Stammkapital einer GmbH

Das Stammkapital einer GmbH ist die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Gesamtsumme aller Stammeinlagen der Gesellschafter. Es bildet die rechtliche Kapitalgrundlage der Gesellschaft und zeigt, welchen Betrag die Gesellschafter gemeinsam zur GmbH beitragen müssen. Das Mindeststammkapital beträgt gemäß § 6 GmbHG  10.000,-. Nach § 10 GmbHG muss jede Bareinlage zumindest zu einem Viertel eingezahlt werden, insgesamt jedoch mindestens  5.000,-. Da die GmbH selbst eine juristische Person ist, haftet für ihre Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen und nicht das Privatvermögen der Gesellschafter.

Das gesetzlich vorgeschriebene Grundkapital einer GmbH wird als Stammkapital bezeichnet. Es setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen und beträgt in Österreich derzeit mindestens € 10.000,-.

Stammkapital der GmbH einfach erklärt. Höhe der Einzahlung, Stammeinlagen und rechtliche Bedeutung in Österreich.
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade in der Gründungsphase zeigt das Stammkapital, mit welcher finanziellen Basis die GmbH nach außen auftritt.“
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Bedeutung des Stammkapitals bei der Gründung der GmbH

Bereits bei der Gründung der GmbH legen die Gesellschafter fest, welchen Betrag sie gemeinsam in das Unternehmen einbringen. Das Stammkapital bildet damit das finanzielle Fundament jeder GmbH. Dieser Betrag zeigt nach außen, dass die Gesellschaft über eine gesetzlich festgelegte Mindestkapitalbasis von € 10.000,- verfügt.

Für die Gründer selbst bedeutet das Stammkapital vor allem Verantwortung. Sie verpflichten sich, ihre vereinbarten Einlagen tatsächlich zu leisten. Gleichzeitig schafft das Kapital Vertrauen bei Geschäftspartnern, Banken und Lieferanten, weil es als gesetzlich vorgeschriebene Anfangsfinanzierung dient.

Das Stammkapital dient daher als Ausgangspunkt der Kapitalaufbringung, weil die Gesellschafter mindestens die übernommenen Stammeinlagen leisten müssen. Dabei kann es als Startkapital für erste Ausgaben wie Büro, Personal oder laufende Kosten genutzt werden.

Abgrenzung zwischen Stammkapital und Gesellschaftsvermögen

Das Stammkapital und das Gesellschaftsvermögen werden oft verwechselt, obwohl sie rechtlich nicht dasselbe sind. Das Stammkapital ist eine fixe Größe aus dem Gesellschaftsvertrag, während sich das Gesellschaftsvermögen ständig verändert.

Eine Änderung des Stammkapitals ist nur durch eine formelle Anpassung des Gesellschaftsvertrages möglich. Es gibt an, welchen Betrag die Gesellschafter zugesagt haben.

Das Gesellschaftsvermögen hingegen entwickelt sich laufend weiter. Es umfasst alle Werte, die der GmbH tatsächlich zur Verfügung stehen, also Geld, Forderungen oder Sachwerte. Gewinne erhöhen dieses Vermögen, Verluste verringern es.

Der Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil sich die wirtschaftliche Lage einer GmbH nicht allein am Stammkapital ablesen lässt.“

Verwendung des Stammkapitals nach der Gründung

Das eingezahlte Stammkapital muss nach der Gründung nicht dauerhaft unverändert auf dem Bankkonto liegen. Die GmbH darf das Geld für betriebliche Zwecke verwenden. Zulässig sind Zahlungen für Miete, Einrichtung, Waren, Software, Beratung, Personal, Versicherungen, Marketing und laufende Betriebsausgaben der Gesellschaft.

Unzulässig ist eine Rückzahlung an Gesellschafter, wenn dadurch das zur Kapitalerhaltung erforderliche Gesellschaftsvermögen angetastet wird. Die Gesellschafter dürfen die Einzahlung daher nicht nur kurzfristig leisten und sich den Betrag nach der Eintragung wieder zurückholen. Eine solche Rückzahlung kann Rückforderungsansprüche, Haftung und steuerliche Probleme auslösen.

Die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals

Das Gesetz schreibt vor, wie hoch das Stammkapital mindestens sein muss. Seit dem 1. Jänner 2024 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH in Österreich  10.000,-.

Davon müssen die Gesellschafter nicht sofort den gesamten Betrag einzahlen. Jede Bareinlage muss mindestens zu einem Viertel, jedenfalls aber in Höhe von € 70,- geleistet werden. Bei der Gründung muss zumindest die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens € 5.000,-, in bar geleistet werden. Der restliche Betrag bleibt als Verpflichtung bestehen.

Diese gesetzliche Mindesthöhe verfolgt ein klares Ziel. Sie soll verhindern, dass Unternehmen ohne ausreichende finanzielle Grundlage gegründet werden. Gleichzeitig bleibt die Einstiegshürde bewusst moderat, damit auch kleinere Unternehmen eine GmbH gründen können.

Wesentliche Eckpunkte im Überblick:

Damit schafft der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen unternehmerischer Freiheit und notwendigem Schutz für Geschäftspartner.

Einzahlung vor der Firmenbuchanmeldung

Die Bareinlagen müssen vor der Anmeldung der GmbH zum Firmenbuch in der gesetzlich erforderlichen Höhe geleistet sein. Die Zahlung erfolgt auf ein Gesellschaftskonto oder auf ein Anderkonto des beurkundenden Notars als Treuhänder. Entscheidend ist, dass die eingezahlten Beträge vor der Firmenbuchanmeldung tatsächlich verfügbar sind und nicht nur zugesagt wurden.

Die Geschäftsführer müssen bei der Firmenbuchanmeldung erklären, dass die bar zu leistenden Einlagen im eingeforderten Betrag eingezahlt wurden. Zusätzlich müssen sie erklären, dass die eingezahlten Beträge und die vereinbarten Sacheinlagen zur freien Verfügung der Geschäftsführer oder des Treuhänders stehen. Eine bloße Erklärung der Gesellschafter, dass sie die Einzahlung vorhaben ersetzt die tatsächliche Kapitalaufbringung nicht.

Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung im Firmenbuch. Der Gesellschaftsvertrag und die Einzahlung der Stammeinlagen bereiten die Gründung vor, ersetzen aber nicht die Firmenbucheintragung.

Die Stammeinlagen der Gesellschafter

Das Stammkapital entsteht nicht auf einmal, sondern setzt sich aus einzelnen Beiträgen der Gesellschafter zusammen. Diese Beiträge nennt man Stammeinlagen. Jeder Gesellschafter übernimmt dabei einen bestimmten Anteil am Stammkapital. Die Stammeinlage muss mindestens € 70,- betragen.

Die Höhe der Stammeinlage bestimmt auch die Beteiligung am Unternehmen. Wer eine höhere Stammeinlage übernimmt, hält regelmäßig einen größeren Geschäftsanteil. Daraus folgen mehr Stimmen und ein höherer Gewinnanteil, wenn der Gesellschaftsvertrag das Stimmrecht nach der Höhe der Geschäftsanteile bemisst.

Stammeinlagen können als Bareinlagen oder als Sacheinlagen geleistet werden. Eine Bareinlage ist eine Geldzahlung. Eine Sacheinlage ist die Übertragung eines bewertbaren Vermögensgegenstandes auf die GmbH. Gesellschafter können Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager, technische Anlagen, Büroausstattung, Forderungen oder Immaterialgüterrechte als Sacheinlage einbringen.

Sacheinlagen brauchen bei der Gründung eine genaue Beschreibung und eine nachvollziehbare Bewertung. Außerdem müssen sie tatsächlich auf die GmbH übertragen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss festlegen, welcher Gesellschafter welchen Gegenstand einbringt, welchen Wert dieser Gegenstand hat und auf welche Stammeinlage die Gesellschaft ihn anrechnet. Bewerten die Gesellschafter einen Gegenstand zu hoch, bringen sie das Stammkapital wirtschaftlich nicht vollständig auf. Dann drohen Nachzahlungspflichten und Haftungsrisiken.

Wichtig ist auch, dass einmal geleistete Einlagen nicht einfach an Gesellschafter zurückgezahlt werden dürfen, solange dadurch das Vermögen der Gesellschaft gefährdet wird.

Verpflichtung der Gesellschafter zur Kapitalaufbringung

Mit der Übernahme einer Stammeinlage gehen die Gesellschafter eine verbindliche Pflicht ein. Sie müssen den zugesagten Betrag tatsächlich leisten. Diese Verpflichtung entsteht bereits mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages.

Die Einzahlung kann in zwei Schritten erfolgen. Ein Teil wird sofort bei der Gründung eingezahlt, der restliche Betrag kann später eingefordert werden. Trotzdem bleibt die volle Verpflichtung von Anfang an bestehen.

Offene Einlagen sind Forderungen der GmbH gegen ihre Gesellschafter. Die Fälligkeit richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag, nach einem wirksamen Gesellschafterbeschluss oder nach einer rechtmäßigen Einforderung durch die Gesellschaft. Solange die Stammeinlage nicht vollständig geleistet wurde, bleibt der offene Betrag eine Verbindlichkeit des betreffenden Gesellschafters gegenüber der GmbH.

Zahlt ein Gesellschafter seine fällige Stammeinlage nicht, kann die GmbH den offenen Betrag einklagen. Zusätzlich kann die Gesellschaft dem säumigen Gesellschafter eine Nachfrist setzen. Bleibt die Zahlung aus, kann der Gesellschafter seinen Geschäftsanteil und die bereits geleisteten Teilzahlungen verlieren. Die GmbH kann den Geschäftsanteil danach verwerten, damit das zugesagte Stammkapital aufgebracht wird.

In der Insolvenz wird diese offene Einlage besonders wichtig. Der Insolvenzverwalter kann ausstehende Einlagen einfordern, wenn die GmbH sie noch nicht erhalten hat. Ein Gesellschafter kann sich dann nicht darauf berufen, dass die GmbH den Restbetrag vor der Insolvenz nie aktiv verlangt hat.

Kapitalerhaltung bei der GmbH

Die Kapitalaufbringung endet nicht mit der Einzahlung der Stammeinlagen. Nach der Gründung muss die GmbH darauf achten, dass Vermögen nicht unzulässig an Gesellschafter zurückfließt. Das betrifft offene Rückzahlungen, überhöhte Vergütungen, verdeckte Ausschüttungen, Scheingeschäfte und Zahlungen ohne fremdüblichen Gegenwert.

Gesellschaftsvermögen darf nicht wie Privatvermögen der Gesellschafter behandelt werden. Zahlt die GmbH Geld an einen Gesellschafter, braucht es dafür einen rechtlich zulässigen Grund. Zulässige Gründe sind ein ordnungsgemäßer Gewinnausschüttungsbeschluss, ein fremdüblicher Vertrag, ein fremdübliches Geschäftsführerentgelt oder die Rückzahlung eines echten Gesellschafterdarlehens.

Zusätzlich können Geschäftsführer haften, wenn sie eine verbotene Zahlung veranlassen oder nicht verhindern. Für Gründer ist dieser Punkt entscheidend, weil die GmbH rechtlich eine eigene Person ist und strikt vom Privatbereich der Gesellschafter getrennt werden muss.

Die Haftung bei der GmbH

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH liegt in der klar geregelten Haftung. Die Gesellschaft haftet grundsätzlich gemäß § 61 Abs 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Für Gesellschafter bedeutet das eine erhebliche Entlastung und einen rechtlichen Schutz ihres Privatvermögens. Sie tragen in erster Linie das Risiko ihrer Einlage, nicht jedoch das gesamte Unternehmensrisiko.

Das Stammkapital ist nicht der Höchstbetrag der Haftung der GmbH. Die GmbH haftet gegenüber Gläubigern mit ihrem gesamten aktuellen Gesellschaftsvermögen. Dieses Vermögen kann höher oder niedriger sein als das im Gesellschaftsvertrag angegebene Stammkapital. Das Stammkapital zeigt daher nicht, wie viel Geld im Unternehmen gerade vorhanden ist, sondern welchen Kapitalbetrag die Gesellschafter rechtlich übernommen haben.

Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht grenzenlos. Wer seine Einlage nicht vollständig leistet oder gegen gesetzliche Pflichten verstößt, kann dennoch persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

Die Haftungsstruktur im Überblick:

Keine persönliche Haftung der Gesellschafter im Regelfall

Ein zentraler Vorteil der GmbH liegt im Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter. Grundsätzlich haften sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Schulden der Gesellschaft, was die GmbH besonders attraktiv für Unternehmer macht.

Die Haftung beschränkt sich im Regelfall auf die Stammeinlage. Das bedeutet, dass Gesellschafter nur den Betrag riskieren, den sie in die Gesellschaft eingebracht oder zugesagt haben. Darüber hinausgehende Forderungen treffen sie nicht. Wer allerdings gegen gesetzliche Pflichten verstößt oder seine Einlage nicht vollständig leistet, kann doch persönlich haften.

Wichtige Grundregeln im Überblick:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der große Vorteil der GmbH liegt in der Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter.“
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Veränderungen des Stammkapitals

Das Stammkapital einer GmbH bleibt während des Bestehens der Gesellschaft veränderbar. Eine Änderung kommt bei zusätzlichem Kapitalbedarf, Eintritt neuer Gesellschafter, Verlustausgleich, Rückführung überschüssigen Kapitals oder Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse in Betracht.

Solche Änderungen erfordern jedoch klare formelle Schritte. Eine Anpassung ist nur durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich. Dabei müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Eintragung im Firmenbuch vorgenommen werden.

Damit bleibt das Stammkapital ein rechtlich veränderbarer Kapitalrahmen, der sich an die Entwicklung des Unternehmens anpassen kann.

Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung bedeutet, dass das Stammkapital der GmbH erhöht wird. Dadurch fließt neues Kapital in die Gesellschaft, das für Investitionen oder Wachstum genutzt werden kann. Die Erhöhung erfolgt durch Übernahme zusätzlicher Einlagen der bestehenden Gesellschafter oder durch den Eintritt neuer Gesellschafter. In beiden Fällen wächst das Stammkapital und damit auch die finanzielle Basis der GmbH.

Für die Umsetzung sind klare rechtliche Schritte notwendig. Die Gesellschafter müssen eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschließen, und die Erhöhung wird im Firmenbuch eingetragen.

Vorteile einer Kapitalerhöhung:

Kapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung bedeutet, dass das Stammkapital der GmbH reduziert wird. Das Unternehmen senkt dabei den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kapitalbetrag. Eine Kapitalherabsetzung kommt durch Anpassung bei Verlustausgleich, Rückzahlung überschüssigen Kapitals oder Neuordnung der Kapitalstruktur in Betracht.

Die Kapitalherabsetzung ist dabei rechtlich streng geregelt. Sie erfordert eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und muss im Firmenbuch eingetragen werden. Zusätzlich muss zuerst das gesetzlich vorgesehene Verfahren zum Gläubigerschutz durchgeführt werden, damit deren Ansprüche nicht gefährdet werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Kapitalherabsetzung ist rechtlich sensibel, weil dabei immer auch die Interessen der Gläubiger geschützt werden müssen.“

Die praktische Bedeutung des Stammkapitals

Das Stammkapital spielt nicht nur bei der Gründung eine Rolle, sondern begleitet die GmbH während ihres gesamten Bestehens. Es beeinflusst sowohl interne Entscheidungen als auch die Außenwirkung des Unternehmens.

Für Geschäftspartner wirkt das Stammkapital als wichtiger Vertrauensfaktor. Eine solide Kapitalausstattung signalisiert Stabilität und Zuverlässigkeit, wobei Banken, Lieferanten und Kunden diesen Wert bei ihrer Einschätzung berücksichtigen, auch wenn diese Information keine Bonitätsprüfung ersetzt. Es ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag und ist im Firmenbuch ersichtlich.

Auch intern hat das Stammkapital eine klare Funktion, weil es die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter bestimmt und dadurch Stimmrechte sowie Gewinnverteilung beeinflusst.

Die praktische Relevanz zeigt sich in folgenden Bereichen:

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Das Stammkapital wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Zahl im Gesellschaftsvertrag. In der Praxis entscheidet es jedoch über Haftung, Gestaltungsspielräume und die sichere Gründung Ihrer GmbH. Gerade weil gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Überlegungen eng zusammenhängen, profitieren Sie von einer klaren rechtlichen Begleitung.

Ein Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Ihr Stammkapital nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch optimal zu Ihrem Unternehmen passt. Dadurch vermeiden Sie typische Fehler bei der Gründung und schaffen eine stabile Grundlage für Ihr Geschäft.

Ihre konkreten Vorteile:

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
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„So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf einem rechtlich soliden Fundament steht und langfristig erfolgreich wachsen kann.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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