Inventar
Inventar
Nach einem Todesfall stehen Erben oft vor der Frage, wie der Nachlass ordnungsgemäß zu erfassen ist. Das Inventar sowie die Vermögenserklärung schaffen Klarheit über Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen und sichern so eine gerechte und rechtssichere Nachlassabwicklung.
Im österreichischen Verlassenschaftsverfahren bezeichnet das Inventar eine vollständige Aufstellung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt. Es bildet die Grundlage für die ordnungsgemäße Abwicklung der Verlassenschaft und die Feststellung des tatsächlichen Erbes.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 168 ff AußStrG sowie § 531 ABGB.
Definition des Inventars
Das Inventar ist im österreichischen Verlassenschaftsverfahren das zentrale Dokument zur vollständigen Erfassung aller Nachlasswerte und Verbindlichkeiten. Die Erstellung eines Inventars schafft Rechtssicherheit, schützt Erben und Pflichtteilsberechtigte und bildet die Grundlage für eine ordnungsgemäße und gerechte Nachlassteilung.
Das Inventar wird durch den Gerichtskommissär als öffentliche Urkunde erstellt. Es enthält alle körperlichen Sachen, vererblichen Rechte sowie sämtliche Schulden, die beim Tod des Verstorbenen vorhanden waren.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ein vollständiges und korrektes Inventar ist der Schlüssel für eine reibungslose Nachlassabwicklung. Nur wer alle Werte und Verpflichtungen kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen“
Umfang des Inventars:
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächDas Inventar besteht aus Aktiva und Passiva.
Erfasste Vermögenswerte (Aktiva)
- Bankguthaben, Sparbücher, Bargeld
- Wertpapiere und Beteiligungen an Unternehmen
- Immobilien (z. B. Grundstücke, Wohnungen, Häuser)
- Lebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Schmuck, Kunstgegenstände, Fahrzeuge, Sammlungen
Erfasste Verbindlichkeiten (Passiva)
- Kredite, Darlehen, offene Rechnungen
- Steuerverbindlichkeiten, Verpflichtungen aus Verträgen
- Eventuelle Unterhaltsansprüche oder sonstige Forderungen
Besonderheiten bei der Bewertung
Der Wert sämtlicher Aktiva und Passiva wird grundsätzlich zum Todestag des Verstorbenen festgestellt, da nur so eine objektive Bewertung gewährleistet ist. Dabei werden bewegliche Sachen in der Regel mit dem aktuellen Verkehrswert bewertet, während Immobilien meist durch das Dreifache des Einheitswerts angesetzt werden.
Falls im Rahmen der Bewertung Unklarheiten auftreten, kann der Gerichtskommissär beispielsweise einen unabhängigen Sachverständigen beiziehen, um eine korrekte und nachvollziehbare Bewertung sicherzustellen
Somit werden Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden und die Nachlassabwicklung erfolgt transparent und rechtssicher.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Gerade bei Liegenschaften ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten oft unerlässlich, um eine objektive und marktgerechte Bewertung sicherzustellen.“
Rechtliche Rahmenbedingungen und Ablauf
Ein Inventar muss insbesondere dann erstellt werden, wenn:
- mindestens eine bedingte Erbantrittserklärung vorliegt,
- pflichtteilsberechtigte Personen minderjährig oder vertreten sind,
- die Verlassenschaft abgesondert behandelt wird,
- eine Nacherbschaft oder Privatstiftung besteht,
- die Verlassenschaft an den Staat fallen könnte,
- ein berechtigter Antrag vorliegt.
Rolle des Gerichtskommissärs
Inventar als öffentliche Urkunde
Das Inventar besitzt die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde. Dies bedeutet, dass seine Inhalte im gerichtlichen Verfahren besonderen Beweiswert haben und nur durch strenge Gegenbeweise widerlegt werden können.
Die Vermögenserklärung des Erben
Ist kein Inventar zu errichten, so muss der Erbe stattdessen eine Vermögenserklärung abgeben. Inhaltlich entspricht diese Erklärung im Grunde genommen dem Inventar: Es sind sämtliche Nachlassgegenstände, Rechte und Schulden einzeln anzuführen und zu bewerten. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Erbe mit seiner Unterschrift.
Allerdings stellt die Vermögenserklärung, im Gegensatz zum Inventar, keine öffentliche Urkunde dar.
Praktische Durchführung der Inventarisierung
Erhebung der Nachlasswerte
Zur Feststellung aller Nachlasswerte führt der Gerichtskommissär umfangreiche Ermittlungen durch. Er kontaktiert Banken, Versicherungen und Behörden, nimmt Einsicht in Grundbuch und Firmenbuch und erhebt Auskünfte von Erben, Angehörigen und Dritten. Auch Schließfächer, Geschäftslokale und verschlossene Räume können geöffnet werden.
Bewertung der Vermögenswerte
Die Bewertung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Bei Uneinigkeit oder bei komplexen Vermögenswerten zieht der Gerichtskommissär einen Sachverständigen bei. Für gewöhnliche Haushaltsgegenstände genügt eine Schätzung, wertvolle oder komplexe Gegenstände sind exakt zu bewerten.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Inventar
Bestreitung der Zugehörigkeit von Vermögenswerten
Kommt es zur Bestreitung, ob ein Gegenstand zur Verlassenschaft gehört, entscheidet das Verlassenschaftsgericht. Die Parteien können ihre Ansprüche im Verfahren geltend machen. Die gerichtliche Entscheidung wirkt allerdings nur im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Für weitergehende zivilrechtliche Ansprüche ist ein eigenes Verfahren erforderlich.
Anfechtung des Inventars
Das Inventar selbst stellt keinen Beschluss dar und kann daher nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Lediglich verfahrensleitende Anordnungen im Zuge der Inventarisierung können, sofern sie einen selbständigen Rechtsnachteil begründen, bekämpft werden.
Kosten und Fristen
Die Kosten der Inventarisierung trägt grundsätzlich die Verlassenschaft. Es gibt keine gesetzliche Frist für die Errichtung des Inventars, das Verfahren ist jedoch zügig und ohne unnötigen Aufschub durchzuführen.
Risiken bei fehlerhafter Inventarisierung
Ein unvollständiges oder fehlerhaftes Inventar kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben.
Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
- Professionelle Begleitung durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren
- Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter
- Korrekte Erfassung und Bewertung aller Nachlasswerte
- Minimierung von Haftungsrisiken und Vermeidung von Streitigkeiten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit Gericht, Kommissär und Beteiligten