Heilungskosten
Heilungskosten
Heilungskosten sind jene Ausgaben, die nach einem Unfall notwendig werden, damit die verletzte Person gesund wird oder sich ihr Zustand zumindest nicht verschlechtert. Darunter fallen Arztbesuche, Operationen, Medikamente, Therapien, Spitalsaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen und auch die notwendigen Fahrten zu diesen Behandlungen.
Juristisch gesehen gehören Heilungskosten zu den sogenannten Schadenersatzansprüchen. Das bedeutet: Wer den Unfall verursacht hat, muss diese Kosten ersetzen. Rechtsgrundlage ist § 1325 ABGB. Wichtig ist, dass die Kosten tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden, dass sie medizinisch notwendig sind und dass sie mit der Verletzung in direktem Zusammenhang stehen.
Nach einem Unfall fallen viele Ausgaben für ärztliche Hilfe, Medikamente und Therapien an. Diese Ausgaben heißen Heilungskosten und können ersetzt werden.
Langfristige Kostenfolgen für Betroffene
Heilungskosten sind meist die erste und zugleich langwierigste Kostenposition nach einem Ski- oder Alpinunfall. Sie beginnen schon am Tag des Unfalls, hören aber selten nach der Akutversorgung auf. Viele Betroffene begleitet dieser finanzielle Druck über Monate oder sogar Jahre.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Nach einer schweren Fraktur im Skigebiet stehen zuerst Operation und Spitalsaufenthalt an. Danach folgen Krücken, Medikamente, regelmäßige Physiotherapie und oft ein Aufenthalt in einer Rehaklinik. Die Sozialversicherung übernimmt zwar einen Teil, doch es bleibt viel übrig. Selbstbehalte, nicht gedeckte Therapien und private Zusatzleistungen summieren sich schnell zu mehreren tausend Euro.
Gerade hier greift das Schadenersatzrecht: Diese Kosten müssen nicht beim Opfer hängen bleiben, sondern können vom Unfallgegner oder seiner Versicherung eingefordert werden.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Viele Betroffene unterschätzen, wie stark Heilungskosten ihr Leben belasten können, weil Sozialversicherung und Standardleistungen die tatsächlichen Ausgaben oft nicht abdecken“
Typische Kosten in der Praxis
Unter Heilungskosten versteht man eine breite Palette an Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Behandlungen und Operationen, Medikamente und Verbandsmaterial, Physiotherapie und Rehabilitation, Heilbehelfe wie Schienen oder Rollstühle, psychologische Betreuung, Aufenthalte in Reha-Zentren sowie Fahrten zu Ärzten oder Kliniken.
Besonders wichtig: Auch Kosten, die lediglich verhindern sollen, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert, zählen als Heilungskosten. Ein klassisches Beispiel sind regelmäßige Therapien, die Bewegungseinschränkungen vorbeugen.
Tragung der Kosten
Grundsätzlich ersetzt der Unfallgegner die Heilungskosten. In der Praxis übernimmt das oft dessen Haftpflichtversicherung. Die Sozialversicherung deckt nur einen Basisteil ab. Eigene Zusatzversicherungen können helfen, aber viele Betroffene müssen Rechnungen zunächst selbst begleichen und sie anschließend einfordern.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächWichtige Unterlagen zur Anspruchsdurchsetzung
Versicherungen prüfen Heilungskosten besonders streng. Deshalb ist eine saubere Dokumentation entscheidend. Dazu gehören Rechnungen von Ärzten und Spitälern, ärztliche Befunde und Therapieberichte, Verordnungen über Medikamente und Hilfsmittel, Nachweise über Reha-Aufenthalte sowie Belege für Fahrtkosten.
Am besten legen Betroffene alle Unterlagen sofort nach dem Unfall in einem eigenen Ordner ab. Noch besser ist es, die Dokumente zusätzlich zu scannen oder zu fotografieren und digital zu speichern. So geht nichts verloren, und die Anspruchsdurchsetzung gelingt später deutlich leichter.
Durchsetzung der Ansprüche
In der Regel beginnt die Durchsetzung der Heilungskosten mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben. Darin schildern wir den Unfallhergang, listen die angefallenen Kosten auf, begründen die Forderung rechtlich und setzen der Gegenseite eine klare Frist zur Zahlung. Ziel ist es, eine schnelle Regulierung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen.
Oft verlangt die Gegenseite in diesem Stadium ein medizinisches Sachverständigengutachten, um die Notwendigkeit und Angemessenheit der geltend gemachten Behandlungen zu überprüfen. Auch wenn dies für Betroffene belastend wirkt, kann ein solches Gutachten die Position stärken, da es eine fachliche Grundlage schafft, auf die sich das Verfahren stützen kann.
Kommt es trotz Aufforderung und Gutachten zu keiner Einigung, bleibt die gerichtliche Geltendmachung. In diesem Fall fordern wir die Heilungskosten auf Wunsch klagsweise ein. Das Gericht prüft alle Unterlagen, berücksichtigt Gutachten und hört gegebenenfalls Zeugen. Am Ende entscheidet es über die Ersatzpflicht, häufig in Form eines Urteils oder eines Vergleichs.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ein sorgfältig geführtes Aufforderungsschreiben ist häufig der Schlüssel, um Heilungskosten außergerichtlich ersetzt zu bekommen und ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.“
Voraussetzungen für den Ersatz
Damit Heilungskosten ersetzt werden, müssen sie durch den Unfall verursacht sein und medizinisch notwendig erscheinen. Luxus- oder Schönheitsbehandlungen ohne medizinische Indikation sind nicht umfasst. Der Unfallgegner muss zudem für den Vorfall verantwortlich sein. Bei Seilbahnunfällen gilt eine besondere Gefährdungshaftung nach dem EKHG, die es erleichtert, Ansprüche durchzusetzen.
Auch das Verhalten der verletzten Person spielt eine Rolle: Wer grob gegen Sicherheitsregeln verstößt, etwa ohne Helm fährt oder in gesperrte Bereiche geht, riskiert eine Kürzung durch die Versicherung.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Wir machen Ihre Heilungskosten zu unserer Aufgabe:
- Wir strukturieren die Beweissammlung, sagen Ihnen genau, welche Unterlagen wichtig sind, und unterstützen aktiv bei der Aufbereitung.
- Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit die Deckung gesichert ist.
- Wir erstellen ein umfassendes Aufforderungsschreiben, das Ihre Ansprüche schlüssig darstellt.
- Wir vertreten Sie vor Gericht, wenn die Gegenseite nicht einlenkt.
- Wir stehen auch im Strafverfahren an Ihrer Seite. Nach Skiunfällen kommt es regelmäßig zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Solange die Schuldfrage offen ist, werden meist beide Unfallbeteiligten als Beschuldigte geführt. Wir stellen sicher, dass Ihre Rechte auch in diesem Verfahren gewahrt bleiben.