Definition

Das Testamentsregister ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Notare und Rechtsanwälte die Errichtung und Verwahrung von letztwilligen Verfügungen melden. Ziel ist es, den Zugang zu Testamenten und Erbverträgen nach dem Tod einer Person sicherzustellen.

Ein Testamentsregister erfasst gemeldete letztwillige Verfügungen elektronisch und macht sie nach dem Tod auffindbar.

Zentrales Register für Testamente und Erbverträge. Sichern Sie die Auffindbarkeit Ihrer Verfügung durch professionelle Registrierung.

Testamentsregister

Wer ein Testament errichtet, sorgt dafür, dass es im Todesfall gefunden und beachtet wird. Genau dafür führen die Rechtsanwaltskammer das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) und die Notariatskammer das Zentrale Testamentsregister (ZTR). Diese Register stellen sicher, dass letztwillige Verfügungen, Erbverträge oder andere Verfügungen von Todes wegen im Verlassenschaftsverfahren verlässlich zur Anwendung kommen.

Registrierungsfähige Urkunden

Nicht nur Testamente werden erfasst. Auch Erbverträge, Vermächtnisse, Erbverzichtserklärungen und sogar Vereinbarungen im Zusammenhang mit Wohnungseigentum können registriert werden, sofern sie auf den Todesfall Bezug nehmen. Entscheidend ist, dass diese Urkunden entweder durch einen Notar oder durch einen Rechtsanwalt errichtet oder verwahrt werden.

Arten der Register

In Österreich bestehen zwei Testamentsregister:

Österreichisches Zentrales Testamentsregister der Rechtsanwälte (ÖZTR):

  • Rechtsanwälte errichten oder verwahren Testamente und Erbverträge und melden sie im Register.

Zentrales Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer (ZTR):

  • Notare errichten oder verwahren Urkunden und melden sie an das Register.
  • Sie registrieren auch eigenhändige Testamente, sobald sie diese in Verwahrung nehmen.

Beide Register sind mit dem Zentralen Personenstandregister (ZPR) verbunden. Stirbt eine Person, erfolgt ein automatischer Abgleich, damit letztwillige Verfügungen im Verlassenschaftsverfahren auffindbar sind.

Speicherumfang

Nicht der Inhalt, sondern nur folgende Informationen werden registriert:

So bleibt die Privatsphäre gewahrt. Das Register speichert keine Inhalte, sondern nur Metadaten zur Auffindung im Todesfall.

Registrierungsbefugte

Die Registrierung erfolgt ausschließlich durch Notare oder Rechtsanwälte. Eine Privatperson kann nicht selbst eine Eintragung vornehmen. Daher ist es sinnvoll, ein Testament nicht bloß zu Hause aufzubewahren, sondern in professionelle Verwahrung zu geben und registrieren zu lassen.

Wichtig: Die Registrierung ersetzt keine Formerfordernisse und ist keine Gültigkeitsvoraussetzung. Sie dient ausschließlich der Auffindbarkeit im Todesfall.

Gründe für die Registrierung eines Testaments

Ein nicht auffindbares Testament gilt als nicht existent. Ohne Registrierung kann es passieren, dass:

Die Registrierung im Testamentsregister stellt sicher, dass der letzte Wille gefunden, beachtet und umgesetzt wird.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein gültiges Testament nützt nichts, wenn es niemand findet.“

Pflichten des Gerichtskommissars bei Todesfällen

Gerichtskommissäre in Österreich sind verpflichtet, bei jedem Todesfall automatisch zu prüfen, ob ein Testament registriert ist.

Ziel der Abfragepflicht

Wenn eine Person verstirbt und ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet wird, ist der beauftragte Notar verpflichtet, zwei spezielle Datenbanken zu durchsuchen:

  1. Das Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer (ZTR)
  2. Das Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte

Ziel ist es, über diese Abfrage herauszufinden, ob eine letztwillige Verfügung (z. B. Testament oder Erbvertrag) registriert wurde und wo sich diese befindet.

Bedeutung der Pflicht

Der Notar als Gerichtskommissär ermittelt den wahren letzten Wille der verstorbenen Person nur, wenn er die Register systematisch abfragt. Unterbleibt diese Abfrage, droht die fälschliche Anwendung der gesetzlichen Erbfolge, weil ein wirksames Testament unentdeckt bleibt.

Die Abfragepflicht sorgt dafür, dass:

Dokumentationspflicht des Notars

Der Notar dokumentiert das Ergebnis der Registerabfrage verpflichtend. Er hält fest, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht, und sichert damit die Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit im gesamten Verlassenschaftsverfahren.

Internationale Auffindbarkeit

Über das Zentrale Testamentsregister der Notariatskammer (ÖZTR) kann auch eine Abfrage in bestimmten europäischen Testamentsregistern erfolgen. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende grenzüberschreitende Vernetzung besteht. Dies erleichtert die Nachlassabwicklung bei internationalen Erbfällen.

Vorteile der Registrierung

Eine Registrierung bringt zahlreiche Vorteile:

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Anwalt hilft nicht nur bei der rechtssicheren Errichtung Ihres Testaments, sondern auch bei der Registrierung im passenden Register. Er stellt außerdem sicher, dass Sie alle Formvorschriften einhalten, Pflichtteilsrechte richtig berücksichtigen und keine Anfechtungsgründe entstehen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Registrierung allein schützt nicht vor Formfehlern. Nur mit anwaltlicher Hilfe entsteht ein wirksames und vollstreckbares Testament.“

Verlassen Sie sich nicht auf den Zufall. Lassen Sie Ihr Testament fachkundig aufsetzen und registrieren. Wir beraten Sie umfassend zur optimalen Gestaltung und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam und sicher auffindbar bleibt.

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