Terminvereinbarung

Wählen Sie direkt Ihren Wunschtermin zur weiteren Besprechung Ihrer Rechtssache aus.

Vorlaufzeit

Sofern wir Sie um besonders dringende Rücksprache ersucht haben sowie im Fall einer besonderen Dringlichkeit auf Ihrer Seite, ist – freie Termine vorausgesetzt – eine Terminbuchung mit nur zwei Stunden Vorlaufzeit möglich.

In allen anderen Fällen ersuchen wir Sie um mindestens 24 Stunden Vorlaufzeit, damit eine sinnvolle Vorbereitung des Termins möglich ist.

Dauer

Kurze Termine halten Ihre Kosten gering. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Ziel, indem Sie Termine nur für den von uns angeforderten bzw. den von Ihnen als unbedingt erforderlich erachteten Zeitraum buchen.