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Das Säuglingsnahrungsgesetz enthält Regelungen hinsichtlich Werbung für Säuglingsnahrung. Demnach muss Werbung für Säuglingsnahrung die erforderlichen Informationen über die richtige Verwendung der Lebensmittel vermitteln.

Die Informationen in der Werbung dürfen nur wissenschaftlich und sachbezogen sein. Werbung für Säuglingsnahrung darf nicht suggerieren, dass Flaschennahrung gleich- oder höherwertig als Muttermilch ist. Außerdem muss Werbung, die an Schwangere oder Mütter von Säuglingen gerichtet ist, eine Reihe von Hinweisen enthalten. Dazu zählen insbesondere:

Das Verteilen von Proben in Einzelhandelsgeschäften um Verbraucher zum Kauf von Säuglingsnahrung anzuregen, ist grundsätzlich verboten.

Lesen Sie auch: „Werbebeschränkungen und -verbote für Tabakprodukte“

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Zuletzt geändert: 20.07.2024
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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