Grundverkehrsgesetz Wien

Grüner Grundverkehr im Bundesland Wien

Der Grundstückserwerb an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in Wien nicht explizit geregelt.

Grauer Grundverkehr im Bundesland Wien

Der Grundstückserwerb an Baugrundstücken ist im Bundesland Wien nicht genehmigungspflichtig.

Ausländererwerb im Bundesland Wien

Der Grundstückserwerb von ausländischen Personen in Wien ist genehmigungspflichtig. Dafür ist entweder eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländererwerbsgesetz oder eine Negativbestätigung erforderlich. Eine Genehmigung ist zu erteilen, wenn am Entstehen des Rechtsgeschäftes ein volkswirtschaftliches oder soziales Interesse besteht.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht:

Negativbestätigung: Eine Bestätigung der Grundverkehrsbehörde, dass das Rechtsgeschäft von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist.