Bergungskosten beim Skiunfall
Bergungskosten
Bergungskosten sind jene Aufwendungen, die unmittelbar nach einem Unfall entstehen, wenn eine verletzte Person, ein Fahrzeug oder Ausrüstung geborgen und an einen sicheren Ort gebracht werden muss. Sie umfassen sowohl die technische Rettung als auch die medizinische Erstversorgung am Unfallort. Rechtlich handelt es sich um einen ersatzfähigen Vermögensschaden im Sinn der §§ 1293 ff ABGB.
Nach einem Unfall entstehen oft erhebliche Kosten für die sichere Rettung einer verletzten Person sowie deren Transport in ärztliche Versorgung oder an einen geschützten Ort. Diese Ausgaben werden als Bergungskosten bezeichnet.
Einsatzorte von Bergungen
Unfälle im alpinen Bereich passieren nicht nur auf klassischen Skipisten. Im organisierten Skiraum wird die Pistenrettung aktiv, im freien Gelände meist die Bergrettung. Auch auf Zubringerstraßen, Parkplätzen oder bei Liftstationen können Bergungen erforderlich sein.
Typische Einsatzorte sind:
- geöffnete Skipisten und Snowparks
- freies Gelände bei Touren oder Variantenabfahrten
- Lift- und Talstationen
- Zubringerstraßen und Parkflächen
Je entlegener und schwieriger der Ort, desto aufwendiger und teurer wird die Bergung.
Kostenpflichtige Verantwortlichkeiten
Die Bergungskosten sind vom Unfallverursacher zu ersetzen. Liegt ein Verschulden eines anderen Skifahrers oder Snowboarders vor, so haftet dessen Haftpflichtversicherung. Passiert der Unfall im Zusammenhang mit einer Seilbahn, greift häufig die Gefährdungshaftung nach dem EKHG. Eigene Unfall- oder Reiseversicherungen können ebenfalls einspringen, wenn entsprechende Deckung vereinbart ist. Besteht keine Absicherung, muss der Geschädigte die Kosten zunächst selbst tragen. Genau deshalb ist die konsequente rechtliche Durchsetzung entscheidend.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächAblauf einer Bergung
Der konkrete Ablauf hängt stark von Unfallort und Verletzungsschwere ab. Meist folgt er aber einem ähnlichen Muster:
Zunächst sichern die Einsatzkräfte die Unfallstelle und leisten die Erstversorgung. Danach setzen sie das passende Transportmittel ein, etwa Akja, Skidoo oder Hubschrauber. Schließlich übergeben sie den Verletzten an den Rettungsdienst oder an das Krankenhaus.
Zur Veranschaulichung:
- Alarmierung durch Zeugen, Liftpersonal oder Alpinpolizei
- Erstversorgung mit Stabilisierung, Wärmeerhalt und Immobilisation
- Abtransport mittels Akja, Skidoo, Pistengerät oder Hubschrauber
- Dokumentation und Übergabe an die nächste Versorgungsstelle
Typische Kosten einer Bergung
Viele Betroffene unterschätzen die Bergungskosten massiv. Schon eine Bergung mit dem Akja auf der Piste kann mehrere tausend Euro ausmachen. Setzen die Einsatzkräfte zusätzliche Fahrzeuge ein oder rückt die Bergrettung oder sogar ein Hubschrauber aus, steigen die Kosten noch erheblich.
Wichtig ist, dass Versicherungen diese Beträge oft nicht automatisch übernehmen. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, fordert die geschädigte Person die Kosten in voller Höhe von ihm oder seiner Versicherung zurück.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Erfahrung zeigt, dass Bergungskosten für Betroffene oft eine unvorhersehbare finanzielle Belastung darstellen, die sich nur mit konsequenter anwaltlicher Unterstützung vollständig durchsetzen lässt.“
Durchsetzung der Ansprüche
Bergungskosten werden in der Praxis zuerst außergerichtlich eingefordert. Dazu dient ein Aufforderungsschreiben.
Ein solches Schreiben enthält eine klare Darstellung des Sachverhalts, die rechtliche Begründung und eine konkrete Zahlungsaufforderung samt Frist. Es soll eine schnelle Regulierung ohne Gerichtsverfahren erreichen. Reagiert die Gegenseite nicht, bleibt nur der Klagsweg.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächErforderliche Unterlagen für die Anspruchsdurchsetzung
Für die erfolgreiche Durchsetzung sammeln Sie folgende Dokumente:
• Sie legen Rechnungen von Pistenrettung, Bergrettung oder Hubschrauber vor
• Sie fügen Einsatzprotokolle und Übergabedokumente bei
• Sie sichern Fotos oder Skizzen des Unfallorts
• Sie notieren die Kontaktdaten von Zeugen
• Sie reichen erste Arztbefunde zur medizinischen Notwendigkeit der Bergung ein
Ohne diese Belege beweisen Sie eine Forderung kaum.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Wir begleiten Sie von Anfang an und sorgen dafür, dass Ihre Bergungskosten und alle weiteren Schadenersatzansprüche ersetzt werden.
- Wir erleichtern die Beweissammlung, indem wir Ihnen genau sagen, welche Unterlagen benötigt werden, und unterstützen aktiv bei der Aufbereitung.
- Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, damit Deckungsfragen schnell geklärt werden.
- Wir verfassen ein vollumfängliches Aufforderungsschreiben an den Gegner oder dessen Versicherung und setzen eine klare Zahlungsfrist.
- Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, vertreten wir Sie auf Wunsch auch klagsweise vor Gericht.
- Nicht zu unterschätzen ist, dass nach Skiunfällen häufig auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, werden oft beide Unfallbeteiligten als Beschuldigte geführt. Wir vertreten Sie auch in diesem Verfahren und sorgen dafür, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Gerade bei Skiunfällen ist die parallele Abwicklung von zivilrechtlichen Ansprüchen und strafrechtlichen Ermittlungen entscheidend, um die Rechte der Geschädigten umfassend zu wahren.“