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Wer für KFZ werben will, muss insbesondere das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz beachten. Es verpflichtet den Werbenden dazu, den Verbraucher über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emissionen von KFZ zu informieren. Es müssen daher insbesondere in allen Werbemitteln die offiziellen Kraftstoffverbrauchswerte und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionswerte des jeweiligen Modells enthalten sein.

Für den Printbereich gibt es besondere Bestimmungen hinsichtlich Werbung für KFZ. Demnach müssen die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionswerten gut lesbar sein und dürfen nicht weniger hervorgehoben sein, als die eigentliche Werbebotschaft. Auch bei nur flüchtigem Lesen müssen die Angaben leicht verständlich sein.

Wer gegen die Bereitstellung der Verbraucherinformationen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 4.000,00 rechnen.

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Zuletzt aktualisiert: 10.10.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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