Merkur Rechtsschutzversicherung

Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH betreut österreichweit Versicherungsnehmer der Merkur Rechtsschutzversicherung.

Wir arbeiten sehr gerne mit Kunden der Merkur und kümmern uns von der Deckungsanfrage bis zum Kostenersatz um die gesamte Abwicklung.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Als zusätzliches Service bieten wir allen Rechtsschutzversicherten der Merkur ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch zu unseren Spezialgebieten.

So erhalten rechtsschutzversicherte Merkur-Kunden österreichweit eine rasche und unverbindliche Ersteinschätzung ihrer Rechtssache.“
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Abrechnung über die Merkur Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung über die Merkur übernimmt die Merkur die Kosten für juristische Streitigkeiten. Dies umfasst je nach Versicherungsvertrag die eigenen und die gegnerischen Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Sachverständigengebühren, die Zeugengebühren und etwaige andere Verfahrenskosten.

Die Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH verrechnet bei Vorliegen einer Rechtsschutzdeckung der Merkur alle vom Versicherungsvertrag gedeckten Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung.

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Österreichweite Vertretung von Merkur-Versicherten

Versicherungsnehmer der Merkur werden von unseren Rechtsanwälten österreichweit vor allen Gerichten und Behörden vertreten.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„So können Sie dank Ihrer Merkur-Rechtsschutzversicherung auch bei entlegenen Gerichten und Behörden auf die Expertise einer großen Anwaltskanzlei mit spezialisierten Rechtsanwälten zurückgreifen.“
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Ablauf bei einer Merkur Rechtsschutzversicherung

Kostenloses Erstgespräch

Der erste Schritt zur Abwicklung einer Rechtssache mit Merkur Rechtsschutzversicherung ist ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Dieses findet bequem via Videokonferenz oder Telefon statt. So können Merkur-Versicherte immer kurzfristig mit einem Experten sprechen.

Im Rahmen des Erstgesprächs für Merkur-Versicherungsnehmer klären wir ab, ob wir die Rechtssache übernehmen können. Unsere Rechtsanwälte verfügen über ein breites Spektrum an Spezialisierungen. Dennoch gibt es Fälle, welche wir nicht abdecken können. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen gerne einen anderen Spezialisten.

Vollmacht

Im nächsten Schritt übermitteln wir Ihnen die Vollmacht. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass als erste Handlung eine Deckungsanfrage an die Merkur gestellt und mit der kostenpflichtigen Bearbeitung auf die Deckungszusage zugewartet wird.

Deckungsanfrage

Nach Erhalt der Vollmacht und den ersten Informationen zur Rechtssache stellen wir auf Basis dieser Informationen eine Deckungsanfrage an die Merkur Rechtsschutzversicherung. Auch diese Leistung ist für Merkur-Versicherte auch im Fall einer Ablehnung der Rechtsschutzdeckung kostenlos.

Deckungszusage

Im Fall einer Deckungszusage übernimmt die Merkur Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits im Umfang des Versicherungsvertrags. Häufig bestehen geringe Selbstbehalte oder eine Beschränkung des Kostenersatzes auf außergerichtliche oder gerichtliche Kosten.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Möglichkeit direkt mit der Merkur Versicherung, sodass deren Versicherungsnehmer keinen Aufwand mit der Einreichung von Kostenerstattungsanträgen haben.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Profitieren Sie von der Spezialisierung unserer Rechtsanwälte. Gerne wickeln wir Ihre Rechtssache über die Merkur Rechtsschutzversicherung ab.

Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch für Merkur-Versicherte in Anspruch, um eine rasche Ersteinschätzung Ihrer Rechtssache zu erhalten.“
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