Bestreitungsverbot

Ein Bestreitungsverbot ist eine letztwillige Anordnung, mit der der Erblasser seinen Erben oder Vermächtnisnehmer ausdrücklich verpflichtet, die Verfügung nicht anzufechten. Wer sich darüber hinwegsetzt, verliert seine Begünstigung. Das kann das Erbe, ein Vermächtnis oder ein sonstiger Vorteil sein. Diese Strafbestimmung wird auch kassatorische Klausel oder Strafklausel genannt.

Ein Bestreitungsverbot ist eine letztwillige Strafklausel, die bei Anfechtung zum Verlust des Erbteils führen kann.

Ein Bestreitungsverbot kann Erben bei Anfechtung des Testaments den Erbteil kosten. Wir klären rechtliche Folgen und Ausnahmen.

Gesetzliche Grundlage

Die Rechtsgrundlage für das Bestreitungsverbot findet sich in § 712 Abs. 2 ABGB. Dort ist geregelt, dass ein Erblasser durch letztwillige Verfügung anordnen kann, dass ein Erbe oder Vermächtnisnehmer die Verfügung nicht anfechten darf, anderenfalls verliert dieser seine Begünstigung.

Solche Anordnungen sind nur insoweit wirksam, als nicht lediglich die Echtheit, der Sinn der Verfügung, die Auslegung der Strafklausel, gesetzeswidrige Inhalte oder Verstöße gegen zwingende Formvorschriften bekämpft werden. In diesen Fällen bleibt eine Anfechtung trotz Bestreitungsverbots zulässig.

Ziel und Funktion des Bestreitungsverbots

Ein Bestreitungsverbot ermöglicht es dem Erblasser, Einfluss auf das Verhalten der Begünstigten zu nehmen. Es soll verhindern, dass diese die Verfügung mutwillig oder taktisch motiviert bekämpfen.

Erfasst ist nicht nur die gerichtliche Anfechtung, sondern auch jede Form des Widersetzens gegen den letzten Willen, wie das Verzögern der Abwicklung, das Einlegen unnötiger Rechtsmittel oder das Bestreiten der Auslegung.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wer den letzten Willen angreift, riskiert mehr als nur ein Gerichtsverfahren. Im schlimmsten Fall verliert er seinen Anspruch auf das Erbe“

Potenzielle Betroffene eines Bestreitungsverbots

Das Bestreitungsverbot kann sich ausschließlich gegen:

Gegen gesetzliche Erben, die ohne Verfügung berufen sind, kann es nicht wirksam verhängt werden.

Rechtsfolgen

Die Konsequenz: Wer das Verbot missachtet, verliert seinen Vorteil und fällt, wenn überhaupt, auf den Pflichtteil zurück.

Ausnahmen des Bestreitungsverbots

Ein Bestreitungsverbot ist nicht grenzenlos wirksam. Auch bei wirksamer Anordnung darf der Begünstigte Folgendes geltend machen:

Der Erblasser kann also kein vollständiges Prüfungsverbot aussprechen.

Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung

Ein Bestreitungsverbot kann taktisch sinnvoll sein, birgt aber Risiken – für Erblasser und Begünstigte. Ein erfahrener Erbrechtsexperte prüft:

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Häufig gestellte Fragen – FAQ