Bestellung mehrerer GmbH-Geschäftsführer

Ein Gesellschafterbeschluss zur Bestellung mehrerer Geschäftsführer einer GmbH ist ein verbindlicher Willensakt, mit dem die Gesellschafter gleichzeitig zwei oder mehr natürliche Personen zu Geschäftsführern einsetzen, sodass diese gemeinsam oder nebeneinander die gesetzliche Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktion der Gesellschaft übernehmen.

Der Beschluss übernimmt dabei eine organisatorische Schlüsselrolle innerhalb der Gesellschaft, weil er die Organstellung mehrerer Geschäftsführer aktiv begründet. In der Regel fassen die Gesellschafter den Beschluss mit einfacher Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Wirksam wird die Bestellung, sobald die bestellten Personen zustimmen. Die Eintragung im Firmenbuch wirkt nach außen, macht die Bestellung aber nicht erst wirksam.

Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss bedeutet, dass die Gesellschafter mehr als eine Person gleichzeitig als Geschäftsführer einsetzen, sodass diese gemeinsam die Leitung und Vertretung der GmbH übernehmen.

Wie erfolgt ein Gesellschafterbeschluss zur Bestellung mehrerer Geschäftsführer in der GmbH und was ist rechtlich entscheidend
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Obwohl die Bestellung mehrerer Geschäftsführer einfach wirkt, entscheidet sie später über die Handlungsfähigkeit der GmbH.“
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Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das allein zuständige Organ für die Bestellung von Geschäftsführern. Diese Zuständigkeit kann grundsätzlich nicht frei auf andere Organe übertragen werden, weil sie zum Kernbereich der Gesellschafterrechte gehört.

Nur die Gesellschafter entscheiden, wer Geschäftsführer wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Gesellschafter selbst oder um eine externe Person handelt. Beide Varianten sind rechtlich zulässig und in der Praxis üblich.

Die Entscheidung erfolgt durch Beschlussfassung. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, genügt gemäß § 39 GmbHG eine einfache Stimmenmehrheit. Das erleichtert die Bestellung mehrerer Geschäftsführer erheblich, weil keine qualifizierten Mehrheiten erforderlich sind.

Das Gesetz erlaubt in Absatz 5 außerdem, dass ein Gesellschafter bei seiner eigenen Bestellung zum Geschäftsführer mitstimmen darf.

Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Geschäftsführer

Damit mehrere Geschäftsführer wirksam bestellt werden können, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind bewusst niedrig gehalten, um der GmbH eine flexible Organisation zu ermöglichen.

Es dürfen nur natürliche und handlungsfähige Personen bestellt werden. Juristische oder nicht geschäftsfähige Personen scheiden aus. Diese Grundvoraussetzung schützt die Gesellschaft vor rechtlichen Unsicherheiten.

Eine zahlenmäßige Begrenzung besteht grundsätzlich nicht. Die GmbH kann gemäß § 15 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben, je nach Bedarf und Struktur des Unternehmens. Ob mehrere Geschäftsführer sinnvoll sind, entscheiden allein die Gesellschafter oder der Gesellschaftsvertrag.

Zusätzlich müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:

Der Gesellschaftsvertrag kann ergänzende Regelungen enthalten. Er kann insbesondere festlegen, wie mehrere Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten und ob für die Beschlussfassung abweichende Mehrheiten gelten.

Gerade bei mehreren Geschäftsführern gewinnt die sorgfältige Planung an Bedeutung. Denn schon kleine Unklarheiten bei der Bestellung können später zu Konflikten in der Geschäftsführung oder bei der Vertretung der Gesellschaft führen.

Inhalt des Gesellschafterbeschlusses

Ein Gesellschafterbeschluss zur Bestellung mehrerer Geschäftsführer muss klar und vollständig formuliert sein, damit spätere Zweifel vermieden werden. Unklare oder lückenhafte Beschlüsse führen in der Praxis häufig zu Problemen, insbesondere bei der Vertretung der Gesellschaft.

Zentral ist zunächst die eindeutige Benennung aller bestellten Personen. Jede Person muss so bezeichnet werden, dass keine Verwechslung möglich ist. Dazu gehören insbesondere Name und Geburtsdatum. Nur so kann die Bestellung rechtssicher umgesetzt und im Firmenbuch nachvollzogen werden.

Darüber hinaus muss der Beschluss erkennen lassen, dass mehrere Geschäftsführer gleichzeitig bestellt werden. Eine bloße Einzelbestellung reicht nicht aus, wenn tatsächlich eine Mehrfachstruktur gewollt ist.

Ein rechtssicherer Beschluss enthält daher typischerweise:

Ein häufiger Fehler besteht darin, nur die Personen zu benennen, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen mitzudenken. Gerade bei mehreren Geschäftsführern ist jedoch eine präzise Gestaltung entscheidend, weil sich daraus die spätere Zusammenarbeit ergibt.

Festlegung der Vertretungsbefugnis

Die Vertretungsbefugnis bestimmt, wie mehrere Geschäftsführer die GmbH nach außen vertreten. Sie gehört zu den wichtigsten Punkten im gesamten Beschluss, weil sie unmittelbare Auswirkungen auf Verträge und rechtliche Verpflichtungen hat.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, gilt ohne abweichende Regelung gemäß § 18 GmbHG Gesamtvertretung.

Die Gesellschafter können jedoch bewusst eine andere Struktur festlegen. In der Praxis kommen vor allem zwei Modelle vor:

Die Wahl hat erhebliche Konsequenzen. Während die Gesamtvertretung mehr Kontrolle schafft, ermöglicht die Einzelvertretung schnellere Entscheidungen. Deshalb sollte die Regelung immer an die tatsächlichen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Zwei Gesellschafter wollen neben einer externen Person noch einen internen Finanzverantwortlichen als zweiten Geschäftsführer bestellen. Dann sollten sie im Beschluss nicht nur beide Personen genau benennen, sondern auch festlegen, ob beide nur gemeinsam unterschreiben dürfen oder jeder allein handeln kann.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Vertretungsregel ist in der Praxis besonders wichtig, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.“
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Zustimmung der bestellten Personen

Die Bestellung zum Geschäftsführer wird erst wirksam, wenn die betroffene Person zustimmt. Ohne diese Zustimmung entsteht keine wirksame rechtliche Stellung als Geschäftsführer, selbst wenn der Beschluss formal korrekt gefasst wurde.

Die Zustimmung kann ausdrücklich erfolgen, etwa durch Unterzeichnung eines Dokuments. Sie kann aber auch stillschweigend erfolgen, wenn die Person die Bestellung annimmt und ihre Tätigkeit aufnimmt. Entscheidend ist, dass kein Zweifel am Willen zur Übernahme der Funktion besteht.

Besonderheiten bei mehreren Geschäftsführern

Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer verändert die interne Struktur der GmbH erheblich. Anders als bei einer Einzelgeschäftsführung entsteht ein System, in dem mehrere Personen gleichzeitig Verantwortung tragen und Entscheidungen abstimmen müssen.

Diese Mehrpersonenstruktur führt zu einer gegenseitigen Kontrolle innerhalb der Geschäftsführung. Entscheidungen werden nicht isoliert getroffen, sondern erfordern Abstimmung, sofern keine Einzelbefugnisse bestehen. Das erhöht die Qualität von Entscheidungen, kann aber auch zu Verzögerungen führen.

Zudem tragen alle Geschäftsführer grundsätzlich die gleiche Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Fehler eines einzelnen können dabei auch Auswirkungen auf die anderen haben, insbesondere wenn keine klare Aufgabenverteilung besteht.

Typische Besonderheiten sind:

Gerade deshalb ist es entscheidend, bereits im Beschluss und in der Praxis klare Regeln für Zusammenarbeit und Zuständigkeiten festzulegen.

Interne Aufgabenverteilung

Neben der Vertretung nach außen ist die interne Aufgabenverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern von großer praktischer Bedeutung. Sie bestimmt, wer im Alltag für welche Bereiche zuständig ist.

Die Gesellschafter können Aufgaben bereits im Beschluss festlegen oder dies der Geschäftsführung selbst überlassen. Typisch ist eine Aufteilung nach Fachbereichen, etwa Finanzen, Vertrieb oder Technik.

Die interne Verteilung ändert aber nichts an der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer bleibt verpflichtet, die Gesellschaft ordnungsgemäß zu führen und bei Problemen einzugreifen.

Eine klare Aufgabenverteilung bringt jedoch erhebliche Vorteile:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Fehlt eine solche Struktur, entstehen in der Praxis schnell Überschneidungen oder Unklarheiten, die zu Reibungen führen können.“

Wirksamkeit und Umsetzung des Beschlusses

Der Gesellschafterbeschluss wird rechtlich wirksam, sobald die bestellten Personen zustimmen. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die Geschäftsführer ihre Funktion und können die Gesellschaft vertreten. Die Eintragung im Firmenbuch hat vor allem Bedeutung für den Rechtsverkehr, sie bestätigt die bestehende Rechtslage nach außen.

Für die praktische Umsetzung sind mehrere Schritte erforderlich. Die GmbH muss die Bestellung ordnungsgemäß dokumentieren und ohne Verzug beim Firmenbuch anmelden. Dabei werden die Daten der Geschäftsführer sowie die Vertretungsregelung bekannt gemacht.

Wichtig ist, dass die Umsetzung lückenlos und zeitnah erfolgt. Verzögerungen oder formale Fehler können dazu führen, dass Unsicherheiten im Geschäftsverkehr entstehen.

In der Praxis umfasst die Umsetzung insbesondere:

Nur wenn diese Schritte sauber durchgeführt werden, ist sichergestellt, dass die Bestellung mehrerer Geschäftsführer rechtlich stabil und nach außen eindeutig nachvollziehbar ist.

Typische Fehlerquellen bei der Bestellung mehrerer Geschäftsführer

Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer wirkt auf den ersten Blick einfach, führt in der Praxis jedoch häufig zu rechtlichen und organisatorischen Problemen. Diese entstehen meist nicht durch das Gesetz, sondern durch unklare oder unvollständige Gestaltung des Beschlusses.

Ein häufiger Fehler liegt in einer unklaren Vertretungsregelung. Wird nicht eindeutig festgelegt, ob Gesamtvertretung oder Einzelvertretung gilt, entstehen Unsicherheiten bei Verträgen. Im Zweifel gilt die gesetzliche Gesamtvertretung, was Geschäftsabläufe unerwartet verlangsamen kann.

Ebenso problematisch sind Abweichungen vom Gesellschaftsvertrag. Enthält der Gesellschaftsvertrag bestimmte Vorgaben zur Anzahl der Geschäftsführer, zur Bestellung oder zur Vertretungsregelung, müssen die Gesellschafter diese bei der Beschlussfassung beachten. Andernfalls kann der Beschluss rechtlich angreifbar sein.

Weitere typische Fehler sind:

Diese Fehler können vermieden werden, wenn der Beschluss von Anfang an präzise und rechtssicher formuliert wird. Gerade bei mehreren Geschäftsführern steigt die Komplexität deutlich, weshalb sorgfältige Planung unerlässlich ist.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer erfordert eine klare und rechtssichere Gestaltung, da bereits kleine Fehler erhebliche Folgen haben können. Eine anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass der Beschluss nicht nur formal korrekt ist, sondern auch langfristig funktioniert.

Ein Rechtsanwalt achtet insbesondere darauf, dass Vertretungsregelungen eindeutig formuliert sind, der Gesellschaftsvertrag eingehalten wird und alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Dadurch vermeiden Sie spätere Konflikte und rechtliche Risiken.

Konkrete Vorteile für Ihre Gesellschaft:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
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„Ein sauber formulierter Beschluss verhindert zuverlässig spätere Haftungsprobleme.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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