Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Verdienstentgang nach einem Skiunfall

Der Verdienstentgang ist eine häufige Folge von Skiunfällen. Als Verdienstentgang gilt nach einem Skiunfall gemäß § 1325 ABGB der finanzielle Schaden, den das Unfallopfer dadurch erleidet, dass es aufgrund der Folgen des Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, dem bisherigen Beruf oder der sonstigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Maßgeblich ist stets die Differenz zwischen dem Einkommen, das ohne den Skiunfall erzielt worden wäre, und dem Einkommen, das nach dem Skiunfall tatsächlich erzielt werden kann. Der Verdienstentgang kann daher sowohl in einem völligen Verlust des Einkommens als auch in einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen.

Verdienstentgang nach Skiunfall oder Verletzung: Anspruch, Berechnung und rechtliche Absicherung durch erfahrene Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs mit unseren Rechtsanwälten für Skiunfallrecht. Wir beantworten Ihnen alle Fragen zum Verdienstentgang aufgrund eines Skiunfalls.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Verdienstentgang – Entgangener Gewinn

Wenn die Erwerbschance nicht gesichert war (fixer Arbeitsplatz, Vertrag, Vorvertrag, verbindliches Angebot), sondern bloß sehr wahrscheinlich, dann stellt diese keinen Verdienstentgang, sondern möglicherweise bloß einen entgangenen Gewinn dar. Dies ist für das Unfallopfer nachteiliger.

Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein entgangener Gewinn nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unfallverursachers zu ersetzen ist, während der Verdienstentgang bereits bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen ist.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Speziell bei Skiunfällen ist daher die Rechtsprechung, welche Vermögensschäden in der Regel als Verdienstentgang wertet, für Unfallopfer vorteilhaft, da sich eine leichte Fahrlässigkeit deutlich einfacher nachweisen lässt als eine grobe Fahrlässigkeit.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Typische Konstellationen nach Skiunfällen

Skiunfälle führen häufig zu schweren Verletzungen, die zu einem Verdienstentgang führen:

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Voraussetzungen für die Geltendmachung

Bei einer Körperverletzung umfasst der Schadenersatz auch den entgangenen Verdienst. Damit ein Anspruch auf Verdienstentgang durchsetzbar ist, müssen bestimmte rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Beweismittel

Damit ein Anspruch auf entgangenen Gewinn durchsetzbar ist, müssen Sie den Unfallhergang, das Verschulden des Gegners und den Schadenseintritt konkret nachweisen. Wichtige Nachweise sind:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der Ersatz eines Verdienstentgangs setzt stets eine lückenlose Beweisführung voraus, bloße Behauptungen und vage Annahmen reichen nicht aus.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Berechnung nach der Differenzmethode

Der Verdienstentgang ist ein infolge einer Körperverletzung verursachter entgangener bzw. künftig entgehender Verdienst. Der Verdienstentgang aufgrund eines Skiunfalls wird nach der Differenzmethode berechnet:

Wesentliche Punkte

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Unselbständige Beschäftigte

Bei Arbeitnehmern wirkt die gesetzliche Entgeltfortzahlung zunächst entlastend, doch in der Praxis bleiben oft Lücken. Diese Lücken entstehen, weil bestimmte Einkommensbestandteile während des Krankenstands nicht ersetzt werden.

Typische Beispiele für ersatzfähige Ausfälle:

Der Differenzbetrag zwischen vollem Einkommen und reduzierten Bezügen ist als Verdienstentgang zu ersetzen. Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger können zwar Regress nehmen, das schmälert den Anspruch der verletzten Person jedoch nicht – es ordnet lediglich die Zahlungsflüsse.

Selbstständige und Unternehmer

Bei Selbstständigen betrifft der Verdienstentgang ausschließlich die Einkünfte aus der eigenen Arbeitsleistung. Grundlage für die Berechnung sind betriebswirtschaftliche Auswertungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und die konkrete Auftragslage. Nicht umfasst sind rein kapitalistische Gewinnanteile oder Geschäftschancen – diese fallen unter den allgemeinen entgangenen Gewinn nach § 1323 ABGB und sind gesondert zu prüfen.

Typische Faktoren sind die Auswertung von Bilanzen, Prognosen zu saisonalen Spitzen, Ersatz für notwendige Ersatzkräfte sowie unfallbedingte Mehrkosten. Klarzustellen ist, dass außergewöhnliche Eigenanstrengungen des Verletzten nicht zum Vorteil des Schädigers führen dürfen.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist genau zu unterscheiden: Ersatzfähig im Rahmen des Verdienstentgangs sind nur die Einkünfte aus der persönlichen Tätigkeit als Geschäftsführer. Gewinnausschüttungen aus der Gesellschaft gelten nicht als Verdienstentgang, sondern gehören in den Bereich des entgangenen Gewinns.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Bei Selbständigen ist Umsatz kein Einkommen. Maßgeblich ist der betriebswirtschaftlich bereinigte Gewinn inklusive Ersatzkräfte- und Mehrkosten, saisonal geglättet über einen geeigneten Referenzzeitraum.“

Zukunftsschaden und Pensionsschaden

Dauert die Erwerbsminderung an, reicht ein Blick in die Vergangenheit nicht aus. Auch künftige Nachteile müssen ausgeglichen werden.

Dazu zählen insbesondere:

Die Wahl der richtigen Strategie will gut überlegt sein, da sie langfristige finanzielle Auswirkungen hat.

Erforderliche Unterlagen

Für eine erfolgreiche Geltendmachung ist eine solide Beweisgrundlage notwendig.

Sammeln Sie insbesondere:

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Typische Fehler, die Geld kosten

Um Verluste zu vermeiden, sollten Betroffene diese Fehler vermeiden:

Durchsetzung der Ansprüche

Der erste Schritt zur Durchsetzung des Verdienstentgangs ist ein anwaltliches Aufforderungsschreiben.

Die weitere Vorgangsweise hängt aus Kostengründen wesentlich von der Reaktion der Gegenseite auf dieses Schreiben ab. Die weitverbreitete Ansicht, dass außergerichtliche Verhandlungen günstiger wären als ein Gerichtsverfahren, ist aus Sicht des Unfallopfers nämlich oft unrichtig.

In Wahrheit müssen Gegner, deren Haftpflichtversicherungen, aber auch die Rechtsschutzversicherung des Opfers außergerichtliche Kosten in vielen Fällen nicht ersetzen. Dies bedeutet, dass das Unfallopfer außergerichtliche Kosten rasch selbst tragen muss, wenn zu viele außergerichtliche Verhandlungsversuche gesetzt werden.

Reagiert die Gegenseite daher auf das Aufforderungsschreiben nicht zumindest mit einem Anerkenntnis der Forderung dem Grunde nach, sondern mit der Anforderung weiterer Informationen oder gar einer Ablehnung, dann ist die sofortige gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind durch die Rechtsschutzversicherung des Unfallopfers und im Fall des Prozessgewinns des Unfallopfers auch durch den Unfallverursacher zu ersetzen.

Dr. Mariella Stubhann MPM MBA Dr. Mariella Stubhann MPM MBA
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wer Gerichtsverfahren scheut oder auf die Strategien der Haftpflichtversicherungen hereinfällt, hat am Ende oft hohe Kosten selbst zu tragen und steigt deutlich schlechter aus.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Rolle der Haftpflichtversicherung

In der Praxis wird der Anspruch auf entgangenen Gewinn in der Regel oft durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers bearbeitet. Diese prüft insbesondere, ob das Verschulden ihres Versicherungsnehmers und der Schaden des Unfallopfers ausreichend belegt sind.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Versuchen Sie nicht, Ihre Ansprüche selbst durchzusetzen.

Gegnerische Haftpflichtversicherungen drängen Sie rasch zur Übermittlung von Unterlagen oder zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen, die später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden können.

Abfindungsangebote wirken zudem in der Regel endgültig und schließen spätere Ansprüche für Folgeschäden aus.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Durchsetzung von Ansprüchen auf Verdienstentgang nach einem Skiunfall ist komplex. Schon kleine Fehler bei der Berechnung oder der Beweisführung können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Unfallgegner und Versicherungen prüfen solche Forderungen erfahrungsgemäß besonders streng und nutzen jede Unklarheit zu ihren Gunsten.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch