Zu Medizinprodukten zählen beispielsweise Schwangerschaftstests, Blutdruckmessgeräte, Pflaster oder Prothesen. Auch für solche Produkte gibt es – ähnlich wie bei den Arzneimitteln – Sonderbestimmungen für Werbetreibende.

Werbung, die sich direkt an Verbraucher richtet ist beispielsweise für verschreibungspflichtige Medizinprodukte gänzlich untersagt. Nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte dürfen grundsätzlich beworben werden. Allerdings muss die Werbung folgende Angaben enthalten:

Werden Medizinprodukte Fachpersonal wie beispielsweise Ärzten angeboten so ist es verboten, den Kauf der Medizinprodukte mit Prämien, finanziellen oder materiellen Vorteilen zu verknüpfen.