Testierfähigkeit

Wer ein Testament errichten will, muss testierfähig sein. Diese Fähigkeit ist Voraussetzung dafür, dass eine letztwillige Verfügung überhaupt rechtswirksam ist.

Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, den Sinn und die Folgen eines Testaments zu erfassen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Es genügt, dass die Person versteht, dass sie mit dem Testament über ihren Nachlass für den Todesfall bestimmt. Eine detaillierte rechtliche Durchdringung der Verfügung ist nicht erforderlich.

Die Testierfähigkeit entscheidet über die Gültigkeit eines Testaments. Erfahren Sie, wer testierfähig ist und welche Einschränkungen gelten.

Kein Gleichklang mit Geschäftsfähigkeit

Im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit kann Testierfähigkeit auch bei Personen vorliegen, die im Alltag als geschäftsunfähig gelten. Entscheidend ist die geistige Klarheit zum Zeitpunkt der Errichtung. Maßstab ist die Einsichtsfähigkeit eines zumindest 14-jährigen Menschen.

Minderjährige und Testierfähigkeit

Eine letztwillige Verfügung ist höchstpersönlich. Sie kann daher niemals durch Eltern oder gesetzliche Vertreter vorgenommen werden.

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Vorübergehende Ausschlüsse

Auch bei Erwachsenen kann die Testierfähigkeit fehlen. Dies ist etwa bei psychischer Krankheit oder starkem Rauschzustand der Fall. Eine Ausnahme besteht bei sogenannten „lichten Augenblicken“. Der lichte Augenblick liegt vor, wenn für kurze Zeit die Person Ihre geistige Klarheit wiedererlangt und in diesem Zustand eine letztwillige Verfügung errichtet. Diese Verfügung kann trotz dauerhafter geistiger Einschränkung rechtsgültig sein. In solchen Fällen muss jedoch derjenige beweisen, der vom Testament profitiert, dass zum Zeitpunkt der Errichtung tatsächlich Klarheit bestand.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Ob ein lichter Augenblick tatsächlich vorlag, lässt sich oft nur schwer beweisen. Umso wichtiger ist daher eine rechtssichere Gestaltung im richtigen Moment.“

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ob eine Person testierfähig ist, entscheidet oft über die Gültigkeit eines Testaments. Gerade bei psychischen Einschränkungen, altersbedingtem Abbau oder schwierigen Familienverhältnissen ist rechtliche Begleitung unverzichtbar. Wir unterstützen Sie dabei,

Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie mit klarer Formulierung, Zeugenwahl und Testamentsregistereintrag eine spätere Anfechtung weitgehend ausschließen. Gerade im Fall eines möglichen „lichten Augenblicks“ ist eine rechtzeitige rechtliche Absicherung entscheidend.

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Verfügung frühzeitig anwaltlich prüfen – bevor andere später daran zweifeln.

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Häufig gestellte Fragen – FAQ