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Bagatellverlassenschaft

Als Bagatellverlassenschaft wird im österreichischen Erbrecht ein Nachlass bezeichnet, dessen Wert so gering ist, dass kein reguläres Verlassenschaftsverfahren erforderlich erscheint. Der Gesetzgeber hat hierfür ein vereinfachtes Abhandlungsverfahren vorgesehen, das auf Effizienz und Kostenschonung ausgerichtet ist.

Beträgt der Wert einer Verlassenschaft weniger als € 5.000, handelt es sich um eine Bagatellverlassenschaft. In diesem Fall kann das Gericht auf ein förmliches Verfahren verzichten, gemäß §153 Abs 1 AußStrG. Die Abwicklung erfolgt vereinfacht und zügig, entweder auf Antrag der Erben oder von Amts wegen.

Eine Bagatellverlassenschaft liegt vor, wenn der Nachlass unter 5.000 Euro beträgt. In solchen Fällen erfolgt die Abwicklung vereinfacht.
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Voraussetzungen einer Bagatellverlassenschaft

Ob eine Bagatellverlassenschaft vorliegt, entscheidet der Gerichtskommissär auf Grundlage der Umstände. Typische Kriterien für eine Bagatellverlassenschaft sind:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Viele Erben unterschätzen die Tragweite einer scheinbar einfachen Verlassenschaft. Tatsächlich ist das Risiko der Erben, Schulden zu übernehmen, gerade hier besonders hoch.“
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Abgekürztes Verfahren

Bei Vorliegen einer Bagatellverlassenschaft wird das Verlassenschaftsverfahren in abgekürzter Form durchgeführt. Das Verfahren bei der Bagatellverlassenschaft ist somit deutlich einfacher als bei einer vollständigen Abhandlung der Verlassenschaft:

Dadurch fallen die Verfahrenskosten deutlich geringer aus.

Reguläre Abhandlung der Verlassenschaft

Auf Antrag eines Beteiligten führt das Gericht auch bei Bagatellverlassenschaften in das reguläre Verlassenschaftsverfahren über. Dies ist

Rolle des Gerichtskommissär in der Bagatellverlassenschaft

Der Gerichtskommissär, prüft im Rahmen der Todesfallaufnahme, ob die Voraussetzungen für eine Bagatellverlassenschaft erfüllt sind. Er dokumentiert den vorhandenen Nachlass, klärt die Erbenlage und leitet die Einantwortung ein. Die Abwicklung erfolgt formgerecht, jedoch ohne das förmliche Abhandlungsverfahren, wie es bei regulären Verlassenschaften vorgesehen ist.

Achtung: Auch bei Bagatellverlassenschaften besteht eine Haftung der Erben, sofern sie die Erbschaft annehmen. Eine rechtliche Beratung ist daher in jedem Fall ratsam.

Bedeutung für Erben und Gläubiger

Für Erben:

Für Gläubiger:

Ihe Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Rechtsanwalt schützt Sie auch bei kleinen Nachlässen vor rechtlichen Fehlern mit möglicherweise großen Folgen

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Häufig gestellte Fragen – FAQ