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Auch die Form eines Produkts oder der Verpackung ist markenrechtlich schützbar.

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3D-Marke / Formmarke

3D-Marken, auch körperliche Marken oder Formmarken genannt, können selbstständige Figuren, die Gestaltung der Warenverpackung oder die Form der Ware selbst sein.

Unterscheidungskraft

3D-Marken können registriert werden, wenn diese eine besondere Eigenart aufweisen. Für ihre Registrierbarkeit ist ein höherer Grad an Unterscheidungskraft notwendig als für eine Bildmarke.

Überdies sind von der Registrierung als 3D-Marke solche Zeichen ausgenommen, welche ausschließlich aus der Form bestehen, die durch die Ware selbst bedingt ist, zur Herstellung technischer Wirkung erforderlich ist oder der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Die bestimmte Form der Verpackung einer Ware kann die Funktion eines unterscheidungskräftigen Zeichens nicht erfüllen, wenn ihr ausschließlich oder überwiegend technisch-funktionelle Bedeutung zukommt.

Formgebungen können also nur dann als 3D-Marken registriert werden, wenn sie unterscheidungskräftig sind. Unterscheidungskraft wiederum liegt nur dann vor, wenn sich die Gestaltung nicht im allgemein bekannten Formenschatz erschöpft und nicht ausschließlich oder überwiegend technisch bedingt ist.

Beispiele

Folgende 3D-Marken sind schutzfähig:

Nicht schutzfähig ist etwa die dreidimensionale Form eines Schokoladehasens.

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Andere Markenarten

Wortmarken Bildmarken Wort-Bild-Marken Farbmarken 3D-Marken / Formmarken Positionsmarken Mustermarken Klangmarken / Hörmarken Kennfadenmarken Hologrammmarken Bewegungsmarken Multimediamarken Sonstige Marken

Kosten einer 3D-Marke / Formmarke

Sie wollen eine 3D-Marke / Formmarke anmelden? Dann sind Sie bei uns richtig!

Eine Übersicht über die Kosten und Gebühren finden Sie bei unseren Markenschutz-Paketen mit Fixpreisen.

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Zuletzt aktualisiert: 12.02.2025
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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