Vermögenserklärung

Nach einem Todesfall stehen Erben oft vor der Frage, wie der Nachlass ordnungsgemäß zu erfassen ist. Die Vermögenserklärung sowie das Inventar schaffen Klarheit über Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen und sichern so eine gerechte und rechtssichere Nachlassabwicklung.

Im Erbfall stehen viele Hinterbliebene vor der Aufgabe, das Vermögen und die Schulden des Verstorbenen exakt zu dokumentieren. Die Vermögenserklärung stellt dabei ein zentrales Instrument dar, um Transparenz und Rechtssicherheit im Verlassenschaftsverfahren zu gewährleisten. Sie ist gesetzlich im § 170 AußStrG geregelt

Die Vermögenserklärung listet im Erbrecht alle Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen für die Nachlassabwicklung auf.

Definition der Vermögenserklärung

Die Vermögenserklärung ist eine schriftliche Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Im Unterschied zum Inventar wird die Vermögenserklärung von den Erben selbst erstellt und unterzeichnet. Sie ist keine öffentliche Urkunde, muss jedoch alle Nachlassgegenstände, Rechte und Verpflichtungen vollständig und wahrheitsgemäß erfassen.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Eine korrekt erstellte Vermögenserklärung schafft Rechtssicherheit und beugt jahrelangen Streitigkeiten vor“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Abgabezeitpunkt

Eine Vermögenserklärung ist immer dann abzugeben, sofern das Gericht keine Inventarisierung anordnet. Dies ist der Regelfall, etwa wenn keine bedingte Erbantrittserklärung vorliegt, keine minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Pflichtteilsberechtigten im Verfahren beteiligt sind oder keine anderen Sicherungsinteressen bestehen. Die Verpflichtung zur Vermögenserklärung kann aber auch durch einen entsprechenden gerichtlichen Hinweis ausgelöst werden.

Inhalt und Anforderungen an die Vermögenserklärung

Sämtliche Nachlasswerte und Schulden sind einzeln und vollständig aufzulisten und zu bewerten.

Zu den Aktiva zählen beispielsweise Bankguthaben, Sparbücher, Immobilien, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen, Schmuck oder Fahrzeuge.

Als Passiva müssen sämtliche Schulden, offene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Verträgen sowie Steuerschulden angegeben werden.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Todestag des Erblassers. Bewegliche Sachen werden nach ihrem Verkehrswert angesetzt, Immobilien in der Regel mit dem dreifachen Einheitswert.
Die Erben sind verpflichtet, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen und die Richtigkeit durch ihre eigenhändige Unterschrift zu bestätigen. Anders als das Inventar, das vom Gerichtskommissär erstellt wird und als öffentliche Urkunde gilt, handelt es sich bei der Vermögenserklärung um eine privatrechtliche Erklärung der Erben.

Abgrenzung zum Inventar

Das Inventar und die Vermögenserklärung verfolgen denselben Zweck unterscheiden sich jedoch in der Art der Erstellung und ihrer Beweiskraft. Der Gerichtskommissär erstellt das Inventar, sobald besondere Schutzinteressen bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer bedingten Erbantrittserklärung, bei minderjährigen Erben, auf Anordnung des Gerichts oder auf Antrag eines Beteiligten.. Das Inventar hat als öffentliche Urkunde im Verfahren einen besonders hohen Beweiswert. Die Vermögenserklärung dagegen ist von den Erben selbst zu verfassen und hat im gerichtlichen Verfahren keine Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Risiken und Bedeutung der Vermögenserklärung

Die Vermögenserklärung bildet die Grundlage für die Abwicklung des Nachlasses und die Berechnung der Pflichtteile. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile verursachen, etwa eine fehlerhafte Verteilung des Nachlasses oder Haftungsansprüche gegen die Erben.
Vorsätzlich falsche Angaben gelten als Betrug gemäß § 146 StGB und sind strafbar. Auch versehentliche Fehler können zu Haftungsrisiken führen und zu Nachteilen bei der Nachlassabwicklung. Ebenfalls ist zu beachten, dass es unter Umständen bei falschen Angaben zu einer Erbunwürdigkeit kommen kann.

Sachverständigengutachten bei Immobilien und Spezialvermögen

Gerade bei Immobilien oder komplexen Vermögensgegenständen empfiehlt es sich, ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen. So lässt sich der Wert objektiv und marktgerecht ermitteln, Missverständnisse vermeiden und Streitigkeiten unter Erben vorbeugen.

Vorteile anwaltlicher Unterstützung

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Häufig gestellte Fragen – FAQ