Geldwäschemeldestelle

Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist Österreichs zentrale Stelle zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie ist organisatorisch im Bundeskriminalamt angesiedelt und nimmt Verdachtsmeldungen von Banken, Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern, Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren sowie Anbietern virtueller Währungen entgegen. Die A-FIU prüft diese Meldungen, ordnet bei Bedarf einen Transaktionsstopp an und leitet begründete Verdachtsfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter.

Die A-FIU ist die nationale Meldestelle für Geldwäscheverdachtsmeldungen in Österreich, eingerichtet beim Bundeskriminalamt.

Zentrale Geldwäschemeldestelle A-FIU: Aufgaben, Meldepflichten, Verfahren und anwaltliche Unterstützung bei Verdachtsfällen.

Aufgaben der Geldwäschemeldestelle

Die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) nimmt Verdachtsmeldungen entgegen und unterzieht sie einer sorgfältigen Analyse. Zeigen sich Auffälligkeiten, kann sie den Aufschub oder sogar die Untersagung einer Transaktion anordnen, um eine sofortige Durchführung zu verhindern. Werden die Verdachtsmomente bestätigt, leitet die A-FIU den Fall an die zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden weiter.

Darüber hinaus pflegt die A-FIU eine enge Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht, dem Bundesministerium für Finanzen und mit internationalen Meldestellen. Dadurch entsteht ein dichtes Netz an Kontroll- und Informationswegen. Die A-FIU erfüllt damit eine zentrale Filterfunktion: Nur jene Meldungen, die tatsächlich einen hinreichenden Verdacht auf Geldwäscherei begründen, gelangen in die strafrechtliche Verfolgung.

Meldepflichtige Berufsgruppen

Meldepflichtig sind jene Sektoren, die als besonders anfällig für geldwäschegeneigte Geschäfte gelten, darunter:

Rechtsanwälte und die Verschwiegenheit

Ein wesentlicher Punkt ist die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.

Für Mandanten bedeutet dies: Die anwaltliche Beratung bleibt ein vertraulicher Raum. Meldepflichten greifen nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die anwaltliche Verschwiegenheit bleibt der Grundsatz. Nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen entsteht überhaupt eine Meldepflicht.“
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Ablauf einer Verdachtsmeldung

Der Ablauf einer Verdachtsmeldung beginnt mit der Erkennung einer auffälligen Transaktion durch eine meldepflichtige Stelle. Anschließend wird der Hinweis über die Plattform goAML im Unternehmensserviceportal eingereicht. Nach Eingang prüft die A-FIU die Angaben und kann, falls erforderlich, einen vorläufigen Transaktionsstopp anordnen. Wird der Verdacht bestätigt, informiert sie die zuständige Staatsanwaltschaft und leitet den Fall weiter. Auf dieser Grundlage eröffnen die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren und setzen die notwendigen Schritte in Gang.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Verdachtsmeldungen sind ein sensibles Instrument. Ohne rechtliche Begleitung besteht die Gefahr, dass Mandanten unnötig in Ermittlungsverfahren geraten.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäscherei können zu eingefrorenen Konten, blockierten Transaktionen oder sogar strafrechtlichen Ermittlungen führen. Für Betroffene bringt dies nicht nur rechtliche Unsicherheit, sondern auch wirtschaftliche Risiken und persönliche Belastungen mit sich. Schon kleine Fehler im Umgang mit Behörden oder im Meldeverfahren können schwerwiegende Folgen haben.

Eine rechtliche Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei gibt in dieser Situation Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und alle notwendigen Schritte rechtssicher erfolgen:

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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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