Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer war in Österreich jahrzehntelang ein Instrument der Besteuerung, wenn Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übertragen wurde. Sie sollte sicherstellen, dass auch unentgeltliche Übertragungen von Geld, Immobilien oder Wertpapieren steuerlich erfasst werden. Mit 1. August 2008 wurde die Schenkungssteuer abgeschafft. Dennoch bestehen auch heute wichtige Pflichten, die bei jeder Schenkung zu beachten sind.

In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer mehr. Dennoch können andere Abgaben wie die Grunderwerbsteuer oder die gesetzliche Meldepflicht relevant werden.

In Österreich gibt es keine Schenkungssteuer mehr. Beachten Sie jedoch die Meldepflichten und die Grunderwerbsteuer bei Immobilien.

Abschaffung der Schenkungssteuer

Seit 2008 fällt in Österreich keine Schenkungssteuer mehr an. Damit sind reine Geldschenkungen zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Ehegatten grundsätzlich steuerfrei. Diese Entwicklung unterscheidet Österreich von vielen anderen europäischen Staaten, in denen Schenkungssteuern weiterhin bestehen. Trotzdem dürfen die Begünstigten nicht annehmen, dass jede Vermögensübertragung „steuerfrei und folgenlos“ bleibt.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine sorgfältige Schenkungsplanung vermeidet nicht nur steuerliche Nachteile, sondern schützt auch vor späteren Streitigkeiten innerhalb der Familie.“

Grunderwerbsteuer bei Immobilienschenkungen

Sobald jemand Immobilien verschenkt, erhebt das Finanzamt Grunderwerbsteuer und berechnet diese nach dem sogenannten Grundstückswert.

Das Finanzamt erfasst damit auch unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften steuerlich und erhebt zusätzlich gegebenenfalls Eintragungsgebühren im Grundbuch.

Mehr zum Thema Grunderwerbssteuer lesen sie hier:

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Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht gilt nur für Schenkungen unter Lebenden sowie für Zweckzuwendungen unter Lebenden (z. B. wenn eine Schenkung an eine bestimmte Auflage gebunden ist).
Nicht erfasst sind Schenkungen auf den Todesfall und Grundstücksübertragungen. Grundstücke fallen unter die Grunderwerbsteuer, sodass dort eine eigene Anzeigepflicht besteht.

Meldepflichtige Vermögenswerte

Anzeigepflicht besteht insbesondere bei:

Allgemeine Meldepflicht

Wer solche Vermögenswerte verschenkt, muss diese beim Finanzamt melden, sobald der Wert innerhalb von fünf Jahren 15.000 € erreicht.

Erhöhte Grenze bei Angehörigen

Zwischen nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Ehegatten, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins, Cousinen, Schwiegereltern, Lebensgefährten samt deren Kindern) liegt die Grenze bei 50.000 € pro Jahr.

Die Berechnung erfolgt pro Schenker-Beschenkter-Paar. Mehrere Geschenke derselben Person an dieselbe Person sind zusammenzurechnen.

Bewertung der Schenkung

Fristen und Verfahren

Die Meldung muss innerhalb von drei Monaten erfolgen. Maßgeblich ist der Erwerb, mit dem die Wertgrenze erstmals überschritten wird.
Die Anzeige erfolgt grundsätzlich über FinanzOnline (§ 121a BAO).

Ausnahmen von der Meldepflicht

Nicht jede Zuwendung muss gemeldet werden. Ausgenommen sind insbesondere:

Für Immobilien besteht keine eigene Meldepflicht, da das Finanzamt bereits durch die Grunderwerbsteuer automatisch Kenntnis erhält.

Kreis der Meldeverpflichteten Personen

Zur Anzeige verpflichtet sind:

Es genügt, wenn eine der verpflichteten Personen die Meldung rechtzeitig erstattet, die Anzeigepflicht der anderen entfällt damit.

Sanktionen bei Verstößen

Unterbleibt die Meldung, kann es zu einer Beweislastumkehr kommen: Das Finanzamt unterstellt dann, dass es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat, und der Betroffene muss das Gegenteil beweisen.
Bei vorsätzlicher Nichtanzeige droht eine Geldstrafe bis zu 10 % des gemeinen Werts der Schenkung.
Eine Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Dreimonatsfrist wirkt strafbefreiend, wenn die versäumte Meldung nachgeholt wird.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade bei größeren Vermögensübertragungen ist die fristgerechte Meldung entscheidend, um Strafen und Beweislastumkehr sicher zu vermeiden.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ