Bestreitungsverbot
Bestreitungsverbot
Ein Bestreitungsverbot ist eine letztwillige Anordnung, mit der der Erblasser seinen Erben oder Vermächtnisnehmer ausdrücklich verpflichtet, die Verfügung nicht anzufechten. Wer sich darüber hinwegsetzt, verliert seine Begünstigung. Das kann das Erbe, ein Vermächtnis oder ein sonstiger Vorteil sein. Diese Strafbestimmung wird auch kassatorische Klausel oder Strafklausel genannt.
Ein Bestreitungsverbot ist eine letztwillige Strafklausel, die bei Anfechtung zum Verlust des Erbteils führen kann.
Gesetzliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage für das Bestreitungsverbot findet sich in § 712 Abs. 2 ABGB. Dort ist geregelt, dass ein Erblasser durch letztwillige Verfügung anordnen kann, dass ein Erbe oder Vermächtnisnehmer die Verfügung nicht anfechten darf, anderenfalls verliert dieser seine Begünstigung.
Solche Anordnungen sind nur insoweit wirksam, als nicht lediglich die Echtheit, der Sinn der Verfügung, die Auslegung der Strafklausel, gesetzeswidrige Inhalte oder Verstöße gegen zwingende Formvorschriften bekämpft werden. In diesen Fällen bleibt eine Anfechtung trotz Bestreitungsverbots zulässig.
Ziel und Funktion des Bestreitungsverbots
Ein Bestreitungsverbot ermöglicht es dem Erblasser, Einfluss auf das Verhalten der Begünstigten zu nehmen. Es soll verhindern, dass diese die Verfügung mutwillig oder taktisch motiviert bekämpfen.
Erfasst ist nicht nur die gerichtliche Anfechtung, sondern auch jede Form des Widersetzens gegen den letzten Willen, wie das Verzögern der Abwicklung, das Einlegen unnötiger Rechtsmittel oder das Bestreiten der Auslegung.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „Wer den letzten Willen angreift, riskiert mehr als nur ein Gerichtsverfahren. Im schlimmsten Fall verliert er seinen Anspruch auf das Erbe“
Potenzielle Betroffene eines Bestreitungsverbots
Das Bestreitungsverbot kann sich ausschließlich gegen:
- den eingesetzten Erben oder
- einen Vermächtnisnehmer richten.
Gegen gesetzliche Erben, die ohne Verfügung berufen sind, kann es nicht wirksam verhängt werden.
Rechtsfolgen
- Bei Entzug einer Begünstigung (z. B. des Erbteils) handelt es sich um eine auflösende Bedingung: Die Begünstigung fällt weg, wenn die Verfügung angefochten wird.
- Bei Anordnung einer Auflage, die erst bei Anfechtung eintritt (z. B. Zahlung eines Betrags), liegt eine aufschiebende Bedingung vor.
Die Konsequenz: Wer das Verbot missachtet, verliert seinen Vorteil und fällt, wenn überhaupt, auf den Pflichtteil zurück.
Ausnahmen des Bestreitungsverbots
Ein Bestreitungsverbot ist nicht grenzenlos wirksam. Auch bei wirksamer Anordnung darf der Begünstigte Folgendes geltend machen:
- Zweifel an der Echtheit oder Auslegung der Verfügung,
- Verstöße gegen Formvorschriften,
- sittenwidrige oder gesetzwidrige Inhalte,
- Rechte aus dem Pflichtteilsrecht
Der Erblasser kann also kein vollständiges Prüfungsverbot aussprechen.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Ein Bestreitungsverbot kann taktisch sinnvoll sein, birgt aber Risiken – für Erblasser und Begünstigte. Ein erfahrener Erbrechtsexperte prüft:
- ob eine solche Anordnung im konkreten Fall zielführend ist,
- wie sie rechtssicher formuliert werden muss,
- welche Auswirkungen im Streitfall zu erwarten sind.