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Diese sieben Irrtümer gefährden die Sicherheit Ihrer Marke. Bei uns lesen Sie alles über die bitteren Folgen für Ihr Unternehmen.

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Top 7 Irrtümer beim Markenschutz

Jeder noch so kleine Fehler kann Sie Ihre Marke kosten.

Diese sieben Irrtümer gefährden die Sicherheit Ihrer Marke. Bei uns lesen Sie alles über die bitteren Folgen für Ihr Unternehmen.

Wir haben die Top 7 für Sie zusammengestellt.

Hand aufs Herz – wie viele Fragen können Sie richtig beantworten?

Kann ich Markenrecht ignorieren, wenn ich ohnehin keine Marke anmelden will?

Nein. Nehmen wir an, Sie nennen Ihr neues Getränk Coca-Cola, melden aber keine Marke an. Hätten Sie ernsthaft Hoffnung, dass das gut geht? Natürlich nicht.

Warum sollte das anders sein, wenn Sie aus Absicht oder Nachlässigkeit eine der hunderttausenden anderen Marken verletzen, ohne selbst eine Marke registriert zu haben? Markenrecht betrifft jeden Unternehmer und jede Unternehmerin.

Selbst die Auswahl der Farbe des Schokoladenpapiers in der inhabergeführten Schokoladenmanufaktur kann zu heftigen Markenrechtsverletzungen führen.

Kann ich mit meiner Marke warten, bis mein neues Angebot erste Umsätze erzielt hat?

Nein. Alle Kennzeichen von Unternehmen, Waren und Dienstleistungen sind vor der Markteinführung zu prüfen. Markenrecht duldet keinen Aufschub.

Apropos „auf später aufschieben“. Wer neue Waren oder Dienstleistungen launcht, investiert eine enorme Menge an Lebenszeit und Geld, um Erfolg zu haben. Wollen Sie diese Investition riskieren, indem Sie grundlegende Rechtsfragen erst dann lösen, wenn das Unternehmen endlich gut läuft?

Machen Sie das nicht. Wir haben schon hartgesottene Unternehmer und Unternehmerinnen mit Tränen im Gesicht erlebt, weil ihnen durch markenrechtlich ausgezeichnet aufgestellte Mitbewerber alles genommen wurde.

Bei Markenrechtsverletzungen drohen zeitlich unbegrenzt eine Untersagung, der Totalverlust des aufgebauten Rufs und hohe Schadenersatzzahlungen. Nicht einmal die bisherige Domain darf dann noch auf die neue Domain weitergeleitet werden.

Kann ich meine Marke schützen, wenn kein identischer Name existiert?

Nein. Eine Prüfung auf identische Kennzeichen ist zu wenig. Es kommt auf die Verwechslungsgefahr an. Das bedeutet, dass auch bloß ähnliche Begriffe ein Hindernis darstellen können.

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind alle Aspekte der Marke und der ausgewählten Klassen zu beachten. Dazu gibt es (ohne Übertreibung) tausende Gerichtsurteile. Markenrecht ist nicht mit Hausverstand zu lösen.

Um es noch komplizierter zu machen: umgekehrt können unter bestimmten Voraussetzungen selbst identische Begriffe vollkommen unproblematisch sein.

Miro, Myrro, Wiro, Xiro, Siroo – mit welchen Argumenten würden Sie die Verwechslungsfahr zwischen diesen Marken beurteilen?

Ist die Ähnlichkeitsrecherche nur in den gewünschten Klassen durchzuführen?

Nein. Eine Verwechslungsgefahr kann auch zwischen Marken in unterschiedlichen Klassen bestehen. Daher sind die Wechselwirkungen zwischen den Klassen zu beachten.

Einfach ist das bei Klassen, die offensichtliche Ähnlichkeiten aufweisen, z. B. Klasse 9 Software und Klasse 42 IT-Dienstleistung. Eine Marke für eine Software in der Klasse 9 benötigt also auch eine Recherche in der Klasse 42 – und in bis zu fünf weiteren Klassen.

Was notwendig und sinnvoll ist, unterscheidet sich oft selbst zwischen Unternehmen in sehr ähnlichen Geschäftsfeldern. Daher existiert bisher kein automatisches Tool zur Auswahl aller einzubeziehenden Klassen. Markenrecht ist sehr stark einzelfallbezogen.

Wissen Sie, wie vielen Klassen ein Fahrradhändler – also kein besonders komplizierter Beruf – benötigen könnte?

Schützt eine Recherche im Markenregister vor der Verletzung früherer Rechte?

Nein. Die Recherche im Markenregister ist ein guter Anfang. Eine Marke hat jedoch auch firmenrechtliche, urheberrechtliche, designrechtliche und wettbewerbsrechtliche Aspekte.

Wer eine Marke nur markenrechtlich prüft, riskiert weiterhin Kopf und Kragen. Markenschutz braucht mehr als Markenrecht.

Für eine EU-Marke sind daher 29 Markenregister, 27 Firmenbücher sowie unzählige andere Datenbanken für Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen, Designs und urheberrechtlich geschützte Titel in 27 Staaten zu durchsuchen. Haben Sie dafür die notwendigen Tools?

Wozu das alles? Wenn meine Marke registriert ist, bin ich doch sicher?

Nein. Das Markenamt prüft nicht, ob ihre Marke frühere Rechte verletzt. Selbst, wenn Sie eine Marke anmelden, die ganz eindeutig schon registriert ist und frühere Rechte verletzt, würde das Markenamt die Eintragung Ihrer Marke vornehmen.

Es ist nicht die Aufgabe des Markenamts, Sie über Rechtsverletzungen zu informieren. Das ist die Aufgabe von Markenanwälten.

Das scheinbare Erfolgserlebnis „Marke eingetragen“ bietet Ihnen keinen Schutz vor früheren Rechten – das leistet ausschließlich eine umfassende anwaltliche Prüfung vor der Anmeldung der Marke. Wollen Sie das wirklich selbst versuchen?

Was kann ich selbst erledigen?

Einiges. Eine Vorabrecherche über Google nach identischen Marken in Ihrer Branche ist eine gute Idee. Gibt es einen gleichnamigen Mitbewerber in Ihrem Land, dann ist das oft ein Showstopper.

Prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Wunschmarke noch eine sinnvolle Domain frei ist. Dank der vielen neuen Domainendungen ist das oft der Fall.

Wirklich notwendig ist das aber nicht. Auf Anfrage bieten wir im Rahmen unserer Markenschutzpakete ohne Aufpreis einen initialen Quickcheck samt Ranking für bis zu drei Markennamen an. Die Detailprüfung erfolgt dann nur beim aussichtsreichsten Kandidaten.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
"Markenschutz sieht verlockend einfach aus. Motto: einmal kurz im Markenregister googeln und das wars.
 
Dieser Irrglaube bringt viele Menschen um ihre mühevoll aufgebaute Marke."
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Konsequenzen von Markenrechtsverletzungen

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wird mehrfach pro Jahr von verzweifelten Menschen kontaktiert, weil sie ihre zuerst selbst registrierte und dann mühsam aufgebaute Marke verlieren. Grund: ein anderer Markeninhaber hat frühere Rechte.

Besonders bitter: Oft trifft die Unterlassungsaufforderung nicht unmittelbar nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, sondern erst nach jahrelanger Aufbautätigkeit ein – wenn die Marke groß genug ist, um dem ursprünglichen Markeninhaber aufzufallen.

Harte Konsequenzen: Hat der frühere Markeninhaber die Rechtsverletzung erst einmal entdeckt und abgemahnt, dann ist der Verlust der Marke meist unausweichlich. Wer seine Hausaufgaben vor der Registrierung versäumt hat, hat später so gut wie keine Chance mehr.

Ruinöse Kosten: Vernichtung aller markenmäßig gekennzeichneten Waren, Entfernung der Marke von allen Geschäftsunterlagen, Einstellung der Domainnutzung, Bezahlung von Lizenzgebühren für die Markenverletzung, Urteilsveröffentlichung auf der Website und in Zeitungen, Bezahlung der Anwaltskosten. Schafft das ihr Unternehmen?

Machen Sie es besser: sprechen Sie mit uns.

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Harlander & Partner

 

Gründung: 1953

Zulassungen: Österreich, Deutschland, EU

Standorte Österreich: 5

Standorte Deutschland: 1

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Rechtsanwälte: 7

Weitere Juristen: 2

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