Geldwäschemeldestelle
Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist Österreichs zentrale Stelle zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie ist organisatorisch im Bundeskriminalamt angesiedelt und nimmt Verdachtsmeldungen von Banken, Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern, Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren sowie Anbietern virtueller Währungen entgegen. Die A-FIU prüft diese Meldungen, ordnet bei Bedarf einen Transaktionsstopp an und leitet begründete Verdachtsfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.
Die A-FIU ist die nationale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen in Österreich, eingerichtet beim Bundeskriminalamt.
Aufgaben der Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und unterzieht sie einer sorgfältigen Analyse. Zeigen sich Auffälligkeiten, kann sie den Aufschub oder sogar die Untersagung einer Transaktion anordnen, um eine sofortige Durchführung zu verhindern. Werden die Verdachtsmomente bestätigt, leitet die A-FIU den Fall an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden weiter.
Darüber hinaus pflegt die A-FIU eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht, dem Bundesministerium für Finanzen und mit internationalen Meldestellen. Dadurch entsteht ein dichtes Netz an Kontroll- und Informationswegen. Die A-FIU erfüllt damit eine zentrale Filterfunktion: Nur jene Meldungen, die tatsächlich einen hinreichenden Verdacht auf Geldwäscherei begründen, gelangen in die strafrechtliche Verfolgung.
Meldepflichtige Berufsgruppen
Meldepflichtig sind jene Sektoren, die als besonders anfällig für geldwäschegeneigte Geschäfte gelten, darunter:
- Banken und Finanzdienstleister
- Versicherungsunternehmen
- Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler
- Wirtschaftstreuhänderinnen und Wirtschaftstreuhänder
- Dienstleister für virtuelle Währungen
- Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Notar:innen – allerdings nur in bestimmten Konstellationen
Rechtsanwälte und die Verschwiegenheit
Ein wesentlicher Punkt ist die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
- Keine Meldepflicht besteht für Informationen, die im Rahmen einer Rechtsberatung oder Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren erlangt werden.
- Eine Meldepflicht besteht nur, wenn Anwälte aktiv an bestimmten Transaktionen mitwirken, etwa bei Liegenschaftskäufen, Treuhandabwicklungen oder Unternehmensgründungen.
- Wird anwaltliche Beratung erkennbar missbraucht, um Geldwäsche zu begehen, besteht ebenfalls eine Meldepflicht.
Für Mandanten bedeutet dies: Die anwaltliche Beratung bleibt ein vertraulicher Raum. Meldepflichten greifen nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die anwaltliche Verschwiegenheit bleibt der Grundsatz. Nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen entsteht überhaupt eine Meldepflicht.“
Ablauf einer Verdachtsmeldung
Der Ablauf einer Verdachtsmeldung beginnt mit der Erkennung einer auffälligen Transaktion durch eine meldepflichtige Stelle. Anschließend wird der Hinweis über die Plattform goAML im Unternehmensserviceportal eingereicht. Nach Eingang prüft die A-FIU die Angaben und kann, falls erforderlich, einen vorläufigen Transaktionsstopp anordnen. Wird der Verdacht bestätigt, informiert sie die zuständige Staatsanwaltschaft und leitet den Fall weiter. Auf dieser Grundlage eröffnen die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren und setzen die notwendigen Schritte in Gang.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Verdachtsmeldungen sind ein sensibles Instrument. Ohne rechtliche Begleitung besteht die Gefahr, dass Mandanten unnötig in Ermittlungsverfahren geraten.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäscherei können zu eingefrorenen Konten, blockierten Transaktionen oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen führen. Für Betroffene bringt dies nicht nur rechtliche Unsicherheit, sondern auch wirtschaftliche Risiken und persönliche Belastungen mit sich. Schon kleine Fehler im Umgang mit Behörden oder im Meldeverfahren können schwerwiegende Folgen haben.
Eine rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei gibt in dieser Situation Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und alle notwendigen Schritte rechtssicher erfolgen:
- wahren Ihre Rechte und Interessen gegenüber allen Beteiligten
- prüfen, ob das jeweilige Rechtsthema in Ihrem Fall anwendbar ist
- begleiten Sie durch das gesamte Verfahren bzw. die Abwicklung
- sorgen für eine rechtssichere Gestaltung und Umsetzung aller notwendigen Schritte
- unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen