Form der letztwilligen Verfügung

Wer seinen Nachlass regeln will, muss bestimmte Formvorschriften einhalten. Nach österreichischem Erbrecht(§§ 577 ff ABGB)st eine letztwillige Verfügung wie beispielsweise ein Testament oder ein Vermächtnis nur dann wirksam, wenn sie formgültig errichtet wurde. Deshalb ist die genaue Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften von entscheidender Bedeutung. Selbst kleine Formfehler können zur Ungültigkeit führen.

Eine letztwillige Verfügung ist die schriftliche Erklärung einer Person, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Dazu zählen z. B. ein Testament oder ein Vermächtnis. Sie ersetzt oder ergänzt die gesetzliche Erbfolge.

Erfahren Sie, welche Form eine letztwillige Verfügung haben kann. Wir erklären die Formvorschriften klar und verständlich.

Warum ist die Form entscheidend?

Die gesetzlichen Vorgaben verfolgen zwei wichtige Ziele:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein formungültiges Testament nützt niemandem – am wenigsten den Hinterbliebenen. Die Einhaltung der Form schützt nicht nur den Willen des Verstorbenen, sondern auch den familiären Frieden“

Diese Formen der letztwilligen Verfügung gibt es

Die österreichische Rechtsordnung kennt mehrere gleichrangige Formen:

Die eigenhändige letztwillige Verfügung

Diese einfache Form des Testaments eignet sich besonders für Personen, die keine notarielle oder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten. Sie muss:

Ort und Datum sollten angegeben werden, sind aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig: Nur volljährige und testierfähige Personen dürfen ein solches Testament errichten.

Die fremdhändige letztwillige Verfügung

Bei dieser Variante wird der Text nicht eigenhändig, sondern maschinell oder durch eine andere Person erstellt. Der Erblasser muss:

Die Zeugen müssen den Inhalt nicht kennen. Bei Testierenden, die nicht schreiben oder lesen können, gelten Sondervorschriften. Auch hier gilt: Nur volljährige, testierfähige Personen dürfen diese Form verwenden.

Die gerichtliche letztwillige Verfügung

Eine gerichtliche Verfügung kann entweder schriftlich oder mündlich vor Gericht erfolgen. Zuständig ist jedes Bezirksgericht, unabhängig vom Wohnsitz.

Schriftliche Variante:

Mündliche Variante:

Nur die mündliche Form steht mündigen Minderjährigen offen

Die notarielle letztwillige Verfügung

Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich vor einem Notar erfolgen – entweder vor zwei Notaren oder einem Notar und zwei Zeugen. Die genauen Regeln finden sich in der Notariatsordnung

Ein mündiger Minderjähriger kann auch hier nur mündlich vor dem Notar testieren.

Geltung und Übergangsregelung

Die derzeitigen Formvorschriften gelten für alle letztwilligen Verfügungen, die nach dem 31. Dezember 2016 errichtet wurden. Ältere Verfügungen beurteilt man hingegen nach dem damals geltenden Recht. Aus diesem Grund behalten viele vor diesem Zeitpunkt errichtete Testamente in der Praxis weiterhin ihre Gültigkeit.

Häufige Fehler vermeiden

Ein Bierdeckel-Testament kann unter Umständen gültig sein, wenn es alle Voraussetzungen erfüllt. Doch in der Praxis führt gerade bei handgeschriebenen oder fremdhändigen Testamenten oft ein kleiner Formfehler zur Unwirksamkeit. Eine rechtzeitige Kontrolle durch einen Anwalt schützt Sie und Ihre Angehörigen vor späteren Überraschungen

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein erfahrener Rechtsanwalt prüft, ob Ihre Verfügung allen Anforderungen entspricht, und hilft, Fallstricke zu vermeiden. So sichern Sie Ihre letzten Wünsche rechtssicher ab und entlasten Ihre Angehörigen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
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Häufig gestellte Fragen – FAQ