Privatrechtliche Rechte und Pflichten

Privatrechtliche Rechte und Pflichten im Erbrecht regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern. Sie betreffen etwa die gerechte Nachlassaufteilung, die Erfüllung letztwilliger Anordnungen oder die persönliche Haftung für Schulden des Verstorbenen. Wer seine Pflichten kennt, vermeidet rechtliche Konflikte und bewahrt den Familienfrieden.

Sie regeln, wie Erben mit Schulden, Vermächtnissen und einander umgehen müssen.

Was Erben übernehmen: Privatrechtliche Rechte und Pflichten im Erbrecht einfach erklärt – verständlich, fundiert, rechtssicher.

Wichtigste Kategorien

Forderungen und Schulden

Erben übernehmen nicht nur Vermögen, sondern auch finanzielle Verpflichtungen des Verstorbenen. Diese Forderungen und Schulden gehen daher grundsätzlich in die Verlassenschaft über, sofern sie nicht zu den höchstpersönlichen Rechten zählen und aus diesem Grund mit dem Tod erlöschen. Dazu zählen etwa:

Nicht vererbliche Rechte

Bestimmte Rechte gelten als höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod des Verstorbenen. Dazu zählen:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Nicht jedes Recht überdauert den Tod. Wer testiert, sollte genau prüfen, was vererblich ist und was nicht.“

Schadenersatz, Vollmachten, Aufträge

Auch Schadenersatzansprüche gehören zum Nachlass, etwa wenn der Verstorbene einen Schaden erlitten hat. Das gilt auch für Schmerzengeld.

Vollmachten und Aufträge enden grundsätzlich mit dem Tod. Aber hat der Beauftragte ein Geschäft bereits begonnen, muss er es in bestimmten Fällen fertigstellen. Dies gilt vor allem dann, wenn sonst ein Nachteil für die Erben entsteht.

Ab dem Todeszeitpunkt hat der Beauftragte nicht mehr im Interesse des Verstorbenen, sondern im Interesse der Erben zu handeln.

Unterhaltspflichten

Gesellschaftsrechte im Todesfall

War der Verstorbene Gesellschafter oder Geschäftsinhaber, hängt das Schicksal seiner Beteiligung vom jeweiligen Gesellschaftsvertrag ab:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Gerade bei Gesellschaftsbeteiligungen oder Wohnungseigentum ist es entscheidend, den Vertrag und das Gesetz genau zu prüfen, denn nicht alles fällt automatisch in die Verlassenschaft.“

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Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Die privatrechtlichen Folgen eines Todesfalls betreffen ein breites Spektrum an Rechtsverhältnissen. Aus diesem Grund sollten Erben den Nachlass genau prüfen, denn andernfalls können sie rasch in eine persönliche Haftung geraten. Eine juristische Begleitung sorgt dafür, dass Fristen gewahrt, Ansprüche gesichert und Pflichten rechtzeitig erfüllt werden.

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Häufig gestellte Fragen – FAQ