Harlander & Partner: 6 x in Österreich
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht in Österreich seit 1953 und verfügt über sechs Standorte.
Zusätzlich ist unsere Rechtsanwaltsgesellschaft auch in Deutschland zugelassen. Daher eigenen wir uns bei Rechtssachen in Österreich besonders gut als „Übersetzer“ für deutsche MandantInnen und RechtsanwältInnen.
Wir betreuen Privatpersonen und Unternehmen jeder Größenordnung. In Salzburg sind wir vor allen Gerichten und Behörden tätig.
Die Besprechung Ihrer Rechtssache ist auch via Videokonferenz möglich. Dafür müssen Sie also nicht extra nach Österreich anreisen.
Wählen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für ein kostenloses Erstgespräch via Videokonferenz aus.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Aufgrund unserer Doppelzulassung können wir aus Erfahrung sagen: In Österreich ist fast alles anders.“
Spezialgebiete
Dank unserer Kanzleigröße decken wir ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab:
Erbrecht
- Verlassenschaftsverfahren
- Erbstreitigkeiten
- Pflichtteilsansprüche
- Erbausschlagung
- Testamentsanfechtung
Immobilien- und Baurecht
- Immobilienkauf
- Immobilienschenkung
- Pachtverträge
- Dienstbarkeit
- Zweitwohnsitz
- Baumangel
Verkehrsrecht
- Führerscheinentzug
- Mautstrafen
- Radarstrafen
- Fahrzeugkontrollen
- Verkehrsunfälle
Sportrecht
- Skiunfälle
- Snowboardunfälle
- Skidoounfälle
- Radunfälle
- Kletterunfälle
Zivilverfahren
- Außergerichtliche Schritte
- Klage
- Einstweilige Verfügung
- Rechtsmittel
- Zwangsvollstreckung
Strafverfahren
- Ermittlungsverfahren
- Anklageverfahren
- Gerichtsverfahren
- Rechtsmittelverfahren
- Untersuchungshaft
- Haftverkürzung
- Hausarrest
Kein Familienrecht. Keine Scheidungen. Keine Obsorge. Kein Asylrecht. Keine Einforderung von Beträgen unter € 5.0000,00. Davon ausgenommen ist die bloße Zwangsvollstreckung deutscher Urteile in Österreich, diese übernehmen wir unabhängig vom Streitwert.
Wissenswertes
Alle Gerichte und Behörden
Österreich ist klein. Mit sechs Standorten in der Bundeshauptstadt und in den wichtigsten Landeshauptstädten sind wir bei den meistfrequentierten Gerichten und Behörden direkt vor Ort. Alle anderen Gerichte und Behörden sind in kurzer Fahrtzeit erreichbar.
Deutsche Rechtsschutzversicherungen
Gerne holen wir bei Ihrer deutschen Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage ein und rechnen unser Honorar mit dieser ab.
Transparente Honorarvereinbarungen
Sollten Sie über keine Rechtsschutzdeckung verfügen, geben Ihnen gerne im Rahmen unseres kostenlosen Erstgespräches einen Überblick über das zu erwartende Honorar.
Die Abrechnung unserer Leistungen kann nach Rechtsanwaltstarif, nach Zeitaufwand oder in Form einer Pauschale erfolgen. Welche Methode zur Anwendung kommt, hängt vom Rechtsfall ab und wird mit Ihnen vorab vereinbart.
Persönliche Betreuung
Für uns ist es selbstverständlich, dass Sie einen Rechtsanwalt als persönlichen Ansprechpartner erhalten, der Sie ständig betreut. Ihr Rechtsanwalt kennt Sie und verfügt über einen fundierten Überblick über Ihre Situation.
Videokonferenz
Unsere Kanzlei ist vollkommen digitalisiert. Im Alltag arbeiten unsere Rechtsanwälte bevorzugt via Videokonferenz. Das bedeutet: Sie können sich auch als KundInnen aus Deutschland von Angesicht zu Angesicht mit unseren RechtsanwältInnen besprechen. Sie erhalten immer kurzfristig einen Termin und sparen weite Anreise nach Österreich ein.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächKorrespondenzanwalt
Auf Kundenwunsch arbeiten wir auch mit deutschen KollegInnen zusammen, wenn es um die Betreuung deutscher Kunden in Österreich geht. Diese Vorgehensweise wird insbesondere im Wirtschaftsrecht oft in Anspruch genommen, wo es wichtig ist, dass der „Hausanwalt“ einen umfassenden Überblick über alle Rechtssache hat.
So haben deutsche KundInnen ihre gewohnte deutsche Rechtsanwaltskanzlei als bewährten Ansprechpartner und die deutsche Rechtsanwaltskanzlei kann ihren MandantInnen ein umfassendes Service auch für das Ausland bieten.
Dabei empfiehlt sich, dass unsere Rechtsanwälte ein direktes Mandat erhalten, mit dem Auftrag, die Korrespondenz mit dem Mandanten über dessen deutschen Rechtsanwalt zu führen.
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