Die Strafregisterbescheinigung ist eine amtliche Urkunde nach dem Strafregistergesetz 1968, die auf Antrag der betroffenen Person Auskunft darüber gibt, ob im Strafregister rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen aufscheinen oder nicht. Das Strafregister wird bei der Landespolizeidirektion Wien geführt, während die Bescheinigung je nach Fall vom Bürgermeister, von der Landespolizeidirektion oder von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ausgestellt wird. Inhaltlich gilt, dass getilgte Verurteilungen und gesetzlich ausgenommene Datenkategorien in der allgemeinen Strafregisterbescheinigung nicht enthalten sind.

Die Strafregisterbescheinigung ist der gesetzlich vorgesehene Nachweis, ob eine Person im österreichischen Strafregister mit einer nicht getilgten strafgerichtlichen Verurteilung aufscheint oder als unbescholten gilt.

Strafregisterauszug in Österreich. Inhalt, Beantragung, Tilgung und Besonderheiten für EU- und Drittstaatsbürger verständlich erklärt.
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Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung spielt im österreichischen Recht eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, strafrechtliche Unbescholtenheit oder Vorbelastungen offiziell nachzuweisen. Sie wird in vielen Lebensbereichen verlangt, etwa bei Bewerbungen, Bewilligungsverfahren oder aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, und hat oft unmittelbare rechtliche Folgen.

Wichtig ist die klare Trennung zwischen dem Strafregister selbst, das als staatliche Datenbank geführt wird, und der Strafregisterbescheinigung, die lediglich einen Auszug aus diesem Register darstellt. Nicht jede Information, die im Strafregister gespeichert ist, darf auch in einer Bescheinigung aufscheinen. Das Gesetz zieht hier bewusst enge Grenzen, um Rechte der betroffenen Person zu schützen und eine lebenslange Stigmatisierung zu verhindern.

Die rechtliche Einordnung entscheidet daher darüber,

Begriff und gesetzliche Grundlagen

Die Strafregisterbescheinigung ist eine amtliche Urkunde, die ausschließlich auf Antrag der betroffenen Person ausgestellt wird. Sie gibt Auskunft darüber, ob im Strafregister der Republik Österreich rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen sind oder nicht. Grundlage ist das Strafregistergesetz 1968, insbesondere die Regelungen über Inhalt, Umfang und Grenzen der Auskunft.

Das Gesetz verfolgt dabei zwei Ziele:
Einerseits soll es Behörden und bestimmten Stellen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten. Andererseits schützt es Betroffene davor, dass veraltete oder rechtlich nicht mehr relevante Verurteilungen weiterhin gegen sie verwendet werden.

Rechtlich entscheidend ist, dass

Die Strafregisterbescheinigung ersetzt frühere Bezeichnungen wie Leumundszeugnis oder Führungszeugnis vollständig und ist heute der einzig zulässige Nachweis im strafregisterrechtlichen Sinn.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Strafregisterbescheinigung schafft einen gesetzlich klar begrenzten Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse von Behörden und dem Schutz vor einer dauerhaften rechtlichen Stigmatisierung.“

Inhalt und Aussagekraft der Strafregisterbescheinigung

Der Inhalt einer Strafregisterbescheinigung ist gesetzlich strikt begrenzt. Sie enthält entweder den Hinweis auf bestehende, nicht getilgte Verurteilungen oder die formelle Bestätigung, dass keine Verurteilung im Strafregister aufscheint. Andere Informationen dürfen nicht aufgenommen werden.

Nicht enthalten sind insbesondere:

Die Aussagekraft der Bescheinigung ist daher klar einzugrenzen. Sie beantwortet nicht die Frage nach dem persönlichen Charakter, sondern ausschließlich, ob eine rechtlich relevante Verurteilung aktuell auskunftspflichtig ist. Gerade diese Differenzierung ist für Laien oft überraschend, aber rechtlich von großer Bedeutung.

In der Praxis bedeutet das:

Wer die Reichweite dieser Aussage richtig einordnet, vermeidet Fehlannahmen und rechtliche Nachteile.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Strafregisterbescheinigung sagt nicht aus, wer jemand ist, sondern ausschließlich, ob aktuell eine rechtlich relevante Verurteilung ausgewiesen werden darf.“

Arten der Strafregisterbescheinigung

Das österreichische Recht kennt mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung, weil nicht jeder Zweck dieselbe Tiefe der Auskunft rechtfertigt. Der Gesetzgeber unterscheidet bewusst zwischen einer allgemeinen Bescheinigung und besonderen Bescheinigungen mit erweitertem Inhalt, um einen angemessenen Ausgleich zwischen öffentlichem Schutzinteresse und Rechten der betroffenen Person zu schaffen.

Welche Art erforderlich ist, hängt ausschließlich vom konkreten Verwendungszweck ab. Arbeitgeber, Behörden oder Organisationen dürfen nicht frei wählen, sondern müssen sich an die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen halten. Eine pauschale oder vorsorgliche Anforderung einer speziellen Bescheinigung ist rechtlich unzulässig.

Grundsätzlich gilt:

Allgemeine Strafregisterbescheinigung

Die allgemeine Strafregisterbescheinigung ist die häufigste und rechtlich niedrigschwelligste Form. Sie gibt Auskunft darüber, ob im Strafregister nicht getilgte strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen sind, soweit diese nicht gesetzlichen Auskunftsbeschränkungen unterliegen.

Diese Bescheinigung wird typischerweise verlangt bei:

Sie enthält keine Informationen über Sexualdelikte, Tätigkeitsverbote oder terroristische Straftaten, selbst wenn solche Eintragungen im Strafregister vorhanden wären. Das Gesetz schützt hier bewusst die Verhältnismäßigkeit, weil diese sensiblen Informationen nur in klar abgegrenzten Fällen relevant sein dürfen.

Für die meisten Personen ist die allgemeine Strafregisterbescheinigung ausreichend und abschließend.

Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge stellt eine besondere Form mit erweitertem Inhalt dar. Sie wird ausschließlich dann ausgestellt, wenn eine Tätigkeit hauptsächlich die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Pflege oder Ausbildung von Minderjährigen umfasst.

Im Unterschied zur allgemeinen Bescheinigung gibt sie zusätzlich Auskunft darüber,

Voraussetzung ist eine an die betroffene Person gerichtete schriftliche Aufforderung zur Vorlage, aus der der konkrete Verwendungszweck hervorgeht, weil die Behörde die besondere Bescheinigung nur dann ausstellen darf, wenn dieser Zweck eindeutig nachgewiesen ist.

Diese besondere Bescheinigung dient nicht der Bewertung der Person, sondern dem präventiven Schutz von Kindern und Jugendlichen. Gerade deshalb unterliegt sie strengen formellen Anforderungen und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen verlangt werden.

Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung

Die Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung ist eine besondere Strafregisterbescheinigung mit erweitertem Auskunftsumfang. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn eine Tätigkeit hauptsächlich die Pflege oder Betreuung wehrloser Personen umfasst, etwa von Menschen mit Behinderungen, schweren Erkrankungen oder altersbedingten Einschränkungen.

Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber,

Auch hier gilt ein strenges Zweckprinzip. Die Bescheinigung darf nur verlangt werden, wenn eine konkrete berufliche oder organisierte ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt und eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation beigebracht wird.

Wesentlich ist:

Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass sensible Strafregisterdaten nur dann offengelegt werden, wenn ein erhöhtes Schutzbedürfnis objektiv besteht.

Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen

Die Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen ist die inhaltlich weitreichendste Form der Strafregisterbescheinigung. Sie wird ausschließlich für besonders sicherheitsrelevante Tätigkeiten vorgesehen, etwa im Bereich der kritischen Infrastruktur, des Sicherheitsgewerbes, des Waffen- oder Sprengmittelbereichs.

Diese Bescheinigung gibt Auskunft darüber,

Auch hier ist eine konkrete und individualisierte Bestätigung des Arbeitgebers zwingend erforderlich. Ohne diese darf die Behörde die Bescheinigung nicht ausstellen.

Die strengen Voraussetzungen zeigen, dass diese Bescheinigung kein Standardnachweis, sondern ein eng begrenztes sicherheitsrechtliches Instrument ist.

Anwendungsfälle der Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung wird immer dann benötigt, wenn das Gesetz oder eine Behörde einen Nachweis über strafrechtliche Unbescholtenheit oder relevante Vorbelastungen verlangt. Maßgeblich ist dabei nicht der Wunsch des Anfordernden, sondern die rechtliche Erforderlichkeit.

Typische Anwendungsfälle sind:

Entscheidend ist stets, welche Art der Bescheinigung erforderlich ist. Eine zu weitgehende Anforderung kann rechtlich unzulässig sein, während eine falsche Bescheinigungsart zu Verzögerungen oder rechtlichen Nachteilen führen kann.

Wer den Zweck korrekt einordnet, stellt sicher, dass Rechte gewahrt und Verfahren reibungslos abgewickelt werden.

Beantragung und Zuständigkeiten

Die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung erfolgt ausschließlich auf Antrag der betroffenen Person. Dritte können die Ausstellung nicht eigenständig veranlassen. Damit stellt das Gesetz sicher, dass die Kontrolle über sensible strafregisterrechtliche Informationen stets bei der betroffenen Person verbleibt.

Zuständig für die Ausstellung sind je nach Aufenthaltsort:

Unabhängig vom Hauptwohnsitz kann der Antrag bei jeder sachlich zuständigen Behörde gestellt werden, sofern sich die antragstellende Person dort rechtmäßig aufhält. Bei Online-Anträgen ist zentral die Landespolizeidirektion Wien zuständig.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Strafregisterbescheinigung darf nur von der betroffenen Person selbst beantragt werden, weil das Gesetz die Kontrolle über strafregisterrechtliche Daten bewusst in ihrer Hand belässt und Zuständigkeiten klar regelt.“
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Erforderliche Unterlagen und Identitätsnachweis

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung ist eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung erforderlich. Ohne diese darf die Behörde den Antrag nicht bearbeiten. Der Gesetzgeber legt hier strenge Maßstäbe an, um Verwechslungen und falsche Eintragungen zu vermeiden.

Erforderlich sind in der Regel:

Bei besonderen Strafregisterbescheinigungen kommt zusätzlich eine konkrete und individualisierte Bestätigung des Arbeitgebers oder der Organisation hinzu. Diese muss den Zweck der Tätigkeit eindeutig benennen und darf nicht pauschal formuliert sein.

Kosten und Gebühren

Die Kosten für eine Strafregisterbescheinigung richten sich nach den jeweils anwendbaren Gebührenvorschriften und können je nach Art der Bescheinigung und Antragsweg unterschiedlich ausfallen.

Grundsätzlich gilt:

In bestimmten Fällen, etwa bei freiwilligem Engagement in anerkannten Organisationen, sieht das Gesetz vollständige Gebührenbefreiungen vor. Voraussetzung ist jedoch stets ein ordnungsgemäßer Nachweis, der speziell für die antragstellende Person ausgestellt wurde.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade für Drittstaatsangehörige ist ein kurzes Erstgespräch sinnvoll, um vor der Antragstellung zu klären, welche Strafregisterbescheinigung erforderlich ist und welche Gebühren korrekt anfallen, damit unnötiger Mehraufwand und vermeidbare Kosten vermieden werden.“
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Gültigkeitsdauer und Aktualität der Bescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung ist kein zeitlich unbegrenzt verwendbares Dokument. In der Praxis verlangen Behörden und Arbeitgeber regelmäßig eine aktuelle Bescheinigung, weil sich der strafregisterrechtliche Status jederzeit ändern kann.

Als Richtwert gilt häufig:

Diese Frist ergibt sich zwar nicht pauschal aus dem Gesetz, hat sich jedoch als verwaltungsübliche Grenze etabliert. Entscheidend ist immer der konkrete Verwendungszweck. Je sensibler der Bereich, desto höher sind die Anforderungen an die Aktualität.

Eine ältere Bescheinigung kann dazu führen,

Ausstellung, Zustellung und Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung erfolgt in vielen Fällen rasch und unbürokratisch, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen die Identitätsdaten eindeutig vor und bestehen keine besonderen Abfragen, stellen manche Behörden die Bescheinigung innerhalb weniger Minuten aus.

Die Zustellung kann erfolgen:

Kommt es zu Rückfragen, Datenabgleichen oder Auslandsabfragen, verlängert sich die Bearbeitungsdauer. In solchen Fällen kann die Ausstellung mehrere Tage oder Wochen in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Antragstellung verkürzt das Verfahren deutlich.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Strafregisterbescheinigung muss zum konkreten Verwendungszweck aktuell sein, weil eine veraltete oder unvollständige Antragstellung regelmäßig zu Verzögerungen, Nachforderungen oder Zurückweisungen führt.“

Besonderheiten bei EU- und Drittstaatsangehörigen

Bei EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen gelten besondere Regeln, da strafregisterrechtliche Informationen nicht ausschließlich national beurteilt werden. Auf Antrag können auch Strafregisterdaten aus dem Herkunftsstaat berücksichtigt werden. Für Drittstaatsbürger ist dabei entscheidend, dass ausländische Verurteilungen rechtlich eingeordnet, Tilgungsregelungen des Herkunftsstaates mitberücksichtigt und die möglichen Auswirkungen auf behördliche Verfahren korrekt bewertet werden. Eine ausländische Verurteilung führt nicht automatisch zu negativen Folgen. Maßgeblich ist stets, wie das österreichische Recht diese Informationen verwertet.

In der Praxis verlangen Behörden bei Drittstaatsbürgern häufig zusätzliche Unterlagen, weil Personenstandsdaten und Namensführung nicht automatisch mit österreichischen Registern abgeglichen werden können. Ausländische Urkunden werden nur anerkannt, wenn ihre Echtheit bestätigt und ihr Inhalt bei Bedarf übersetzt ist. Maßgeblich ist das Haager Apostilleübereinkommen, ein völkerrechtlicher Vertrag zur Echtheitsbestätigung öffentlicher Urkunden.

Typischerweise erforderlich sind:

Je nach Herkunftsstaat erfolgt die Echtheitsbestätigung über eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung mit mehreren Bestätigungsschritten. Wer diese Besonderheiten frühzeitig berücksichtigt, vermeidet Verzögerungen, Nachforderungen und rechtliche Risiken.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Bei EU- und insbesondere bei Drittstaatsangehörigen entscheidet nicht das Vorliegen einer ausländischen Verurteilung allein, sondern deren rechtliche Einordnung nach österreichischem Recht sowie die ordnungsgemäße Anerkennung der vorgelegten Urkunden.“
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Beschränkte Auskunft und Tilgung von Verurteilungen

Das Strafregisterrecht folgt dem Grundsatz, dass strafrechtliche Verurteilungen nicht unbegrenzt gegen eine Person wirken dürfen. Deshalb sieht das Gesetz sowohl Auskunftsbeschränkungen als auch die Tilgung von Verurteilungen vor. Beide Instrumente dienen dem Ziel, eine Resozialisierung und einen rechtlichen Neubeginn zu ermöglichen.

Eine beschränkte Auskunft bedeutet, dass bestimmte Verurteilungen

Die Tilgung geht noch weiter. Mit ihr wird eine Verurteilung rechtlich gelöscht, sodass sie weder ausgewiesen noch verwertet werden darf. Die Tilgungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende der Strafvollstreckung und richtet sich nach

Für Betroffene ist entscheidend zu wissen, ab wann sie wieder als unbescholten gelten und welche Eintragungen rechtlich keine Rolle mehr spielen dürfen.

Rechtliche Probleme in der Praxis und typische Irrtümer

In der Praxis kommt es rund um die Strafregisterbescheinigung immer wieder zu Missverständnissen und rechtlichen Fehlern. Diese entstehen häufig aus Unkenntnis der gesetzlichen Grenzen oder aus falschen Erwartungen.

Typische Irrtümer sind etwa:

Rechtliche Probleme entstehen auch dann, wenn

Wer die rechtlichen Spielregeln kennt, kann solche Fehler vermeiden und seine Rechte wirksam durchsetzen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Für Drittstaatsbürger hat die Strafregisterbescheinigung eine besonders hohe rechtliche Bedeutung, da sie häufig entscheidungsrelevant für Aufenthalts-, Niederlassungs-, Arbeits- und Bewilligungsverfahren ist. Gleichzeitig ist das Verfahren komplexer, weil neben dem österreichischen Strafregister auch ausländische Strafregisterdaten über europäische Informationssysteme einbezogen werden können.

Eine anwaltliche Unterstützung stellt sicher, dass

Gerade für Drittstaatsbürger ist eine präzise rechtliche Prüfung entscheidend, weil strafregisterrechtliche Einträge unmittelbare Auswirkungen auf Aufenthaltsstatus, Beschäftigungsmöglichkeiten und behördliche Ermessensentscheidungen haben können. Eine fundierte anwaltliche Begleitung schafft hier Rechtssicherheit und schützt vor folgenschweren Fehlentscheidungen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade bei Drittstaatsangehörigen ist eine fachkundige rechtliche Begleitung entscheidend, weil strafregisterrechtliche Details unmittelbare Auswirkungen auf Aufenthalts- und Bewilligungsverfahren haben können und frühzeitig korrekt eingeordnet werden müssen.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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