Bundesdisziplinarbehörde

Die Bundesdisziplinarbehörde ist eine beim Bundeskanzleramt eingerichtete, unabhängige Verwaltungsbehörde. Sie führt Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie gegen Soldatinnen und Soldaten des Bundesheeres. Aufgabe der Behörde ist es, Dienstpflichtverletzungen nach einheitlichen Maßstäben zu prüfen und gegebenenfalls Disziplinarstrafen wie Verweise, Geldbußen oder Entlassungen zu verhängen.

Die Bundesdisziplinarbehörde ist die zentrale Stelle für Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Österreich.

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Zuständigkeit und Aufgaben

Die Behörde ist zuständig für alle Beamtinnen und Beamten des Bundesdienstes. Vertragsbedienstete sind ausgenommen, da diese einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis unterliegen. Auch einige verfassungsrechtlich besonders geschützte Institutionen, wie etwa das Parlament, haben eigene Disziplinarkommissionen.

Die Hauptaufgaben sind:

Im Mittelpunkt stehen dabei häufig Bereiche mit vielen Beamtinnen und Beamten wie Polizei, Justizwache oder Bundesheer.

Aufbau und Organisation

Die Bundesdisziplinarbehörde entscheidet in sogenannten Senaten. Jeder Senat ist ausgewogen zusammengesetzt und besteht aus:

Durch diese Zusammensetzung ist sichergestellt, dass sowohl die Sicht der Verwaltung als auch die Interessen der Bediensteten berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Zusammensetzung der Senate gewährleistet, dass sowohl die Sicht der Verwaltung als auch die Interessen der Bediensteten Gehör finden.“

Verfahren und Rechtsmittel

Disziplinarverfahren beginnen in der Regel mit einer Anzeige des Ressorts, wenn ein Verdacht auf eine Pflichtverletzung besteht. Die Bundesdisziplinarbehörde entscheidet über Einstellung, Freispruch oder Strafe.

Gegen Entscheidungen der Bundesdisziplinarbehörde können Betroffene zunächst Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Dort wird die Entscheidung erneut geprüft, wobei das Gericht sie entweder bestätigen, abändern oder aber ganz aufheben kann. Wenn darüber hinaus die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stehen weitere Möglichkeiten offen, nämlich eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof sowie eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Entscheidungen in einem mehrstufigen Verfahren umfassend kontrolliert werden.

Rechtsmittel gegen Entscheidungen

Gegen Entscheidungen der Bundesdisziplinarbehörde können Betroffene Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Dieses überprüft den Sachverhalt und kann die Entscheidung bestätigen, abändern oder aufheben.
Weitere Schritte sind möglich:

Damit ist eine umfassende gerichtliche Kontrolle gewährleistet.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Disziplinarverfahren kann schwerwiegende Folgen für die berufliche Zukunft haben. Eine anwaltliche Vertretung sorgt dafür, dass Ihre Rechte im Verfahren gewahrt bleiben und mögliche Sanktionen kritisch überprüft werden. Eine erfahrene Anwaltskanzlei wie unsere unterstützt Sie bei:

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Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ein Disziplinarverfahren bedeutet für die Betroffenen nicht nur rechtliche Auseinandersetzung, sondern oft auch eine erhebliche Belastung der gesamten beruflichen Laufbahn.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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