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Ob Fußgängern der Führerschein entzogen werden kann, erfahren Sie hier von den Verkehrsrechtsanwälten von Harlander & Partner.

Führerscheinentzug als Fußgänger

Für Autofahrer gilt in Österreich die 0,5-Promillegrenze. Das wissen die meisten Menschen. Viele Menschen verzichten daher nach Alkoholkonsum auf die Heimfahrt mit dem Auto. Stattdessen steigen sie auf das Fahrrad um oder gehen zu Fuß nach Hause, weil ihnen eine Taxifahrt zu teuer erscheint.

Doch rettet das wirklich den Führerschein – oder kann der Führerschein auch betrunkenen Fußgängern entzogen werden?

Führerscheinentzug als Fußgänger: Die Verkehrsrechtsanwälte von Harlander & Partner klären, ob Fußgängern den Führerschein verlieren können. Kostenloses Erstgespräch buchenOnline Terminauswahl

Promillegrenze für Fußgänger?

Für Radfahrer gibt es in Österreich ebenso wie für Autofahrer und Motorradfahrer eine Promillegrenze. Die Promillegrenze ist für Radfahrer höher als für Autofahrer und Motorradfahrer. Der Gesetzgeber hat in Österreich für Radfahrer die Grenze mit 0,8 Promille festgelegt.

Vollkommen anders sieht dies für Fußgänger aus. Für Fußgänger hat der Gesetzgeber in Österreich keine Promillegrenze normiert.

Bedeutet das Fehlen einer Promillegrenze für Fußgänger automatisch, dass alkoholisierte Fußgänger ihren Führerschein nicht verlieren können? Oder besteht auch für alkoholisierte Fußgänger ein Risiko, den Führerschein abgeben zu müssen?

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Wir erklären Ihnen, ob Sie Ihren Führerschein und Ihren Versicherungsschutz riskieren, wenn Sie betrunken zu Fuß nach Hause gehen."
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Folgen für betrunkene Fußgänger?

Trunkenheit führt zu schlechteren Sinneswahrnehmungen. Speziell der Seesinn und der Hörsinn und damit die gesamte Wahrnehmung werden durch Alkohol massiv beeinträchtigt. Gleichzeitig sinkt die Vorsicht und steigt die Risikobereitschaft deutlich an.

Auch wenn es für Fußgänger keine feste Promillegrenze gibt, können betrunkene Fußgänger untauglich für die Teilnahme am Straßenverkehr sein.

Dass ein derartiges Verhalten Folgen haben kann, ist klar. Wir zeigen Ihnen die Auswirkungen auf den Führerschein, die Schadenersatzpflicht im Fall eines Unfalls und auf die Deckung durch Versicherungen im Schadenfall.

Führerscheinentzug für betrunkene Fußgänger?

Speziell wenn es durch betrunkene Fußgänger zu einem Unfall kommt, droht somit der Führerscheinentzug durch die Polizei. Derartige Unfälle passieren häufig, wenn alkoholisierte Fußgänger plötzlich auf die Straße torkeln, sich an dunklen oder unübersichtlichen Stellen aufhalten oder aus Übermut trotz roter Ampel die Straße überqueren.

In derartigen Situationen kann die Polizei argumentieren, dass die korrekte Selbsteinschätzung und damit die Verkehrszuverlässigkeit des betrunkenen Fußgängers nicht mehr gegeben war, was den Fußgänger allgemein zu einer Gefahr im Straßenverkehr macht.

Auch, wenn es zu keinem Unfall kommt, aber der alkoholisierte Fußgänger aufgrund seines Verhaltens im Straßenverkehr wiederholt durch die Polizei verwarnt werden muss, besteht ein Risiko des Führerscheinentzugs.

Wenn der betrunkene Fußgänger seinen Führerschein mitführt, kann der Führerschein von der Polizei noch an Ort und Stelle abgenommen werden. In jedem Fall wird dann das Verfahren zum Entzug des Führerscheins eingeleitet. Dort kann dann Einspruch eingelegt werden.

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Schadenersatzpflicht für alkoholisierte Fußgänger?

Ein Führerscheinverlust zieht teure Folgen nach sich. Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung und im schlimmsten Fall Verlust des Arbeitsplatzes sind teure Folgen des Führerscheinverlusts.

Es kann jedoch auch noch katastrophaler kommen.

Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, lässt dabei immer die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht. Dieses Verhalten wird als grob fahrlässig bewertet. Das zieht eine besonders hohe und besonders umfangreiche Schadenersatzpflicht nach sich.

Wer betrunken einen Unfall verursacht, muss nicht nur für Sachschäden wie beschädigte Autos, sondern auch für Schmerzensgeld, Heilkosten, Verdienstentgang und entgangenen Gewinn aufkommen. Bei besonders schweren Unfällen können diese Forderungen leicht existenzbedrohend werden. Führt der Unfall zu einer Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit des Unfallgegners, bedeutet dies lebenslangen Zahlungen.

Kein Versicherungsschutz für betrunkene Fußgänger?

Besonders gravierend ist dabei, dass die eigene Versicherung aufgrund der groben Fahrlässigkeit die Leistung verweigern kann und dass sich andere Versicherungen wie Krankenversicherungen und Kaskoversicherungen des Unfallgegners beim Unfallverursacher regressieren können.

Häufige Fragen

Gibt es eine Promillegrenze für Fußgänger?

In Österreich existiert keine Promillegrenze für Fußgänger. Alkoholisierte Fußgänger dennoch speziell aufgrund von Unfällen einen Führerscheinentzug erleiden, schadenersatzpflichtig werden und den Schutz ihrer Versicherung verlieren.

Kann alkoholisierten Fußgängern der Führerschein entzogen werden?

Alkoholisierten Fußgängern kann der Führerschein entzogen werden, wenn ihr Verhalten auf eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit schließen lässt. Die Polizei kann dann an Ort und Stelle den Führerschein abnehmen und ein Verfahren zum Führerscheinentzug einleiten.

Fazit

Wer zu viel getrunken hat, sollte nicht einmal als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen, sondern sich sicher nach Hause bringen lassen. Wer das nicht beherzigt, riskiert deutlich mehr als den eigenen Führerschein.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

Gesellschafter: 2

Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

Zuletzt aktualisiert: 20.07.2024
Autor: Mag. Peter Harlander
Beruf: Rechtsanwalt, Senior Equity-Partner
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Rechtsanwalt Peter Harlander ist Senior Partner der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH sowie Mitgründer mehrerer Gesellschaften im legal tech Bereich. Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht, IT-Recht, E-Commerce-Recht und Datenschutzrecht.

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