Testierfähigkeit
Testierfähigkeit
Wer ein Testament errichten will, muss testierfähig sein. Diese Fähigkeit ist Voraussetzung dafür, dass eine letztwillige Verfügung überhaupt rechtswirksam ist.
Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, den Sinn und die Folgen eines Testaments zu erfassen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Es genügt, dass die Person versteht, dass sie mit dem Testament über ihren Nachlass für den Todesfall bestimmt. Eine detaillierte rechtliche Durchdringung der Verfügung ist nicht erforderlich.
Kein Gleichklang mit Geschäftsfähigkeit
Im Gegensatz zur Geschäftsfähigkeit kann Testierfähigkeit auch bei Personen vorliegen, die im Alltag als geschäftsunfähig gelten. Entscheidend ist die geistige Klarheit zum Zeitpunkt der Errichtung. Maßstab ist die Einsichtsfähigkeit eines zumindest 14-jährigen Menschen.
Minderjährige und Testierfähigkeit
- Unmündige Personen (unter 14 Jahren) sind nicht testierfähig.
- Mündige Minderjährige (ab 14 Jahren) dürfen testieren, aber nur in streng geregelten Formen: entweder mündlich vor Gericht oder vor einem Notar. Ein handschriftliches Testament ist in diesem Alter nicht zulässig.
Eine letztwillige Verfügung ist höchstpersönlich. Sie kann daher niemals durch Eltern oder gesetzliche Vertreter vorgenommen werden.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächVorübergehende Ausschlüsse
Auch bei Erwachsenen kann die Testierfähigkeit fehlen. Dies ist etwa bei psychischer Krankheit oder starkem Rauschzustand der Fall. Eine Ausnahme besteht bei sogenannten „lichten Augenblicken“. Der lichte Augenblick liegt vor, wenn für kurze Zeit die Person Ihre geistige Klarheit wiedererlangt und in diesem Zustand eine letztwillige Verfügung errichtet. Diese Verfügung kann trotz dauerhafter geistiger Einschränkung rechtsgültig sein. In solchen Fällen muss jedoch derjenige beweisen, der vom Testament profitiert, dass zum Zeitpunkt der Errichtung tatsächlich Klarheit bestand.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Ob ein lichter Augenblick tatsächlich vorlag, lässt sich oft nur schwer beweisen. Umso wichtiger ist daher eine rechtssichere Gestaltung im richtigen Moment.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ob eine Person testierfähig ist, entscheidet oft über die Gültigkeit eines Testaments. Gerade bei psychischen Einschränkungen, altersbedingtem Abbau oder schwierigen Familienverhältnissen ist rechtliche Begleitung unverzichtbar. Wir unterstützen Sie dabei,
- die Testierfähigkeit zum richtigen Zeitpunkt sicher festzuhalten,
- rechtliche Fallstricke bei Willensmängeln, Irrtum oder Drohung zu vermeiden,
- den Testierwillen zweifelsfrei zu dokumentieren und
- bei Bedarf auch medizinische oder notarielle Bestätigungen einzuholen.
Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie mit klarer Formulierung, Zeugenwahl und Testamentsregistereintrag eine spätere Anfechtung weitgehend ausschließen. Gerade im Fall eines möglichen „lichten Augenblicks“ ist eine rechtzeitige rechtliche Absicherung entscheidend.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihre Verfügung frühzeitig anwaltlich prüfen – bevor andere später daran zweifeln.
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