AXA Rechtsschutzversicherung
Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH betreut österreichweit Versicherungsnehmer der AXA Rechtsschutzversicherung.
Wir arbeiten sehr gerne mit Kunden der AXA und kümmern uns von der Deckungsanfrage bis zum Kostenersatz um die gesamte Abwicklung.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Als zusätzliches Service bieten wir allen Rechtsschutzversicherten der AXA ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch zu unseren Spezialgebieten.
So erhalten rechtsschutzversicherte AXA-Kunden österreichweit eine rasche und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Rechtssache.“
Abrechnung über die AXA Rechtsschutzversicherung
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über die AXA übernimmt die AXA die Kosten für juristische Streitigkeiten. Dies umfasst je nach Versicherungsvertrag die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, die Zeugengebühren und etwaige andere Verfahrenskosten.
Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH verrechnet bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung der AXA alle vom Versicherungsvertrag gedeckten Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächÖsterreichweite Vertretung von AXA-Versicherten
Versicherungsnehmer der AXA werden von unseren Rechtsanwälten österreichweit vor allen Gerichten und Behörden vertreten.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „So können Sie dank Ihrer AXA-Rechtsschutzversicherung auch bei entlegenen Gerichten und Behörden auf die Expertise einer großen Anwaltskanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten zurückgreifen.“
Ablauf mit AXA Rechtsschutzversicherung
Kostenloses Erstgespräch
Der erste Schritt zur Abwicklung einer Rechtssache mit AXA Rechtsschutzversicherung ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Dieses findet bequem via Videokonferenz oder Telefon statt. So können AXA-Versicherte immer kurzfristig mit einem Experten sprechen.
Im Rahmen des Erstgesprächs für AXA-Versicherungsnehmer klären wir ab, ob wir die Rechtssache übernehmen können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über ein breites Spektrum an Spezialisierungen. Dennoch gibt es Fälle, welche wir nicht abdecken können. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen gerne einen anderen Spezialisten.
Vollmacht
Im nächsten Schritt übermitteln wir Ihnen die Vollmacht. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass als erste Handlung eine Deckungsanfrage an die AXA gestellt und mit der kostenpflichtigen Bearbeitung auf die Deckungszusage zugewartet wird.
Deckungsanfrage
Nach Erhalt der Vollmacht und den ersten Informationen zur Rechtssache stellen wir auf Basis dieser Informationen eine Deckungsanfrage an die AXA Rechtsschutzversicherung. Auch diese Leistung ist für AXA-Versicherte auch im Fall einer Ablehnung der Rechtsschutzdeckung kostenlos.
Deckungszusage
Im Fall einer Deckungszusage übernimmt die AXA Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits im Umfang des Versicherungsvertrags. Häufig bestehen geringe Selbstbehalte oder eine Beschränkung des Kostenersatzes auf außergerichtliche oder gerichtliche Kosten.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit direkt mit der AXA Versicherung, sodass deren Versicherungsnehmer keinen Aufwand mit der Einreichung von Kostenerstattungsanträgen haben.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Profitieren Sie von der Spezialisierung unserer Rechtsanwälte. Gerne wickeln wir Ihre Rechtssache über die AXA Rechtsschutzversicherung ab.
Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch für AXA-Versicherte in Anspruch, um eine rasche Ersteinschätzung Ihrer Rechtssache zu erhalten.“