ihres Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils. Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein.

Im Gegensatz zu einer letztwilligen Verfügung durch ein Testament oder ein Vermächtnis, welche die Großmutter jederzeit wieder abändern könnte, ist die Großmutter durch die Schenkung auf den Todesfall jedoch auch selbst gebunden. Die Schenkung auf den Todesfall ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag, welcher einseitig nicht mehr widerrufen werden kann.

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Pflegevermächtnis

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Es beruht nicht auf einer letztwilligen Verfügung der verstorbenen Großmutter, sondern ausschließlich auf Grundlage des Gesetzes.

Enkel haben Anspruch auf ein Pflegevermächtnis, wenn diese die Großmutter wie folgt gepflegt haben:

Gesetzliche Erbefolge nach der Großmutter

Sofern die Großmutter kein Testament errichtet hat, kommt die gesetzliche Erbefolge zum Tragen. Enkel kommen nach der gesetzlichen Erbfolge jedoch erst dann zum Zug, wenn folgende Personen nicht existieren, bereits verstorben oder vom Erbe rechtmäßig ausgeschlossen sind:

Nacherbschaft

Bei einer Nacherbschaft setzt der Verstorbene eine weitere Person zum Erben ein, den Nacherben. Dieser erhält das Vermögen nach dem ersteingesetzten Erben.

Sofern die Großmutter daher in einer früheren letztwilligen Verfügung als Erbe und die Enkel als Nacherben nach der Großmutter bestimmt wurden, kommen die Enkel mit dem Tod der Großmutter zum Zug. Je nach Art der Nacherbschaft erhalten diese dann das volle ursprüngliche Erbe oder nur den Teil, den die Großmutter nicht verbraucht hat.

Ersatzerbschaft

Bei der Abfassung eines Testaments sollte immer ein Ersatzerbe benannt werden. Der Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn der eingesetzte Erbe nicht erben kann oder die Erbschaft ausschlägt.

Wenn die Großmutter daher jemanden, der bereits verstorben ist oder der das Erbe ausschlägt, als Erben und die Enkel als Ersatzerben eingesetzt hat, dann kommen diese mit dem Tod der Großmutter ebenfalls zum Zug.

Höhe der Erbschaft

Die Höhe der Erbschaft bzw. die Höhe des Wertes, der den Enkeln letztendlich bleibt, hängt nicht nur vom Vermögen der Großmutter, sondern auch von der Anzahl der anderen Erben und Vermächtnisnehmer (nach einer letztwilligen Verfügung, wie Testament oder Erbvertrag).

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Anwaltliche Unterstützung rechnet sich im Erbfall fast immer. Unsere Rechtsanwälte für unsere Mandanten stellen sicher, dass keine Ansprüche übersehen oder zu gering bewertet werden.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Gratis Erstgespräch

In 60 Sekunden einen Onlinetermin mit unseren Anwälten in Österreich buchen:

Nicht für: Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Asyl, SIS, Miete, Besitzstörung, Geldforderungen unter € 5.000 (ausgenommen Zwangsvollstreckungen)
Zuletzt geändert: 14.06.2026
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Equity-Partner
Gratis Erstgespräch: jetzt buchen
Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

Unsere Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Peter Harlander Mag. Peter Harlander
Rechtsanwalt
Equity Partner, CVO, CEO
Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Mag. Sebastian Riedlmair
Rechtsanwalt
Equity Partner, CFO, CEO
Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Counsel
CPO, COO
Rechtsanwalt Mag. Christoph Breindl Mag. Christoph Breindl
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwältin Sarah Abel Mag. Sarah Abel, LL.M.
Rechtsanwältin
Associate Partner
Rechtsanwalt Alexander Putzendopler Mag. Alexander Putzendopler
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schweiger Dr. Thomas Schweiger
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwältin Claudia Auer-Saurugg MMag Dr. Claudia Auer-Saurugg
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwalt Hannes Mautz Mag. Hannes Mautz
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wodok Dr. Wolfgang Wodok
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwalt Benjamin Schreiber Benjamin Schreiber, MBA
Rechtsanwalt
Associate Partner
Rechtsanwalt Sebastian M. Ober LL.M. Sebastian M. Ober, MBA
Rechtsanwalt
Associate Partner
Senior Associate Mag. Bettina Hlawna Mag. Bettina Hlawna
Senior Associate
Associate Mag. Carina Usleber Mag. Carina Usleber
Associate
Jur. Sachbearbeiterin Marlene Falle Marlene Falle
Accounting
Jur. Sachbearbeiter Lukas Leitner Lukas Leitner
Accounting
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiter Tobias Mühlbauer Tobias Mühlbauer
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiterin Marlene Winkler Marlene Winkler
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiterin Katharina Huber Katharina Huber
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiterin Natasha Zlabinger Natasha Zlabinger
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiter Simon Prem Simon Prem
Legal Assistant
Jur. Sachbearbeiterin Lena Hirner Lena Hirner
Legal Assistant

Datenschutz

Die datenschutzrechtliche Verantwortliche (Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden einwilligungspflichtigen Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.

Werbung

Erfolgsmessung und personalisierte Werbung

Google GTag

Google Ireland Limited, Irland

Google GTag

Beim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens, Analyse der Wirkung von Online-Marketing Maßnahmen und Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an Google Ireland Limited ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Privacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. Die Datenschutzerklärung von Google Ireland Limited: https://safety.google.