Strafverfahren in Österreich
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht seit 1953. Wir sind als StrafverteidigerInnen in Österreich und in Deutschland zugelassen.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Unsere Erfolgsquote bei der Erzielung von Einstellungen, Freisprüchen oder zumindest sehr milden Urteilen ist außerordentlich hoch.“
Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht
Unsere StrafverteidigerInnen unterstützen Sie bei allen strafrechtlichen Offizialdelikten und Privatanklagedelikten sowie bei allen Verwaltungsstrafsachen vor allen Gerichten und Behörden in Österreich.
Strafverfahren
- Akteneinsicht
- Begleitung im Ermittlungsverfahren
- Vertretung vor der Polizei
- Vertretung vor der Staatsanwaltschaft
- Einspruch gegen die Anklageschrift
- Vertretung im Hauptverfahren
- Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
Haft
- Antrag auf Fußfessel
- Antrag auf Haftaufschub
- Antrag auf Haftunterbrechung
- Antrag auf Enthaftung
- Antrag auf Verlegung in die Heimat
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Unsere RechtsanwältInnen sind ExpertInnen für Strafrecht und Strafprozessrecht und in allen Bereichen des Strafverfahrens versiert.“
Honorar
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt im Strafverfahren immer nach Rechtsanwaltstarif. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.
WICHTIG: Wenn keine Rechtsschutzdeckung vorliegt, verrechnen wir in Strafsachen ausnahmslos einen Kostenvorschuss in der Höhe von zumindest € 750,00 (inkl. USt.) zur Sicherstellung unseres Honorars.
WICHTIG: Eine Strafverteidigung auf Basis der Verfahrenshilfe oder Prozesskostenhilfe ist in unserer Kanzlei nicht möglich. Personen ohne ausreichendes Einkommen haben direkt bei Gericht einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zu stellen und erhalten dann einen Rechtsanwalt zugewiesen.
Verteidigungskostenersatz
Erfreulicherweise sieht das Gesetz einen Ersatz der Verteidigungskosten im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens sowie gestaffelt nach dem zuständigen Gericht im Fall von Freisprüchen im Hauptverfahren vor:
- Einstellungen von Ermittlungsverfahren: bis zu € 6.000,00
- Bezirksgericht bis zu € 5.000,00
- Einzelrichterin bzw. Einzelrichter am Landesgericht bis zu € 13.000,00
- Schöffengericht bzw. Geschworenengericht bis zu € 30.000,00
Die Höchstsätze können bei komplexen Verfahren um 50 Prozent und bei Verfahren extremen Umfangs um 100 Prozent überschritten werden.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Damit werden im Fall der Einstellung des Ermittlungsverfahrens und des Freispruchs im Hauptverfahren die Rechtsanwaltskosten großzügig durch den Staat ersetzt.“
Rechtsschutzversicherung
Gerne holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage für die Rechtsvertretung in Österreich ein. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Deckung gewährt, rechnen wir unser Honorar direkt mit der Versicherung ab.
Videokonferenz
Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten wir fast nur via Videokonferenz.
Das bedeutet: Sie können Ihre Strafsache auch aus dem Ausland von Angesicht zu Angesicht mit unseren österreichischen RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen weite Anreise nach Österreich ein.
Natürlich sind alternativ auch eine Zusammenarbeit via Telefon oder persönliche Termine an unseren Kanzleistandorten möglich.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächStrafverfahren in Österreich
In Strafverfahren sind unsere StrafverteidigerInnen aufgrund der idealen Verteilung unserer Kanzleistandorte vor allen Gerichten in Österreich tätig:
1. Instanz
- Alle Bezirksgerichte
- Alle Landesgerichte
2. Instanz
- Alle Landesgerichte
- Alle Oberlandesgerichte
- Oberster Gerichtshof (OGH)
Verwaltungsstrafverfahren in Österreich
In Verwaltungsstrafverfahren sind unsere StrafverteidigerInnen aufgrund der idealen Verteilung unserer Kanzleistandorte vor allen Behörden und Gerichten in Österreich tätig:
- Alle Behörden
- Alle Landesverwaltungsgerichte
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
- Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Terminsvertretung oder direkte Mandatierung?
Gerne können Sie uns direkt beauftragen. Sollten Sie jedoch über ständige HausanwältInnen oder FirmenanwältInnen verfügen, dann arbeiten wir auch gerne mit Ihrer ständigen Rechtsvertretung zusammen, wenn es um Ihre Strafsache in Österreich geht.
Bei länderübergreifenden Rechtssachen ist die Terminsvertretung jedoch nicht die optimale Form. Die Rechtslage ist zu unterschiedlich. Ausländische RechtsanwältInnen können daher rechtlich wenig beitragen. Aus diesem Grund fungieren wir lieber als direkt mandatierte KorrespondenzanwältInnen.
Es empfiehlt sich deshalb, dass unsere RechtsanwältInnen ein direktes Mandant erhalten mit dem Auftrag, die Korrespondenz mit den MandantInnen über deren HausanwältInnen oder FirmenanwältInnen zu führen.
So haben ausländische MandantInnen ihre gewohnte Rechtsanwaltskanzlei als bewährten Ansprechpartner. Umgekehrt können so auch ausländische Rechtsanwaltskanzleien ihren MandantInnen ein umfassendes Service auch für Österreich bieten.
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