VAV Rechtsschutzversicherung

Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH betreut österreichweit Versicherungsnehmer der VAV Rechtsschutzversicherung.

Wir arbeiten sehr gerne mit Kunden der VAV und kümmern uns von der Deckungsanfrage bis zum Kostenersatz um die gesamte Abwicklung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Als zusätzliches Service bieten wir allen Rechtsschutzversicherten der VAV ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch zu unseren Spezialgebieten.

So erhalten rechtsschutzversicherte VAV-Kunden österreichweit eine rasche und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Rechtssache.“
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Abrechnung über die VAV Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über die VAV übernimmt die VAV die Kosten für juristische Streitigkeiten. Dies umfasst je nach Versicherungsvertrag die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, die Zeugengebühren und etwaige andere Verfahrenskosten.

Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH verrechnet bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung der VAV alle vom Versicherungsvertrag gedeckten Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung.

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Österreichweite Vertretung von VAV-Versicherten

Versicherungsnehmer der VAV werden von unseren Rechtsanwälten österreichweit vor allen Gerichten und Behörden vertreten.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„So können Sie dank Ihrer VAV-Rechtsschutzversicherung auch bei entlegenen Gerichten und Behörden auf die Expertise einer großen Anwaltskanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten zurückgreifen.“
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Ablauf bei einer VAV Rechtsschutzversicherung

Kostenloses Erstgespräch

Der erste Schritt zur Abwicklung einer Rechtssache mit VAV Rechtsschutzversicherung ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Dieses findet bequem via Videokonferenz oder Telefon statt. So können VAV-Versicherte immer kurzfristig mit einem Experten sprechen.

Im Rahmen des Erstgesprächs für VAV-Versicherungsnehmer klären wir ab, ob wir die Rechtssache übernehmen können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über ein breites Spektrum an Spezialisierungen. Dennoch gibt es Fälle, welche wir nicht abdecken können. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen gerne einen anderen Spezialisten.

Vollmacht

Im nächsten Schritt übermitteln wir Ihnen die Vollmacht. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass als erste Handlung eine Deckungsanfrage an die VAV gestellt und mit der kostenpflichtigen Bearbeitung auf die Deckungszusage zugewartet wird.

Deckungsanfrage

Nach Erhalt der Vollmacht und den ersten Informationen zur Rechtssache stellen wir auf Basis dieser Informationen eine Deckungsanfrage an die VAV Rechtsschutzversicherung. Auch diese Leistung ist für VAV-Versicherte auch im Fall einer Ablehnung der Rechtsschutzdeckung kostenlos.

Deckungszusage

Im Fall einer Deckungszusage übernimmt die VAV Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits im Umfang des Versicherungsvertrags. Häufig bestehen geringe Selbstbehalte oder eine Beschränkung des Kostenersatzes auf außergerichtliche oder gerichtliche Kosten.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit direkt mit der VAV Versicherung, sodass deren Versicherungsnehmer keinen Aufwand mit der Einreichung von Kostenerstattungsanträgen haben.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Profitieren Sie von der Spezialisierung unserer Rechtsanwälte. Gerne wickeln wir Ihre Rechtssache über die VAV Rechtsschutzversicherung ab.

Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch für VAV-Versicherte in Anspruch, um eine rasche Ersteinschätzung Ihrer Rechtssache zu erhalten.“
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