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Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

In Österreich herrscht grundsätzlich ein absolutes Tabakwerbe- und -sponsoringverbot. Davon umfasst sind beispielsweise:

Ausnahmen vom Werbeverbot

Vom Werbeverbot ausgenommen ist insbesondere Werbung, die sich ausschließlich an im Tabakhandel tätige Personen, wie beispielsweise Trafikanten, richtet.

Werbung durch Tabaktrafikanten

Im Trafiklokal und an dessen Außenseite ist es Trafikanten grundsätzlich erlaubt, Werbung für Tabakprodukte anzubringen.

Werbung im Rundfunk

Im Rundfunk, also im TV und Radio, ist jede Form der Werbung für Tabakprodukte verboten.

Warnhinweise

Auf der Packung von Tabakerzeugnissen, die zum Rauchen bestimmt sind, muss auf der Vorderseite ein Warnhinweis angebracht sein. Dieser kann “Rauchen kann tödlich sein” oder ähnlich lauten. Auch die Größe des Warnhinweises betreffend gibt es genaue Vorgaben, die im Tabakgesetz geregelt sind.

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Zuletzt aktualisiert: 20.07.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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