Alle Regeln zur Helmpflicht beim Skifahren in Österreich

Die Helmpflicht beim Skifahren ist in Österreich nicht bundesweit einheitlich geregelt.

Es existiert zwar eine freiwillige Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und zahlreichen Bundesländern zur Koordinierung und Vereinheitlichung der Gesetzgebung in den Bundesländern. Diese Vereinbarung wurde jedoch von Tirol und Vorarlberg bis heute nicht unterzeichnet.

Die Art. 15a Vereinbarung sieht vor, dass Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersportausübung, jedenfalls beim Alpinschilauf und Snowboarden, einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen. Zudem haben die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen zumutbaren Sorge zu tragen.

Bis auf Tirol und Vorarlberg haben alle Bundesländer entsprechend der Vereinbarung eine zumeist wortgleiche Regelung in ihre Landessportgesetze aufgenommen.

Helmpflicht beim Skifahren in Österreich. Alle Informationen zur Helmpflicht, den Strafen und den Rechtsfolgen bei einem Unfall.

Ein Skihelm kann bei einem Skiunfall und Snowboardunfall Leben retten und vor rechtlichen Konsequenzen bewahren.

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Helmpflicht für Minderjährige beim Skisport

In Österreich gilt daher eine Helmpflicht bei der Wintersportausübung für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Diese Helmpflicht gilt nur in diesen Bundesländern:

In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg wurde lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen eines Skihelms ausgesprochen. Dort existiert daher keine Pflicht zum Tragen eines Skihelms.

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Keine Helmpflicht für Erwachsene

Erwachsene sind von der Pflicht zum Tragen eines Skihelms in Österreich bundesweit ausgenommen.

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Strafen bei der Missachtung der Helmpflicht beim Skisport

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen keine Strafen bei Missachtung der Helmpflicht vor. Zudem werden grundsätzlich keine Kontrollen durchgeführt. Möglich ist hingegen, dass man von der Polizei oder dem Pistenpersonal auf die Verpflichtung zum Tragen eines Skihelms hingewiesen wird.

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Mitverschulden bei Kopfverletzungen beim Skifahren

Kommt es zu einer Kopfverletzung durch eine Kollision mit einem anderen Skifahrer, kann sich das Nichttragen eines Skihelms anspruchsmindernd auswirken.

Wird kein Skihelm getragen, kann die gegnerische Versicherung oder das Gericht zu dem Schluss kommen, dass sich der Verletzte selbst zu wenig geschützt und dadurch unnötig in Gefahr gebracht hat. In diesem Fall liegt ein Mitverschulden des Verletzten vor. Das Mitverschulden des Verletzten hat zur Folge, dass sich die Schadenersatzpflicht des Unfallverursachers reduziert.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Wenn Sie oder Ihr Unfallgegner bei einem Skiunfall keinen Helm getragen hat, kann dies bei Kopfverletzungen ein Mitverschulden auslösen.“
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Top 9 Fragen zur Helmpflicht beim Skifahren

Ist beim Skifahren in Österreich das Tragen eines Skihelms Pflicht?

Die Skihelmpflicht gilt in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien. Betroffen sind Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. In Tirol und Vorarlberg besteht nur eine Empfehlung zum Tragen eines Helms.

In welchen Skigebieten besteht in Österreich eine Helmpflicht?

Eine teilweise Helmpflicht besteht in den österreichischen Skigebieten in den Bundesländern Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Burgenland und Wien.

Bis zu welchem Alter besteht in Österreich beim Skifahren eine Helmpflicht?

In zahlreichen österreichischen Bundesländern besteht beim Befahren von Skipisten eine Helmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Müssen Erwachsene in Österreich beim Skisport einen Helm tragen?

Nein. Für Erwachsene gilt in Österreich keine Helmpflicht beim Wintersport.

Müssen Kinder in Österreich beim Skisport einen Skihelm tragen?

Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres besteht in Österreich in allen Bundesländern außer Tirol und Vorarlberg eine generelle Helmpflicht auf allen Skipisten und auf pistenähnlichem Gelände.

Wer kontrolliert die Helmpflicht beim Skifahren in Österreich?

Das Tragen eines Helms wird nicht kontrolliert. Maximal kann von der Polizei oder dem Pistenpersonal auf die Tragepflicht hingewiesen werden.

Wie hoch ist in Österreich die Strafe bei der Missachtung der Helmpflicht beim Skifahren?

Es gibt in Österreich für den Fall der Missachtung der Helmpflicht beim Skifahren keine gesetzlichen Strafen.

Droht beim Skifahren ohne Skihelm der Entzug des Skipasses?

Nein. Der Entzug des Skipasses ist nicht üblich. Allerdings kann das Pistenpersonal auf die Nutzung eines Helms bestehen und auf die Helmpflicht beim Betreten der Piste hinweisen. Strafen bei Zuwiderhandlung sind aber nicht vorgesehen.

Wird Skifahren ohne Helm bei einem Unfall als Mitverschulden gewertet?

Ja. Sind Verletzungen (insbesondere am Kopf) durch das Nichttragen eines Helms eingetreten, kann sich das negativ auf die Höhe der eigenen Ansprüche auswirken.

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