Kosten eines Sachverständigen
Kosten eines Sachverständigen
Die Kosten eines Sachverständigen entstehen im Verlassenschaftsverfahren, wenn ein gerichtlich beeideter Sachverständiger den Wert des Nachlasses feststellen muss. Eine solche Schätzung wird insbesondere dann erforderlich, wenn ein Verlassenschaftsinventar zu erstellen ist. Das Gesetz schreibt dies vor, wenn eine bedingte Erbantrittserklärung abgegeben wird, wenn minderjährige Personen erben, wenn Nacherben eingesetzt wurden oder wenn eine Nachlassabsonderung beantragt ist.
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Aufwand des Sachverständigen und dem Umfang des Nachlasses. Während bei einfachen Fahrnisbewertungen, wie etwa der Schätzung einer fWohnungseinrichtung, meist Kosten zwischen 200 und 800 Euro anfallen, können bei größeren Vermögen mit Immobilien oder Unternehmensanteilen Beträge ab 1.500 Euro bis deutlich darüber hinaus entstehen.
Sachverständigenkosten im Verlassenschaftsverfahren sind jene Gebühren, die für die Bewertung des Nachlasses durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen anfallen, etwa bei Inventarerstellung oder besonderen Verfahrenslagen.
Typische Anlässe für Sachverständigenschätzungen
- Antrag auf Nachlassabsonderung
- Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung
- Minderjährige Personen sind erbberechtigt
- Einsetzung von Nacherben im Testament
Praktische Beispiele
- Wohnungseinrichtung (Fahrnisbewertung): ca. 200–800 Euro
- Nachlass mit Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen: ab 1.500 Euro, häufig deutlich mehr
Die tatsächlichen Kosten hängen immer von der individuellen Nachlasskonstellation und dem Aufwand des Sachverständigen ab.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Die Bestellung eines Sachverständigen ist im Verlassenschaftsverfahren kein Ausnahmefall, sondern oft gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Kosten im Blick behalten werden, weil sie sich direkt auf den Nachlasswert auswirken.“
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die Beiziehung eines Sachverständigen kann zu erheblichen Mehrkosten im Verlassenschaftsverfahren führen. Ohne fachliche Beratung ist oft unklar, ob und in welchem Umfang eine Schätzung tatsächlich erforderlich ist. Eine anwaltliche Begleitung stellt sicher, dass nur notwendige Schätzungen veranlasst werden und die Kosten im Verfahren im Blick bleiben. So vermeiden Sie unvorhergesehene finanzielle Belastungen und behalten die Kontrolle über den Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen wie Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen sind Schätzungskosten unvermeidlich. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich aber unnötige Aufwendungen vermeiden und das Verfahren effizient steuern.“