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Besondere Milderungsgründe der Strafbemessung

Besondere Milderungsgründe sind Umstände, die zeigen, dass die individuelle Schuld geringer wiegt, obwohl ein strafbares Verhalten vorliegt. Sie betreffen die Person, die Beweggründe, die Art der Begehung und die Folgen, und sie können das Strafmaß deutlich senken. Das Gericht berücksichtigt diese Umstände im Rahmen der Strafzumessung und begründet, wie sie das Ergebnis prägen. § 34 StGB nennt typische Konstellationen und schafft damit Orientierung für eine gerechte, schuldangemessene Strafe.

Milderungsgründe nach § 34 StGB sind anerkannte Umstände, die das Strafmaß senken, weil sie die persönliche Schuld im Einzelfall mindern.

Was sind besondere Milderungsgründe nach § 34 StGB? Verständnis für Betroffene: Jugend, Reue, Notlage - Straferleichterung im Einzelfall.

Grundsatz

Maßstab ist die Schuldangemessenheit. Das Gericht bewertet die Tat nicht isoliert, sondern im Gesamtbild der Person und der Situation. Liegen Milderungsgründe vor, kann die Strafe spürbar reduziert werden. Diese Bewertung erfolgt transparent und nachvollziehbar, damit erkennbar bleibt, warum die Strafe im unteren Bereich des Rahmens liegt. Im Ergebnis soll die Sanktion weder überziehen noch verharmlosen.

Bedeutung

§ 34 StGB dient dazu, die Strafe an die tatsächliche Schuld des Täters anzupassen. Er sorgt dafür, dass das Gericht nicht schematisch nach dem gesetzlichen Strafrahmen entscheidet, sondern die persönlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. So kann es vorkommen, dass zwei ähnliche Taten unterschiedlich beurteilt werden, weil das Verschulden unterschiedlich schwer wiegt. Mildernde Umstände sind kein Freibrief, sie sind jedoch ein starkes Argument für eine geringere Strafe.

In der Praxis kann das darüber entscheiden, ob eine Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen oder in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Im Zusammenspiel mit § 32 StGB, der die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung festlegt, bildet § 34 die Grundlage für eine faire und nachvollziehbare Entscheidung.

Berücksichtigung in der Praxis

Ausschlaggebend ist die Gewichtung im Einzelfall. Mehrere Milderungsgründe können sich gegenseitig verstärken und das Strafmaß deutlich nach unten verschieben. Reue, Wiedergutmachung und aktive Mitwirkung an der Wahrheitsfindung sind erfahrungsgemäß besonders wirksam, weil sie sowohl Einsicht als auch Verantwortung dokumentieren. Ebenso relevant sind jugendnahe Reifegrade, existenzielle Notsituationen und eine nachhaltig positive Entwicklung seit der Tat. Entscheidend bleibt die Plausibilität der Umstände und ihre Anknüpfung an das Tatgeschehen. Unzulässig ist die doppelte Verwertung, wenn ein Umstand bereits tatbestandlich verbraucht ist.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine Strafmilderung setzt nachvollziehbare Tatsachen voraus. Entscheidend ist, dass der mildernde Umstand belegt und in seiner Bedeutung für die Tat klar dargelegt wird.“
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Zentrale Milderungsgründe

Nicht jeder der im Gesetz genannten Milderungsgründe spielt in der Praxis dieselbe Rolle. Besonders bedeutsam sind folgende Umstände, die regelmäßig zu einer Reduktion des Strafmaßes führen:

Jugendnahes Alter oder eingeschränkte Entwicklung
Ein geringes Lebensalter oder eine mangelnde Reife wirken stark mildernd, weil Einsichtsfähigkeit und Urteilsvermögen noch nicht gefestigt sind.
Beispiele: Handeln zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, seelische Überforderung, Entwicklungsverzögerung.

Bisher ordentlicher Lebenswandel und einmaliger Fehltritt
Wer bisher unbescholten gelebt hat und einmalig gegen das Gesetz verstößt, zeigt kein dauerhaft kriminelles Verhalten.
Beispiele: Tadelloser Beruf, Familienverantwortung, stabile soziale Bindungen.

Heftige und nachvollziehbare Gemütsbewegung
Ein emotionaler Ausnahmezustand kann das Schuldgewicht mindern, wenn die Situation menschlich verständlich ist.
Beispiele: Handeln in plötzlicher Wut, Verletztheit oder emotionaler Überforderung.

Drückende Notlage ohne Arbeitsscheu
Wenn jemand aus existenzieller Bedrängnis handelt, wird das Strafmaß häufig deutlich gesenkt.
Beispiele: Schulden, drohender Wohnungsverlust, familiäre Belastungen.

Reue, Geständnis und aktive Mitwirkung an der Wahrheitsfindung
Ein frühes Geständnis und ehrliche Einsicht belegen Verantwortungsbewusstsein und entlasten das Verfahren.
Beispiele: Selbstanzeige, Kooperation mit Ermittlungsbehörden, nachvollziehbare Reue.

Schadenswiedergutmachung oder ernstliches Bemühen darum
Wer den angerichteten Schaden beseitigt oder sich ernsthaft darum bemüht, zeigt Verantwortungsübernahme.
Beispiele: Rückzahlungen, Entschuldigungen, Wiedergutmachung durch Arbeit oder Unterstützung.

Untergeordnete Tatbeteiligung
Wer in einer Gruppe nur eine geringe Rolle spielte, trägt ein entsprechend geringeres Schuldmaß.
Beispiele: Mitläuferrolle, Handeln auf Druck anderer, fehlende Initiative.

Verlockende Gelegenheit statt geplanter Absicht
Eine Tat, die spontan aus einer günstigen Gelegenheit entsteht, wiegt weniger schwer als eine geplante Handlung.
Beispiele: Spontanes Mitnehmen einer Sache, unüberlegtes Mitwirken.

Versuch statt Vollendung oder fehlender Schaden
Ein nicht eingetretener Erfolg oder freiwilliges Abstandnehmen von der Vollendung mindert die Schuld.
Beispiele: Abbruch der Tat, kein eingetretener Schaden.

Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer ohne eigenes Verschulden
Wird ein Verfahren über Jahre verzögert, ohne dass der Beschuldigte dies zu verantworten hat, wirkt das strafmildernd.
Beispiele: überlange Ermittlungsdauer, schleppende gerichtliche Behandlung.

Weitere berücksichtigungsfähige Umstände

Neben den gesetzlich genannten Beispielen kann das Gericht auch andere Faktoren als mildernd werten, etwa eine schwierige Kindheit, psychische Belastungen, ein geringes Tatmotiv oder die besondere Betroffenheit durch die Folgen der eigenen Tat. Die Aufzählung in § 34 StGB ist nicht abschließend. Entscheidend ist, ob der jeweilige Umstand die persönliche Schuld nachvollziehbar mindert.

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Verhältnis zu Erschwerungsgründen

Milderungsgründe und Erschwerungsgründe stehen sich gegenüber und werden gegeneinander abgewogen. Die Strafe ergibt sich aus dieser Gesamtschau. Erhöhen erschwerende Faktoren das Strafmaß, korrigieren mildernde Faktoren nach unten. Ziel ist ein ausgewogenes Ergebnis, das Schuld, Prävention und Resozialisierung in Einklang bringt. Das Gericht legt offen dar, welche Umstände es heranzieht und warum ein bestimmtes Strafausmaß gewählt wurde.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Strafverfahren ist für Betroffene eine erhebliche Belastung. Schon zu Beginn drohen schwerwiegende Folgen – von Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchung oder Festnahme über Eintragungen im Strafregister bis hin zu Freiheits- oder Geldstrafen. Fehler in der ersten Phase, etwa unbedachte Aussagen oder fehlende Beweissicherung, lassen sich später oft nicht mehr korrigieren. Auch wirtschaftliche Risiken wie Schadenersatzansprüche oder Kosten des Verfahrens können massiv ins Gewicht fallen.

Eine spezialisierte Strafverteidigung sorgt dafür, dass Ihre Rechte von Anfang an gewahrt bleiben. Sie gibt Sicherheit im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft, schützt vor Selbstbelastung und schafft die Basis für eine klare Verteidigungsstrategie.

Unsere Kanzlei:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Machen Sie keine inhaltlichen Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Verteidigung. Sie haben jederzeit das Recht zu schweigen und eine Anwältin oder einen Anwalt beizuziehen. Dieses Recht gilt bereits bei der ersten polizeilichen Kontaktaufnahme. Erst nach Akteneinsicht lässt sich klären, ob und welche Einlassung sinnvoll ist.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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Zuletzt geändert: 03.11.2025
Autor RA Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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