Digitaler Nachlass

Immer mehr persönliche Informationen, Verträge und Erinnerungen lagern heute digital – von E-Mail-Konten über soziale Netzwerke bis zu Cloud-Speichern. Doch was geschieht mit diesen Daten nach dem Tod? Der digitale Nachlass gewinnt zunehmend an Bedeutung, ist rechtlich aber nicht immer eindeutig geregelt. Wer rechtzeitig vorsorgt, verhindert Konflikte und Datenverluste.

Der digitale Nachlass umfasst alle Online-Konten, Dateien und digitalen Zugänge, die eine verstorbene Person hinterlässt, wie E-Mails, Cloud-Daten, Social-Media-Profile oder digitale Vermögenswerte.

Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod? Jetzt über digitalen Nachlass informieren & rechtzeitig vorsorgen.

Teil des digitalen Nachlasses

Der digitale Nachlass umfasst alle elektronisch gespeicherten Inhalte, auf die eine verstorbene Person zu Lebzeiten Zugriff hatte. Dazu zählen insbesondere:

Der digitale Nachlass ist somit kein eigener Erbteil, sondern Teil der gesamten Verlassenschaft.

Zugriff auf digitale Konten

Erben treten grundsätzlich in alle vermögensrechtlichen Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein – das gilt auch für digitale Inhalte, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur sind. Doch in der Praxis stoßen Angehörige oft an Grenzen:

Erben haben zwar das Recht, digitale Vermögenswerte zu übernehmen. Doch ohne Kenntnis über deren Existenz oder ohne Passwort ist dieses Recht wertlos. Besonders bei Wallets oder verschlüsselten Accounts kann das gesamte Guthaben verloren gehen.

Private Inhalte wie Chatverläufe oder Fotos unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Einschränkungen, insbesondere bei Beteiligung Dritter.

Pflicht zur Sicherung oder Löschung

Es gibt keine Pflicht zur Sicherung oder Löschung, aber ohne entsprechende Regelung verlieren Angehörige häufig wichtige Informationen oder riskieren, dass sensible Daten öffentlich werden. Häufige Probleme:

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Digitale Daten sind heute Teil unseres Vermögens. Wer nicht vorsorgt überlässt private und wirtschaftliche Inhalte dem Zufall.“

Empfehlungen zur Regelung des digitalen Nachlasses

Wer seine digitalen Angelegenheiten vorsorglich regeln will, sollte frühzeitig konkrete Maßnahmen treffen:

Wer Passwörter dokumentiert, sollte den Entschlüsselungscode (z. B. für ein verschlüsseltes Archiv) getrennt verwahren. Etwa bei einer anderen Vertrauensperson oder in einer gesicherten Notarfunktion.

Die Aufnahme von Zugangsdaten in das Testament ist ebenso nicht empfehlenswert, da zu viele Personen Einsicht erhalten. Zudem müsste das Dokument bei jeder Änderung neu errichtet werden. Praktikabler sind externe, regelmäßig aktualisierte Lösungen.

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