Sparkasse Rechtsschutzversicherung
Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH betreut österreichweit Versicherungsnehmer der Sparkasse Rechtsschutzversicherung.
Wir arbeiten sehr gerne mit Kunden der Sparkasse und kümmern uns von der Deckungsanfrage bis zum Kostenersatz um die gesamte Abwicklung.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Als zusätzliches Service bieten wir allen Rechtsschutzversicherten der Sparkasse ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch zu unseren Spezialgebieten.
So erhalten rechtsschutzversicherte Sparkassen-Kunden österreichweit eine rasche und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Rechtssache.“
Abrechnung über die Sparkasse Rechtsschutzversicherung
Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über die Sparkasse übernimmt die Sparkasse die Kosten für juristische Streitigkeiten. Dies umfasst je nach Versicherungsvertrag die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, die Zeugengebühren und etwaige andere Verfahrenskosten.
Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH verrechnet bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung der Sparkasse alle vom Versicherungsvertrag gedeckten Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächÖsterreichweite Vertretung von Sparkassen-Versicherten
Versicherungsnehmer der Sparkasse werden von unseren Rechtsanwälten österreichweit vor allen Gerichten und Behörden vertreten.
Sebastian RiedlmairHarlander & Partner Rechtsanwälte „So können Sie dank Ihrer Sparkasse-Rechtsschutzversicherung auch bei entlegenen Gerichten und Behörden auf die Expertise einer großen Anwaltskanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten zurückgreifen.“
Ablauf bei einer Sparkasse Rechtsschutzversicherung
Kostenloses Erstgespräch
Der erste Schritt zur Abwicklung einer Rechtssache mit Sparkasse Rechtsschutzversicherung ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Dieses findet bequem via Videokonferenz oder Telefon statt. So können Sparkasse-Versicherte immer kurzfristig mit einem Experten sprechen.
Im Rahmen des Erstgesprächs für Sparkasse-Versicherungsnehmer klären wir ab, ob wir die Rechtssache übernehmen können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über ein breites Spektrum an Spezialisierungen. Dennoch gibt es Fälle, welche wir nicht abdecken können. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen gerne einen anderen Spezialisten.
Vollmacht
Im nächsten Schritt übermitteln wir Ihnen die Vollmacht. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass als erste Handlung eine Deckungsanfrage an die Sparkasse gestellt und mit der kostenpflichtigen Bearbeitung auf die Deckungszusage zugewartet wird.
Deckungsanfrage
Nach Erhalt der Vollmacht und den ersten Informationen zur Rechtssache stellen wir auf Basis dieser Informationen eine Deckungsanfrage an die Sparkasse Rechtsschutzversicherung. Auch diese Leistung ist für Sparkasse-Versicherte auch im Fall einer Ablehnung der Rechtsschutzdeckung kostenlos.
Deckungszusage
Im Fall einer Deckungszusage übernimmt die Sparkasse Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits im Umfang des Versicherungsvertrags. Häufig bestehen geringe Selbstbehalte oder eine Beschränkung des Kostenersatzes auf außergerichtliche oder gerichtliche Kosten.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit direkt mit der Sparkasse Versicherung, sodass deren Versicherungsnehmer keinen Aufwand mit der Einreichung von Kostenerstattungsanträgen haben.
Peter HarlanderHarlander & Partner Rechtsanwälte „Profitieren Sie von der Spezialisierung unserer Rechtsanwälte. Gerne wickeln wir Ihre Rechtssache über die Sparkasse Rechtsschutzversicherung ab.
Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch für Sparkasse-Versicherte in Anspruch, um eine rasche Ersteinschätzung Ihrer Rechtssache zu erhalten.“