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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Gerade in der Baubranche ist es üblich, dass Generalunternehmer Aufträge auf Basis derer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergeben.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Pflichten werden auferlegt. Wieso diese nicht weitergeben?“

Im Fall der Weitervergabe eines Vertrages ist es wichtig, über Allgemeine Vergabebedingungen bzw. Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEKB) zu verfügen. AEKB schützen den Auftraggeber bei Vergabe von Dienstleistungen an Subunternehmer und beim Ankauf von Waren bei Geschäftspartnern.

So besteht die Möglichkeit Punkte wie die Art und Weise der Leistungserbringung, die Folgen des Verzugs, die Haftung des Vertragspartners sowie die Zahlungsmodalitäten umfassend zu regeln und diese nach Ihren Vorstellungen zu optimieren.

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