Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist das höchste Organ in Österreich, das über die Einhaltung der Bundesverfassung wacht. Er prüft Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge auf ihre Verfassungsmäßigkeit und entscheidet über Beschwerden gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte, wenn Grundrechte verletzt sein könnten.

Außerdem ist er für die Kontrolle von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zuständig. Durch diese zentrale Rolle wird er oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sind genau geregelt, und die Entscheidungen des Gerichtshofes haben weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und staatliche Organe.

Der Verfassungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht für Verfassungsfragen. Er schützt Grundrechte, prüft Gesetze und kontrolliert Wahlen.

Verfassungsgerichtshof Österreich: Höchstgericht für Verfassungsfragen, Grundrechtsschutz, Gesetzesprüfung und Wahlkontrolle.
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Der Verfassungsgerichtshof ist kein Superrevisionsgericht, er schützt die Verfassung: Er korrigiert Grundrechtseingriffe und entfernt verfassungswidrige Normen aus dem Rechtsbestand.“

Über welche Fälle der Verfassungsgerichtshof entscheidet

Die wichtigste Frage lautet: Über was entscheidet der Verfassungsgerichtshof konkret? Seine Zuständigkeit ist in der Bundesverfassung genau geregelt. Er befasst sich nur mit Verfahren, die für die Wahrung der Grundrechte und die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung sind.

Beschwerden gegen Verwaltungsgerichte

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über Beschwerden, wenn Betroffene behaupten, durch ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Er prüft, ob ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzwidrige Verordnung angewendet wurde. Das Ergebnis kann eine Aufhebung, Abweisung oder Zurückweisung sein.

Prüfung von Gesetzen

Eine Kernaufgabe des Gerichtshofes ist die Kontrolle von Bundes- und Landesgesetzen. Stellt er Verfassungswidrigkeit fest, hebt er die Bestimmung auf. Antragsberechtigt sind unter anderem Gerichte, die Bundesregierung oder auch Bürgerinnen und Bürger im Weg eines Individualantrages.

Prüfung von Verordnungen

Auch Verordnungen von Verwaltungsbehörden werden auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft. Erkennt der Gerichtshof eine Bestimmung als rechtswidrig, wird sie aufgehoben.

Prüfung von Staatsverträgen

Staatsverträge werden auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen geprüft. Der Gerichtshof kann sie zwar nicht aufheben, wohl aber ihre Rechtswidrigkeit feststellen. Sie dürfen dann nicht mehr angewendet werden.

Wahlprüfung

Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert die Rechtmäßigkeit zentraler Wahlen, etwa der Bundespräsidentenwahl, der Nationalratswahl oder der Wahl zum Europäischen Parlament. Bei festgestellten Rechtswidrigkeiten kann die Wahl oder ein Teil des Wahlverfahrens für nichtig erklärt und wiederholt werden.

Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen

Direktdemokratische Verfahren unterliegen ebenfalls der Kontrolle des Gerichtshofes. Stellt er Rechtswidrigkeiten fest, kann er das Ergebnis für nichtig erklären.

Mandatsverlust

Der Gerichtshof entscheidet, ob Abgeordnete oder Mitglieder von Regierungen ihr Mandat verlieren. Damit wird sichergestellt, dass Unvereinbarkeitsregeln oder gesetzliche Ausschlussgründe eingehalten werden.

Vermögensrechtliche Ansprüche

Bestimmte Geld- oder Sachansprüche gegen Bund, Länder und Gemeinden fallen in die Zuständigkeit des Gerichtshofes, wenn keine andere Instanz zuständig ist. Beispiele sind Rückzahlungen zu Unrecht erhobener Geldstrafen oder Schadenersatz bei EU-Rechtsverletzungen.

Kompetenzkonflikte

Wenn unklar ist, ob Bund, Land, Verwaltungsbehörde oder Gericht zuständig ist, klärt der Verfassungsgerichtshof den Konflikt. Dadurch wird ein reibungsloses Funktionieren der Rechtsordnung gewährleistet.

Untersuchungsausschüsse

Streitigkeiten im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen,wie etwa über deren Einsetzung, Befugnisse oder Persönlichkeitsrechte, werden ebenfalls vom Gerichtshof entschieden.

Anklagen gegen oberste Staatsorgane

Schließlich kann der Gerichtshof Anklagen gegen höchste Staatsorgane wie den Bundespräsidenten oder Regierungsmitglieder verhandeln. Wird eine Verurteilung ausgesprochen, verliert die betroffene Person ihr Amt, in besonders schweren Fällen auch ihre politischen Rechte.

Verfahrensablauf – Der Weg zur Entscheidung

  1. Einbringung des Antrages: Je nach Verfahrensart als Beschwerde, Antrag, Klage, Wahlanfechtung oder Anklage.
  2. Anwaltszwang: Grundsätzlich muss ein Rechtsanwalt eingebunden sein. Bei geringen Einkünften ist Verfahrenshilfe möglich.
  3. Vorprüfung: Das Gericht prüft, ob Fristen, Zuständigkeit und Formalitäten eingehalten wurden.
  4. Stellungnahmen: Behörden, Gerichte oder Parteien können ihre Sichtweise einbringen.
  5. Verhandlung: In wichtigen Fällen findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt.
  6. Entscheidung: Der Gerichtshof fällt ein Erkenntnis oder einen Beschluss.

Fristen und Formalitäten

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Entscheidend sind Frist, Form und Fokus: Wer den maßgeblichen Grundrechtseingriff sauber herausarbeitet und die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, maximiert die Erfolgschancen.“

Praktische Beispiele für Bürgerinnen und Bürger

Kosten und Verfahrenshilfe

Sitz und Erreichbarkeit

Der Verfassungsgerichtshof befindet sich im historischen Gebäude am Freyung 8, 1010 Wien. Der Justizpalast ist öffentlich zugänglich, allerdings müssen Besucherinnen und Besucher eine Sicherheitskontrolle ähnlich wie an einem Flughafen durchlaufen. Planen Sie daher bei einem Termin ausreichend Zeit ein.
Erreichbar ist der Gerichtshof am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn-Linien U2, U3, Straßenbahnlinien D, 1, 71 sowie diverse Busverbindungen). Parkmöglichkeiten sind im Umfeld nur eingeschränkt verfügbar.

Sicherheit und Zugang zum Gericht

Besucherinnen und Besucher passieren eine Sicherheitskontrolle. Planen Sie daher zusätzliche Zeit ein und meiden Sie Gegenstände, die abgenommen werden müssten, wie Taschenmesser, Scheren oder ähnliche Gegenstände. Sie bringen bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Für öffentliche Verhandlungen gilt, dass die Plätze begrenzt sein können.

Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung

Ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verlangt Genauigkeit, Konsequenz und Erfahrung. Sie profitieren konkret, weil wir

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch