Bergungskosten

Bergungskosten sind jene Aufwendungen, die unmittelbar nach einem Unfall entstehen, wenn eine verletzte Person, ein Fahrzeug oder Ausrüstung geborgen und an einen sicheren Ort gebracht werden muss. Sie umfassen sowohl die technische Rettung als auch die medizinische Erstversorgung am Unfallort. Rechtlich handelt es sich um einen ersatzfähigen Vermögensschaden im Sinn der §§ 1293 ff ABGB.

Nach einem Unfall entstehen oft erhebliche Kosten für die sichere Rettung einer verletzten Person sowie deren Transport in ärztliche Versorgung oder an einen geschützten Ort. Diese Ausgaben werden als Bergungskosten bezeichnet.

Bergungskosten beim Skiunfall: erfahren Sie, welche Kosten ersetzt werden und wie wir Ihre Ansprüche professionell durchsetzen.

Einsatzorte von Bergungen

Unfälle im alpinen Bereich passieren nicht nur auf klassischen Skipisten. Im organisierten Skiraum wird die Pistenrettung aktiv, im freien Gelände meist die Bergrettung. Auch auf Zubringerstraßen, Parkplätzen oder bei Liftstationen können Bergungen erforderlich sein.

Typische Einsatzorte sind:

Je entlegener und schwieriger der Ort, desto aufwendiger und teurer wird die Bergung.

Kostenpflichtige Verantwortlichkeiten

Die Bergungskosten sind vom Unfallverursacher zu ersetzen. Liegt ein Verschulden eines anderen Skifahrers oder Snowboarders vor, so haftet dessen Haftpflichtversicherung. Passiert der Unfall im Zusammenhang mit einer Seilbahn, greift häufig die Gefährdungshaftung nach dem EKHG. Eigene Unfall- oder Reiseversicherungen können ebenfalls einspringen, wenn entsprechende Deckung vereinbart ist. Besteht keine Absicherung, muss der Geschädigte die Kosten zunächst selbst tragen. Genau deshalb ist die konsequente rechtliche Durchsetzung entscheidend.

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Ablauf einer Bergung

Der konkrete Ablauf hängt stark von Unfallort und Verletzungsschwere ab. Meist folgt er aber einem ähnlichen Muster:

Zunächst sichern die Einsatzkräfte die Unfallstelle und leisten die Erstversorgung. Danach setzen sie das passende Transportmittel ein, etwa Akja, Skidoo oder Hubschrauber. Schließlich übergeben sie den Verletzten an den Rettungsdienst oder an das Krankenhaus.

Zur Veranschaulichung:

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Typische Kosten einer Bergung

Viele Betroffene unterschätzen die Bergungskosten massiv. Schon eine Bergung mit dem Akja auf der Piste kann mehrere tausend Euro ausmachen. Setzen die Einsatzkräfte zusätzliche Fahrzeuge ein oder rückt die Bergrettung oder sogar ein Hubschrauber aus, steigen die Kosten noch erheblich.

Wichtig ist, dass Versicherungen diese Beträge oft nicht automatisch übernehmen. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, fordert die geschädigte Person die Kosten in voller Höhe von ihm oder seiner Versicherung zurück.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Die Erfahrung zeigt, dass Bergungskosten für Betroffene oft eine unvorhersehbare finanzielle Belastung darstellen, die sich nur mit konsequenter anwaltlicher Unterstützung vollständig durchsetzen lässt.“

Durchsetzung der Ansprüche

Bergungskosten werden in der Praxis zuerst außergerichtlich eingefordert. Dazu dient ein Aufforderungsschreiben.

Ein solches Schreiben enthält eine klare Darstellung des Sachverhalts, die rechtliche Begründung und eine konkrete Zahlungsaufforderung samt Frist. Es soll eine schnelle Regulierung ohne Gerichtsverfahren erreichen. Reagiert die Gegenseite nicht, bleibt nur der Klagsweg.

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Erforderliche Unterlagen für die Anspruchsdurchsetzung

Für die erfolgreiche Durchsetzung sammeln Sie folgende Dokumente:

• Sie legen Rechnungen von Pistenrettung, Bergrettung oder Hubschrauber vor
• Sie fügen Einsatzprotokolle und Übergabedokumente bei
• Sie sichern Fotos oder Skizzen des Unfallorts
• Sie notieren die Kontaktdaten von Zeugen
• Sie reichen erste Arztbefunde zur medizinischen Notwendigkeit der Bergung ein

Ohne diese Belege beweisen Sie eine Forderung kaum.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Wir begleiten Sie von Anfang an und sorgen dafür, dass Ihre Bergungskosten und alle weiteren Schadenersatzansprüche ersetzt werden.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade bei Skiunfällen ist die parallele Abwicklung von zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen entscheidend, um die Rechte der Geschädigten umfassend zu wahren.“
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Häufig gestellte Fragen – FAQ

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