Table of contents
- Verfassungsgerichtshof
- Über welche Fälle der Verfassungsgerichtshof entscheidet
- Verfahrensablauf – Der Weg zur Entscheidung
- Fristen und Formalitäten
- Praktische Beispiele für Bürgerinnen und Bürger
- Kosten und Verfahrenshilfe
- Sitz und Erreichbarkeit
- Sicherheit und Zugang zum Gericht
- Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung
Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist das höchste Organ in Österreich, das über die Einhaltung der Bundesverfassung wacht. Er prüft Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge auf ihre Verfassungsmäßigkeit und entscheidet über Beschwerden gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte, wenn Grundrechte verletzt sein könnten.
Außerdem ist er für die Kontrolle von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zuständig. Durch diese zentrale Rolle wird er oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. Die Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sind genau geregelt, und die Entscheidungen des Gerichtshofes haben weitreichende Folgen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und staatliche Organe.
Der Verfassungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht für Verfassungsfragen. Er schützt Grundrechte, prüft Gesetze und kontrolliert Wahlen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Der Verfassungsgerichtshof ist kein Superrevisionsgericht, er schützt die Verfassung: Er korrigiert Grundrechtseingriffe und entfernt verfassungswidrige Normen aus dem Rechtsbestand.“
Über welche Fälle der Verfassungsgerichtshof entscheidet
Die wichtigste Frage lautet: Über was entscheidet der Verfassungsgerichtshof konkret? Seine Zuständigkeit ist in der Bundesverfassung genau geregelt. Er befasst sich nur mit Verfahren, die für die Wahrung der Grundrechte und die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates von zentraler Bedeutung sind.
Beschwerden gegen Verwaltungsgerichte
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über Beschwerden, wenn Betroffene behaupten, durch ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes in ihren Grundrechten verletzt worden zu sein. Er prüft, ob ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzwidrige Verordnung angewendet wurde. Das Ergebnis kann eine Aufhebung, Abweisung oder Zurückweisung sein.
Prüfung von Gesetzen
Eine Kernaufgabe des Gerichtshofes ist die Kontrolle von Bundes- und Landesgesetzen. Stellt er Verfassungswidrigkeit fest, hebt er die Bestimmung auf. Antragsberechtigt sind unter anderem Gerichte, die Bundesregierung oder auch Bürgerinnen und Bürger im Weg eines Individualantrages.
Prüfung von Verordnungen
Auch Verordnungen von Verwaltungsbehörden werden auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft. Erkennt der Gerichtshof eine Bestimmung als rechtswidrig, wird sie aufgehoben.
Prüfung von Staatsverträgen
Staatsverträge werden auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den Gesetzen geprüft. Der Gerichtshof kann sie zwar nicht aufheben, wohl aber ihre Rechtswidrigkeit feststellen. Sie dürfen dann nicht mehr angewendet werden.
Wahlprüfung
Der Verfassungsgerichtshof kontrolliert die Rechtmäßigkeit zentraler Wahlen, etwa der Bundespräsidentenwahl, der Nationalratswahl oder der Wahl zum Europäischen Parlament. Bei festgestellten Rechtswidrigkeiten kann die Wahl oder ein Teil des Wahlverfahrens für nichtig erklärt und wiederholt werden.
Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen
Direktdemokratische Verfahren unterliegen ebenfalls der Kontrolle des Gerichtshofes. Stellt er Rechtswidrigkeiten fest, kann er das Ergebnis für nichtig erklären.
Mandatsverlust
Der Gerichtshof entscheidet, ob Abgeordnete oder Mitglieder von Regierungen ihr Mandat verlieren. Damit wird sichergestellt, dass Unvereinbarkeitsregeln oder gesetzliche Ausschlussgründe eingehalten werden.
Vermögensrechtliche Ansprüche
Bestimmte Geld- oder Sachansprüche gegen Bund, Länder und Gemeinden fallen in die Zuständigkeit des Gerichtshofes, wenn keine andere Instanz zuständig ist. Beispiele sind Rückzahlungen zu Unrecht erhobener Geldstrafen oder Schadenersatz bei EU-Rechtsverletzungen.
Kompetenzkonflikte
Wenn unklar ist, ob Bund, Land, Verwaltungsbehörde oder Gericht zuständig ist, klärt der Verfassungsgerichtshof den Konflikt. Dadurch wird ein reibungsloses Funktionieren der Rechtsordnung gewährleistet.
Untersuchungsausschüsse
Streitigkeiten im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen,wie etwa über deren Einsetzung, Befugnisse oder Persönlichkeitsrechte, werden ebenfalls vom Gerichtshof entschieden.
Anklagen gegen oberste Staatsorgane
Schließlich kann der Gerichtshof Anklagen gegen höchste Staatsorgane wie den Bundespräsidenten oder Regierungsmitglieder verhandeln. Wird eine Verurteilung ausgesprochen, verliert die betroffene Person ihr Amt, in besonders schweren Fällen auch ihre politischen Rechte.
Verfahrensablauf – Der Weg zur Entscheidung
- Einbringung des Antrages: Je nach Verfahrensart als Beschwerde, Antrag, Klage, Wahlanfechtung oder Anklage.
- Anwaltszwang: Grundsätzlich muss ein Rechtsanwalt eingebunden sein. Bei geringen Einkünften ist Verfahrenshilfe möglich.
- Vorprüfung: Das Gericht prüft, ob Fristen, Zuständigkeit und Formalitäten eingehalten wurden.
- Stellungnahmen: Behörden, Gerichte oder Parteien können ihre Sichtweise einbringen.
- Verhandlung: In wichtigen Fällen findet eine öffentliche mündliche Verhandlung statt.
- Entscheidung: Der Gerichtshof fällt ein Erkenntnis oder einen Beschluss.
Fristen und Formalitäten
- Beschwerden gegen Verwaltungsgerichte: 6 Wochen ab Zustellung.
- Wahlanfechtungen: 1 Woche (Bundespräsidentenwahl, Europawahl) oder 4 Wochen (Nationalrat, Landtag, Gemeinderat).
- Anträge müssen elektronisch eingebracht werden.
- Aufschiebende Wirkung tritt nur auf Antrag ein.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Entscheidend sind Frist, Form und Fokus: Wer den maßgeblichen Grundrechtseingriff sauber herausarbeitet und die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt, maximiert die Erfolgschancen.“
Praktische Beispiele für Bürgerinnen und Bürger
- Grundrechtsbeschwerde: Eine Person wehrt sich gegen eine Verwaltungsstrafe wegen einer Demonstration.
- Normenkontrolle: Eine Unternehmerin hält eine Abgabenbestimmung für verfassungswidrig und stellt einen Individualantrag.
- Wahlanfechtung: Eine Partei beantragt die Nichtigerklärung einer Landtagswahl wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung.
Kosten und Verfahrenshilfe
- Bei finanzieller Bedürftigkeit kann Verfahrenshilfe beantragt werden, die die Kosten für Anwältin oder Anwalt übernimmt.
- Für Verfahren fallen Pauschalgebühren an.
- Hinzu kommen die Kosten für die anwaltliche Vertretung.
Sitz und Erreichbarkeit
Der Verfassungsgerichtshof befindet sich im historischen Gebäude am Freyung 8, 1010 Wien. Der Justizpalast ist öffentlich zugänglich, allerdings müssen Besucherinnen und Besucher eine Sicherheitskontrolle ähnlich wie an einem Flughafen durchlaufen. Planen Sie daher bei einem Termin ausreichend Zeit ein.
Erreichbar ist der Gerichtshof am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn-Linien U2, U3, Straßenbahnlinien D, 1, 71 sowie diverse Busverbindungen). Parkmöglichkeiten sind im Umfeld nur eingeschränkt verfügbar.
Sicherheit und Zugang zum Gericht
Besucherinnen und Besucher passieren eine Sicherheitskontrolle. Planen Sie daher zusätzliche Zeit ein und meiden Sie Gegenstände, die abgenommen werden müssten, wie Taschenmesser, Scheren oder ähnliche Gegenstände. Sie bringen bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Für öffentliche Verhandlungen gilt, dass die Plätze begrenzt sein können.
Ihre Vorteile mit unserer Unterstützung
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof verlangt Genauigkeit, Konsequenz und Erfahrung. Sie profitieren konkret, weil wir
- die richtige Verfahrensart wählen und die Zuständigkeit absichern,
- Fristen überwachen und Formalerfordernisse einhalten,
- die Begründung auf den Punkt bringen und Beweise strategisch einsetzen,
- bei Bedarf parallel den Verwaltungsgerichtshof anrufen und so Ihre Position stärken,
- sowie Anträge auf aufschiebende Wirkung und Verfahrenshilfe treffsicher formulieren.