Form der letztwilligen Verfügung
Form der letztwilligen Verfügung
Wer seinen Nachlass regeln will, muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Nach österreichischem Erbrecht(§§ 577 ff ABGB)st eine letztwillige Verfügung wie beispielsweise ein Testament oder ein Vermächtnis nur dann wirksam, wenn sie formgültig errichtet wurde. Deshalb ist die genaue Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften von entscheidender Bedeutung. Selbst kleine Formfehler können zur Ungültigkeit führen.
Eine letztwillige Verfügung ist die schriftliche Erklärung einer Person, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Dazu zählen z. B. ein Testament oder ein Vermächtnis. Sie ersetzt oder ergänzt die gesetzliche Erbfolge.
Warum ist die Form entscheidend?
Die gesetzlichen Vorgaben verfolgen zwei wichtige Ziele:
- Warnfunktion: Sie sollen sicherstellen, dass Sie die Tragweite Ihrer Entscheidung verstehen.
- Beweisfunktion: Sie dienen dazu, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ein formungültiges Testament nützt niemandem – am wenigsten den Hinterbliebenen. Die Einhaltung der Form schützt nicht nur den Willen des Verstorbenen, sondern auch den familiären Frieden“
Diese Formen der letztwilligen Verfügung gibt es
Die österreichische Rechtsordnung kennt mehrere gleichrangige Formen:
- eigenhändige letztwillige Verfügung
- fremdhändige letztwillige Verfügung
- gerichtliche letztwillige Verfügung
- notarielle letztwillige Verfügung
Die eigenhändige letztwillige Verfügung
Diese einfache Form des Testaments eignet sich besonders für Personen, die keine notarielle oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Sie muss:
- zur Gänze eigenhändig geschrieben sein,
- eigenhändig unterschrieben werden,
- und den Erblasser identifizierbar machen (auch ein Spitzname oder „Eure Mutter“ kann genügen).
Ort und Datum sollten angegeben werden, sind aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Nur volljährige und testierfähige Personen dürfen ein solches Testament errichten.
Die fremdhändige letztwillige Verfügung
Bei dieser Variante wird der Text nicht eigenhändig, sondern maschinell oder durch eine andere Person erstellt. Der Erblasser muss:
- eigenhändig unterschreiben,
- einen handschriftlichen Zusatz beifügen („Das ist mein letzter Wille“),
- und drei Zeugen gleichzeitig zugegen haben, die:
- auf der Urkunde unterschreiben,
- einen handschriftlichen Zusatz verfassen,
- und aus deren Angaben die Zeugeneigenschaft hervorgeht.
Die Zeugen müssen den Inhalt nicht kennen. Bei Testierenden, die nicht schreiben oder lesen können, gelten Sondervorschriften. Auch hier gilt: Nur volljährige, testierfähige Personen dürfen diese Form verwenden.
Die gerichtliche letztwillige Verfügung
Eine gerichtliche Verfügung kann entweder schriftlich oder mündlich vor Gericht erfolgen. Zuständig ist jedes Bezirksgericht, unabhängig vom Wohnsitz.
Schriftliche Variante:
- Die Verfügung muss eigenhändig unterschrieben und persönlich übergeben werden.
- Das Gericht belehrt, versiegelt, protokolliert und verwahrt die Verfügung.
Mündliche Variante:
- Die Erklärung erfolgt mündlich vor Gericht,
- das Gericht erstellt ein Protokoll, das versiegelt hinterlegt wird.
Nur die mündliche Form steht mündigen Minderjährigen offen
Die notarielle letztwillige Verfügung
Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich vor einem Notar erfolgen – entweder vor zwei Notaren oder einem Notar und zwei Zeugen. Die genauen Regeln finden sich in der Notariatsordnung
Ein mündiger Minderjähriger kann auch hier nur mündlich vor dem Notar testieren.
Geltung und Übergangsregelung
Die derzeitigen Formvorschriften gelten für alle letztwilligen Verfügungen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet wurden. Ältere Verfügungen beurteilt man hingegen nach dem damals geltenden Recht. Aus diesem Grund behalten viele vor diesem Zeitpunkt errichtete Testamente in der Praxis weiterhin ihre Gültigkeit.
Häufige Fehler vermeiden
Ein Bierdeckel-Testament kann unter Umständen gültig sein, wenn es alle Voraussetzungen erfüllt. Doch in der Praxis führt gerade bei handgeschriebenen oder fremdhändigen Testamenten oft ein kleiner Formfehler zur Unwirksamkeit. Eine rechtzeitige Kontrolle durch einen Anwalt schützt Sie und Ihre Angehörigen vor späteren Überraschungen
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft, ob Ihre Verfügung allen Anforderungen entspricht, und hilft, Fallstricke zu vermeiden. So sichern Sie Ihre letzten Wünsche rechtssicher ab und entlasten Ihre Angehörigen.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wer seine letzte Verfügung professionell absichern lässt, verhindert Streitigkeiten und sorgt für klare Verhältnisse, wenn es darauf ankommt“