Oberster Gerichtshof
- Der Oberste Gerichtshof
- Allgemeine Daten des OGH
- Aufgaben und Leitfunktion
- Aufbau und Senate
- Rechtsmittel vor dem OGH in Zivilsachen
- Rechtsmittel vor dem OGH in Strafsachen
- Der OGH als Kartellobergericht
- Verfahrensabläufe kompakt
- Bedeutung für Bürger und Unternehmen
- Häufige Fehler in OGH-Verfahren
- Organisation im Hintergrund
- Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung
Der Oberste Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen in Österreich. Er wacht über die Einheitlichkeit der Rechtsprechung, sichert die Rechtsentwicklung und stellt sicher, dass Entscheidungen der Gerichte zweiter Instanz rechtlich korrekt sind. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar, weshalb ihm eine zentrale Bedeutung im Rechtssystem zukommt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist Österreichs höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen. Gegen seine Entscheidungen ist kein innerstaatliches Rechtsmittel mehr möglich.
Allgemeine Daten des OGH
Der Oberste Gerichtshof hat seinen Sitz im Justizpalast am Schmerlingplatz 11 in Wien. Gemeinsam mit dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof zählt er zu den drei Höchstgerichten Österreichs.
Als oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit entscheidet der Gerichtshof ausschließlich in Zivil- und Strafsachen. Einzelrichterentscheidungen gibt es hier nicht. Sämtliche Urteile und Beschlüsse werden von Senaten gefällt, also Kollegien mehrerer Richterinnen und Richter.
Der Zugang zum Gerichtshof ist durch die Gesetze streng geregelt. Nur bestimmte Rechtsmittel sind zulässig, häufig unter der Voraussetzung einer erheblichen Rechtsfrage. Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sind endgültig und innerstaatlich nicht mehr anfechtbar.
Aufgaben und Leitfunktion
Die wichtigste Aufgabe des Obersten Gerichtshofs ist es, die Einheitlichkeit und Verlässlichkeit der Rechtsprechung in Österreich zu sichern.
In Zivilsachen überprüft er Urteile und Beschlüsse der Gerichte zweiter Instanz auf ihre rechtliche Richtigkeit. In Strafsachen kontrolliert er insbesondere Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile von Schöffen- und Geschworenengerichten. Dadurch werden Rechtsfehler korrigiert und die Rechte der Betroffenen geschützt.
Bei Rechtsfragen von grundlegender Bedeutung entscheidet der Oberste Gerichtshof in verstärkten Senaten. So werden unterschiedliche Auslegungen bereinigt und klare Leitlinien geschaffen, die weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Rechtssicherheit, für Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen. Der Oberste Gerichtshof ist damit Korrektiv im Einzelfall und zugleich Motor für die gesamte Rechtsentwicklung in Österreich.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Der Oberste Gerichtshof schafft Rechtssicherheit für alle, weil er widersprüchliche Auslegungen beseitigt und klare Leitlinien vorgibt.“
Aufbau und Senate
Der Oberste Gerichtshof arbeitet niemals mit Einzelrichtern. Jede Entscheidung wird von einem Senat getroffen, also einem Kollegium mehrerer Richterinnen und Richter. Dieses System stellt sicher, dass Urteile auf einer gemeinsamen Beratung beruhen und nicht von einer Einzelmeinung abhängen.
Einfache Senate
Der Regelfall sind die sogenannten einfachen Senate. Sie bestehen aus fünf Berufsrichtern: einer oder einem Vorsitzenden sowie vier weiteren Mitgliedern. In dieser Zusammensetzung werden die meisten Verfahren entschieden, sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen. Die Beratung und Abstimmung erfolgt gemeinsam, jede Stimme zählt gleich viel.
Dreiersenate
Daneben gibt es Dreiersenate, die nur aus drei Berufsrichtern bestehen. Sie sind für bestimmte, meist verfahrensrechtliche Fragen zuständig – zum Beispiel bei Grundrechtsbeschwerden im Strafverfahren. Außerdem können Dreiersenate eingesetzt werden, wenn es um eher formale oder vorbereitende Entscheidungen geht. Sollte ein Senatsmitglied jedoch der Meinung sein, dass der Fall zu wichtig ist, kann jederzeit verlangt werden, dass die Sache vor den vollen Fünfersenat gebracht wird.
Verstärkte Senate
In besonders bedeutenden Fällen tritt der Oberste Gerichtshof in verstärkter Besetzung mit elf Mitgliedern zusammen. Er beruft einen solchen Senat ein, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären ist. Das gilt insbesondere, wenn er die bestehende Rechtsprechung ändern will oder wenn bisher unterschiedliche Entscheidungen zu einer Frage ergangen sind. Die Urteile verstärkter Senate wirken besonders richtungsweisend und bestimmen für viele Jahre die Linie.
Beteiligung von Laienrichtern
In manchen Materien wirken neben den Berufsrichtern auch Laienrichterinnen und Laienrichter mit, die spezielles Fachwissen einbringen. So entscheiden in Arbeits- und Sozialrechtssachen Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam mit den Berufsrichtern. Im Kartellrecht sind Wirtschaftsfachleute beteiligt. Auf diese Weise fließen auch praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt und der Wirtschaft in die höchstgerichtliche Rechtsprechung ein.
Anzahl und Zuständigkeiten
Der Oberste Gerichtshof ist in 18 Senate gegliedert. Diese Aufteilung ermöglicht es, die große Zahl an Verfahren sinnvoll zu bewältigen und zugleich Spezialisierung sicherzustellen.
- Elf Senate für Zivilsachen
Sie behandeln Fragen aus dem gesamten Zivilrecht, etwa Verträge, Schadenersatz, Familien- und Erbrecht oder Unternehmensrecht. Einer dieser Senate ist zusätzlich für Schiedsverfahren zuständig und überprüft Entscheidungen privater Schiedsgerichte. - Fünf Senate für Strafsachen
Sie sind zuständig für Nichtigkeitsbeschwerden, Grundrechtsbeschwerden und andere Rechtsmittel in Strafverfahren. In dieser Besetzung wacht der Gerichtshof über die korrekte Anwendung des Strafrechts und den Schutz der Grundrechte. - Ein Senat als Kartellobergericht
Er überprüft Entscheidungen des Oberlandesgerichts Wien in Kartellsachen. Dabei geht es um Wettbewerbs- und Marktschutz, also Fragen, die die gesamte Wirtschaft betreffen. - Ein Senat für die Nachprüfung von Schiedssprüchen
Dieser Senat entscheidet über die Aufhebung von Schiedsentscheidungen oder über die Befangenheit von Schiedsrichtern. Damit ist gewährleistet, dass auch die private Schiedsgerichtsbarkeit einer rechtlichen Kontrolle unterliegt.
Die sogenannte Geschäftsverteilung regelt jedes Jahr, welche Richterinnen und Richter in welchem Senat tätig sind. Sie legt fest, welche Senate für bestimmte Arten von Verfahren zuständig sind und wie die einzelnen Rechtssachen innerhalb des Gerichtshofs verteilt werden. Dieses System schafft Transparenz und Planbarkeit, weil von Beginn an feststeht, welcher Senat sich mit welchem Verfahren befasst. So weist der Gerichtshof jede Rechtssache einem genau bestimmten Spruchkörper zu und verhindert Zufälligkeiten oder willkürliche Entscheidungen über die Zuständigkeit.
Rechtsmittel vor dem OGH in Zivilsachen
Revision
Die Revision richtet sich gegen Urteile der zweiten Instanz. Der OGH prüft ausschließlich Rechtsfragen und Verfahrensfehler. Tatsachenfeststellungen und Beweiswürdigung bleiben unangetastet. Zulässig ist die Revision, wenn eine erhebliche Rechtsfrage vorliegt oder die zweite Instanz sie zulässt. Streitwertgrenzen und Materienausschlüsse begrenzen den Zugang bewusst. Wird die Revision nicht zugelassen, bleibt häufig die außerordentliche Revision mit strenger Begründungslast.
Revisionsrekurs
Der Revisionsrekurs bekämpft Beschlüsse der zweiten Instanz in Materien, die typischerweise außerstreitige Verfahren betreffen (etwa Verlassenschaft, Pflegschaft, Grundbuch). Inhaltlich entspricht er der Revision in Beschlussachen. Auch hier gilt: erhebliche Rechtsfrage, strenge Form, keine Tatsacheninstanz.
Rekurs an den OGH
Gegen bestimmte berufungsgerichtliche Beschlüsse ist der Rekurs an den OGH vorgesehen. Das Gesetz grenzt diese Fälle eng ein, etwa in Exekutions- oder Grundbuchssachen. Der OGH bleibt Rechtsinstanz, neue Tatsachen sind ausgeschlossen.
Schiedsrecht
Der OGH entscheidet in eng bestimmten Fällen erst- und letztinstanzlich in Schiedsangelegenheiten, etwa bei der Aufhebung von Schiedssprüchen oder bei Fragen der Schiedsrichterbefangenheit. Diese Kontrolle schützt die Integrität der Schiedsgerichtsbarkeit, ohne ihre Autonomie zu unterlaufen.
Praxis-Merksatz: Ohne sauber herausgearbeitete erhebliche Rechtsfrage scheitert der Zugang. Die Zulässigkeit ist die erste Hürde und scheitert häufiger als die Sache selbst.
Rechtsmittel vor dem OGH in Strafsachen
Nichtigkeitsbeschwerde
Die Nichtigkeitsbeschwerde ist das Kernrechtsmittel gegen Urteile von Schöffen- und Geschworenengerichten. Sie rügt Rechts- und Verfahrensfehler. Der OGH kontrolliert die Anwendung von Gesetzen und Verfahren, nicht aber die freie Beweiswürdigung. Gibt er der Beschwerde statt, hebt er das Urteil auf und verweist oder entscheidet in der Sache, je nach Art des Fehlers.
Berufung im Verbund
Der OGH entscheidet über die Berufung gegen den Strafausspruch, wenn er in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerde verhandelt. Weist er die Nichtigkeitsbeschwerde zurück, entscheidet grundsätzlich das Oberlandesgericht über die Berufung.
Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes
Dieses besondere Rechtsmittel bringt die Generalprokuratur ein, um Rechtsverletzungen festzustellen und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung zu sichern. Es dient primär der Rechtsklarheit, nicht der Einzelfallbegünstigung.
Grundrechtsbeschwerde
Rechtsbehelf zum Schutz der persönlichen Freiheit, insbesondere bei Untersuchungshaft. Der OGH überprüft in Dreierbesetzung, ob die Haftentscheidung gesetzmäßig war oder eine Enthaftung verspätet erfolgte. Eingriffsintensive Maßnahmen brauchen eine strenge Kontrolle.
Erneuerung des Strafverfahrens
Die Wiederaufnahme korrigiert Justizirrtümer in engen Grenzen, etwa bei neuen Beweisen oder gravierenden Verfahrensverstößen. Gibt der OGH statt, wird neu verhandelt.
Praxis-Merksatz: In Strafsachen ist Präzision bei Nichtigkeitsgründen entscheidend. Unklare Rügen gehen ins Leere.
Der OGH als Kartellobergericht
Gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht entscheidet der OGH als Kartellobergericht. Die Laienrichterbeteiligung bringt ökonomische Expertise ein. Entscheidungen prägen Wettbewerbs- und Marktverhalten österreichweit.
Verfahrensabläufe kompakt
Zivilverfahren an der Spitze
- Urteil oder Beschluss der zweiten Instanz liegt vor.
- Schriftsatz mit Zulässigkeitsbegründung und erheblicher Rechtsfrage fristgerecht einbringen.
- OGH prüft Zulässigkeit und Rechtsfrage.
- Entscheidung überwiegend schriftlich; mündliche Verhandlung ist Ausnahme.
- Bei Divergenzen oder Abweichungsabsicht entscheidet der verstärkte Senat.
Strafverfahren an der Spitze
- Urteil eines Schöffen- oder Geschworenengerichts.
- Nichtigkeitsbeschwerde (gegebenenfalls verbunden mit Berufung).
- Stellungnahme der Generalprokuratur.
- Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung oder öffentlicher Verhandlung.
- Aufhebung, Verweisung oder Entscheidung in der Sache, je nach Ergebnis.
Bedeutung für Bürger und Unternehmen
Der Oberste Gerichtshof prägt nicht nur das Recht für Juristen, sondern auch den Alltag von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Er korrigiert Rechtsfehler der Vorinstanzen und schützt Grundrechte. Privatpersonen erhalten dadurch Verlässlichkeit: Im Familienrecht, im Erbrecht oder im Konsumentenschutz entscheidet der OGH Streitigkeiten nach einheitlichen Maßstäben und schützt vor willkürlichen Urteilen.
Der Gerichtshof schafft gleichzeitig Stabilität für die Wirtschaft. Unternehmen vertrauen darauf, dass zentrale Fragen des Vertragsrechts, des Arbeitsrechts und des Wettbewerbsrechts nach klaren und vorhersehbaren Kriterien beurteilt werden. Einheitliche Leitentscheidungen verhindern widersprüchliche Urteile und sichern Planungssicherheit bei Investitionen und Personalentscheidungen.
Indem der OGH verbindliche Orientierung für alle schafft, stärkt er das Vertrauen in die österreichische Justiz. Bürger erhalten Schutz und Klarheit in persönlichen Angelegenheiten, Unternehmen profitieren von verlässlichen Rahmenbedingungen für ihr wirtschaftliches Handeln. So trägt der Oberste Gerichtshof wesentlich dazu bei, dass Rechtssicherheit und Vertrauen in das Rechtssystem gefestigt bleiben.
Häufige Fehler in OGH-Verfahren
Ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist kein neuer Prozess, sondern eine rechtliche Kontrolle. Gerade deshalb passieren in der Praxis häufig Fehler, die dazu führen, dass das Rechtsmittel gar nicht behandelt wird. Die wichtigsten Stolpersteine sind:
- Unklare Begründung der Rechtsfrage
Der OGH prüft nur Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Wird nicht klar erklärt, warum eine bestimmte Frage für die Rechtssicherheit oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung wichtig ist, wird das Rechtsmittel zurückgewiesen. - Vermischung von Tatsachen und Recht
Vor dem OGH geht es nicht mehr darum, ob ein Zeuge glaubwürdig war oder ob ein Beweis richtig gewürdigt wurde. Solche Tatsachenfragen sind endgültig entschieden. Wer versucht, sie nochmals vorzubringen, verfehlt den Prüfungsrahmen. - Übersehene Grenzen
Manche Fälle dürfen von Gesetzes wegen nicht vor den OGH gebracht werden, etwa wenn der Streitwert zu gering ist oder wenn das Gesetz bestimmte Materien ausdrücklich ausschließt. Wer diese Grenzen nicht beachtet, verliert Zeit und Kosten. - Form- und Fristfehler
Rechtsmittel müssen innerhalb enger Fristen und in einer klar vorgegebenen Form eingebracht werden. Schon ein kleiner Formfehler oder ein verspäteter Schriftsatz führt dazu, dass das Verfahren nicht behandelt wird.
Fazit: Wer den OGH anrufen will, muss die entscheidende Rechtsfrage deutlich herausarbeiten, ihre Bedeutung für das Rechtssystem begründen und die strengen formellen Vorgaben einhalten. Nur dann besteht eine realistische Chance, dass sich das Höchstgericht inhaltlich mit dem Fall befasst.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ein Verfahren vor dem OGH erfordert höchste Präzision, da nur rechtlich fundierte und sauber begründete Rechtsfragen Erfolg haben.“
Organisation im Hintergrund
Damit der Oberste Gerichtshof seine Aufgaben zuverlässig erfüllen kann, wird er von mehreren Einrichtungen unterstützt. Diese arbeiten im Hintergrund und sorgen dafür, dass die richterliche Tätigkeit auf einer stabilen Grundlage steht.
Ein wichtiger Baustein ist der Wissenschaftliche Dienst, oft auch Evidenzbüro genannt. Hier werden die Entscheidungen des Gerichtshofs gesammelt, systematisch aufbereitet und in einer zentralen Datenbank zugänglich gemacht. Dadurch ist sichergestellt, dass die Rechtsprechung nachvollziehbar bleibt und auch künftige Verfahren auf einem einheitlichen Fundament stehen.
Ergänzt wird dies durch die Zentralbibliothek im Justizpalast, die einen umfangreichen Bestand an juristischer Fachliteratur bietet. Sie stellt den Richterinnen und Richtern die notwendige wissenschaftliche Grundlage für ihre Entscheidungen zur Verfügung.
Schließlich übernimmt die Geschäftsstelle die praktische Abwicklung des Gerichtsbetriebs. Dort werden Eingaben entgegengenommen, Akten registriert und Zustellungen organisiert. Ohne diese administrativen Strukturen wäre die kontinuierliche Arbeit des OGH nicht möglich.
Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung
Vor dem Obersten Gerichtshof gilt Anwaltszwang. Jede Revision, jeder Rekurs und jede Nichtigkeitsbeschwerde muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt ausgearbeitet und eingebracht werden. Entscheidend ist daher nicht, ob man anwaltlich vertreten ist, sondern wie gut die Vertretung auf Verfahren vor dem Höchstgericht spezialisiert ist.
Unsere Vertretung bringt drei wesentliche Vorteile:
- Präzision in der Rechtsfrage
Vor dem OGH wird ausschließlich in Rechtsfragen entschieden. Erfolg hat nur, wer die erhebliche Rechtsfrage klar herausarbeitet und rechtlich fundiert begründet. - Sichere Navigation durch Formalismen
Schriftsätze an den OGH unterliegen strengen Form- und Fristvorgaben. Bereits kleine Fehler führen zur Zurückweisung. Erfahrene Höchstanwälte kennen diese Hürden und vermeiden teure Formfehler. - Realistische Erfolgseinschätzung
Nicht jedes Verfahren ist vor dem OGH eröffnet. Unsere kompetente anwaltliche Vertretung klärt vorab, ob ein Rechtsmittel überhaupt zulässig ist, und schätzt die Erfolgsaussichten objektiv ein. Das bewahrt vor unnötigen Kosten und falschen Erwartungen.