Marke eintragen
vertretungsbefugte Rechtsanwälte
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und zigtausende Euro für Werbemaßnahmen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Risiken beim Markenschutz vermeiden."
Top 7 Irrtümer bei der Markeneintragung
Wie viele Fragen können Sie richtig beantworten?
Kann ich Markenrecht ignorieren, wenn ich ohnehin keine Marke eintragen will?
Nein. Nehmen wir an, Sie nennen Ihr neues Getränk Coca-Cola, melden aber keine Marke an. Hätten Sie ernsthaft Hoffnung, dass das gut geht? Natürlich nicht.
Warum sollte das anders sein, wenn Sie aus Absicht oder Nachlässigkeit eine der hunderttausenden anderen Marken verletzen, ohne selbst eine Marke eingetragen zu haben? Markenrecht betrifft jeden Unternehmer und jede Unternehmerin.
Selbst die Auswahl der Farbe des Schokoladenpapiers in der inhabergeführten Schokoladenmanufaktur kann zu heftigen Markenrechtsverletzungen führen.
Kann ich mit meiner Marke warten, bis mein neues Angebot erste Umsätze erzielt hat?
Nein. Alle Kennzeichen von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen sind vor der Markteinführung zu prüfen. Markenrecht duldet keinen Aufschub.
Apropos „auf später aufschieben“. Wer neue Waren oder Dienstleistungen launcht, investiert eine enorme Menge an Lebenszeit und Geld, um Erfolg zu haben. Wollen Sie diese Investition riskieren, indem Sie grundlegende Rechtsfragen erst dann lösen, wenn das Unternehmen endlich gut läuft?
Machen Sie das nicht. Wir haben schon hartgesottene Unternehmer und Unternehmerinnen mit Tränen im Gesicht erlebt, weil ihnen durch markenrechtlich ausgezeichnet aufgestellte Mitbewerber alles genommen wurde.
Bei Markenrechtsverletzungen drohen zeitlich unbegrenzt eine Untersagung, der Totalverlust des aufgebauten Rufs und hohe Schadenersatzzahlungen. Nicht einmal die bisherige Domain darf dann noch auf die neue Domain weitergeleitet werden.
Kann ich meine Marke schützen, wenn kein identischer Name existiert?
Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Das bedeutet, dass auch bloß ähnliche Begriffe ein Hindernis darstellen können.
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten. Dazu gibt es (ohne Übertreibung) tausende Gerichtsurteile. Markenrecht ist nicht mit Hausverstand zu lösen.
Um es noch komplizierter zu machen: umgekehrt können unter bestimmten Voraussetzungen selbst identische Begriffe vollkommen unproblematisch sein.
Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?
Ist die Ähnlichkeitsrecherche nur in den gewünschten Klassen durchzuführen?
Nein. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Daher sind die Wechselwirkungen zwischen den Klassen zu beachten.
Einfach ist das bei Klassen, die offensichtliche Ähnlichkeiten aufweisen, z. B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung. Eine Marke für eine Software in der Klasse 9 benötigt also auch eine Recherche in der Klasse 42 – und in bis zu fünf weiteren Klassen.
Was notwendig und sinnvoll ist, unterscheidet sich oft selbst zwischen Unternehmen in sehr ähnlichen Geschäftsfeldern. Daher existiert bisher kein automatisches Tool zur Auswahl aller einzubeziehenden Klassen. Markenrecht ist sehr stark einzelfallbezogen.
Wissen Sie, wie vielen Klassen ein Fahrradhändler – also kein besonders komplizierter Beruf – benötigen könnte?
Schützt eine Recherche im Markenregister vor der Verletzung früherer Rechte?
Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat jedoch auch firmenrechtliche, urheberrechtliche, designrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte.
Wer eine Marke nur markenrechtlich prüft, riskiert weiterhin Kopf und Kragen. Markenschutz braucht mehr als Markenrecht.
Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen, Designs und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen. Haben Sie dafür die notwendigen Tools?
Wozu das alles? Wenn meine Marke eingetragen ist, bin ich doch sicher?
Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie eine Marke anmelden, die ganz eindeutig schon registriert ist und frühere Rechte verletzt, würde das Markenamt die Eintragung Ihrer Marke vornehmen.
Es ist nicht die Aufgabe des Markenamts, Sie über Rechtsverletzungen zu informieren. Das ist die Aufgabe von Markenanwälten.
Das scheinbare Erfolgserlebnis „Marke eingetragen“ bietet Ihnen keinen Schutz vor früheren Rechten – das leistet ausschließlich eine umfassende anwaltliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke. Wollen Sie das wirklich selbst versuchen?
Was kann ich selbst erledigen?
Einiges. Eine Vorabrecherche über Google nach identischen Marken in Ihrer Branche ist eine gute Idee. Gibt es einen gleichnamigen Mitbewerber in Ihrem Land, dann ist das oft ein Showstopper.
Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Wunschmarke noch eine sinnvolle Domain frei ist. Dank der vielen neuen Domainendungen ist das oft der Fall.
Wirklich notwendig ist das aber nicht. Auf Anfrage bieten wir im Rahmen unserer Markenschutzpakete ohne Aufpreis einen initialen Quickcheck samt Ranking für bis zu drei Markennamen an. Die Detailprüfung erfolgt dann nur beim aussichtsreichsten Kandidaten.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Lesen Sie weiter: Wir zeigen Ihnen, wie komplex und aufwendig der Schutz einer Marke ist."
Wann betrifft mich Markenrecht?
Sobald Sie
- einen Namen oder ein Logo für Ihr Unternehmen, Ihre Waren oder Ihre Dienstleistungen festlegen,
- die Gestaltung Ihrer Waren und der Verpackung festlegen oder
- Werbemaßnahmen erstellen,
müssen Sie sich mit Markenrecht beschäftigen.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Auf den Punkt gebracht: Jedes Unternehmen müsste zum Start, aber auch bei jeder Neugstaltung des Außenauftrittes eine markenrechtliche Prüfung vornehmen.
Leider passiert dies viel zu selten, was zu einer hohen Zahl an Rechtsproblemen führt."
Beispiele für Markenrechtsverletzungen
Was soll da schon schiefgehen?
Sie gründen eine Schokoladenmanufaktur. Ihre Schokolade soll A TASTE OF FREEDOM heißen und eine VIOLETTE Verpackung aufweisen.
Ihre Windräder sollen am Sockel GRÜNE STREIFEN erhalten. Sieht hübscher aus.
Ihre neue Werbeagentur erhält den Namen #SOMEONE.
Als Coach vermarkten Sie Ihre Kurse unter der vielversprechenden Bezeichnung BIOLOGY OF SUCCESS.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Alle Beispiele sind astreine Markenverletzungen.
Die Inhaber der Markenrechte könnten jederzeit eine einstweilige Verfügung erwirken und die gesamte Aufbauarbeit vernichten."
Konsequenzen von Markenrechtsverletzungen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird mehrfach pro Jahr von verzweifelten Menschen kontaktiert, weil sie ihre zuerst selbst registrierte und dann mühsam aufgebaute Marke verlieren. Grund: ein anderer Markeninhaber hat frühere Rechte.
Besonders bitter: Oft trifft die Unterlassungsaufforderung nicht unmittelbar nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern erst nach jahrelanger Aufbautätigkeit ein – wenn die Marke groß genug ist, um dem ursprünglichen Markeninhaber aufzufallen.
Harte Konsequenzen: Hat der frühere Markeninhaber die Rechtsverletzung erst einmal entdeckt und abgemahnt, dann ist der Verlust der Marke meist unausweichlich. Wer seine Hausaufgaben vor der Registrierung versäumt hat, hat später so gut wie keine Chance mehr.
Ruinöse Kosten: Vernichtung aller markenmäßig gekennzeichneten Waren, Entfernung der Marke von allen Geschäftsunterlagen, Einstellung der Domainnutzung, Bezahlung von Lizenzgebühren für die Markenverletzung, Urteilsveröffentlichung auf der Website und in Zeitungen, Bezahlung der Anwaltskosten. Schafft das ihr Unternehmen?
Machen Sie es besser: sprechen Sie mit uns.
Direkt zu denMarkenschutz-PaketenWas kann als Marke eingetragen werden?
Folgende Elemente zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen können markenrechtlich geschützt werden – und müssen daher vor der Verwendung markenrechtlich geprüft werden:
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Sogar die Verwendung Ihres eigenen Namens kann zu einer Markenrechtsverletzung führen. Markenrecht ist hart, aber nicht fair."
Langjährige Expertise im Markenschutz
Welche Qualitätsfaktoren sind Ihnen wichtig?
Unsere Rechtsanwaltskanzlei existiert seit 1953. Mittlerweile haben wir sechs Standorte in Österreich und Deutschland. Diesen Erfolg verdanken wir unserer Spezialisierung und der Zufriedenheit unserer Kunden.
Wir verfügen über eine eigene Abteilung für Markenschutz, bilden uns über die Fortbildungsprogramme mehrerer Markenämter laufend fort und verfügen über ein internationales Netzwerk an Markenanwälten zur Unterstützung bei ausländischen Markenrechtsstreitigkeiten.
zertifizierte
Rechtsanwälte
Unsere Markenschutz-Pakete verschaffen Ihrer Investition in Ihre Marke die notwendige Zukunftssicherheit.
Markenschutz-Pakete zum Fixpreis
Um die Abrechnung einfach und fair zu halten, haben wir den Schutz Ihrer Marke in drei Phasen unterteilt. Sollte die Anmeldung rechtlich nicht möglich sein, dann bezahlen Sie nur die Phase(n), mit deren Bearbeitung bereits angefangen wurde.
Wenn Sie ein Startup mit begrenztem Budget sind, bieten wir Ihnen zudem gerne eine Möglichkeit zur Ratenzahlung.
Mit Klick auf gelangen Sie zu den Detailinformationen.
inkludiert
inkludiert
inkludiert
- erste Nizzaklasse: € 850
- zweite Nizzaklasse: € 50
- ab der dritten Nizzaklasse je: € 150
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer deutschen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 290
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 100
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Amtsgebühren einer österreichischen Marke setzen sich wie folgt zusammen:
- ersten drei Nizzaklassen: € 280
- ab der vierten Nizzaklasse je: € 75
Damit sind die vollständigen Kosten des Anmeldeverfahrens und auch bereits die Schutzgebühr für die ersten zehn Jahre des Markenschutzes abgedeckt.
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Gefördert werden die Amtsgebühren:
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für EU-Marken
- Erstattung von 75 % der Amtsgebühren für nationale Marken in den EU-Mitgliedsstaaten
(z. B.: Österreich, Deutschland)
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Gefördert werden die Amtsgebühren. Bei Markenanmeldungen außerhalb der EU beträgt die Förderung nur 50 % statt 75 %:
- Erstattung von 50 % der Amtsgebühren für Marken außerhalb der EU
(z. B.: Schweiz, Großbritannien, USA)
Der maximale Förderbetrag beträgt € 1.000,00. Das reicht im Normalfall, um eine Markenanmeldung voll zu fördern.
Harlander & Partner Rechtsanwälte "Noch Fragen? Buchen Sie doch einfach unser kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz."
Warum soll ich Ihren Service buchen?
Wir prüfen Ihre Marke mit denselben Methoden, welche auch zur Prüfung von großen Konzernmarken verwendet werden. Dabei fokussieren wir uns auf das Wesentliche – damit der Markenschutz leistbar bleibt.
Unser geballtes Know-how zum Schutz Ihrer Marke kostet Sie, weil wir sehr effizient organisiert sind, nur wenige hundert Euro.
Der Aufbau Ihrer Marke kostet Sie in den nächsten Jahren Ihre gesamte Arbeitszeit und vermutlich tausende Euro Werbebudget.
Je später Sie Ihre Marke schützen und – noch wichtiger – prüfen lassen, desto größer ist der Schaden, wenn sich dann herausstellt, dass Ihre Marke frühere Rechte verletzt und daher nicht verwendet werden kann.
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