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Experten für Urheberrecht

Rechtsanwalt Mag. Peter Harlander ist über 25 Jahre schwerpunktmäßig im Urheberrecht tätig. Wir beraten Unternehmen, Agenturen, Künstler, Musikschaffende, Filmunternehmen.

In Urhebersachen greifen Sie bei uns auf das vollständige Leistungsportfolio einer erfahrenen Urheberrechtskanzlei zu:

 

Rechtsstreitigkeiten

  • Strategieberatung
  • Abmahnung
  • Klage bei Gericht
  • Antrag auf einstweilige Verfügung
  • Internationale Urheberstreitigkeiten

Verträge

  • Werknutzungsbewilligungen
  • Werknutzungsrechte
  • Verwertungsrechte
  • Lizenzverträge
  • Agenturverträge

Urheberrechtliche Ansprüche

  • Unterlassung
  • Entgelt
  • Schadenersatz
  • Urhebernennung
  • Lizenznennung

Verwandte Schutzrechte

  • Markenrecht
  • Designrecht
  • Persönlichkeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Musik- und Filmrecht
Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Im Urheberrecht ziehen kleinste Verstöße teure Rechtsfolgen nach sich. Ein rechtswidrig genutztes Foto kann leicht € 800,00, ein Musikstück € 50.000,00 kosten.

Urheberrecht ist Anwaltssache.“
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Eines der strengsten Gesetze

Das Urheberrecht ist eines der strengsten Gesetze überhaupt.

Selbst, wenn Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie erfolgreich verklagt werden. Dazu reicht es aus, dass Sie vom Rechtsverletzer zu viel fordern oder auch nur ein fachlich unrichtiges Aufforderungsschreiben an den Rechtsverletzer senden.

Umgekehrt können Sie sich als Rechtsverletzer mit einer einzigen Unterschrift auf einer Unterlassungserklärung teure Rechtsfolgen einhandeln, die in der Unterlassungserklärung nicht einmal erwähnt waren.

Unabhängig davon, ob Sie Rechte verkaufen oder kaufen oder ob Ihre Rechte verletzt wurden oder ob Sie Rechte verletzt haben, ist eine Sache eindeutig: Setzen Sie ohne Unterstützung durch einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt keine einzige Handlung.

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Internationales Urheberrecht

Noch dramatischer stellt sich die Situation bei Urhebersachen mit Auslandsbezug dar. Selbst in unserem Nachbarland Deutschland ist die Situation nochmals deutlich verschärft.

Risikoerhöhend wirkt insbesondere der Umstand, dass in Urhebersachen das Gerichtsverfahren zumeist nicht im Staat des Beklagten, sondern des Klägers stattfindet.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Lassen Sie uns über Ihre Fragen zum Urheberrecht persönlich sprechen.

Wählen Sie jetzt online Ihren Wunschtermin für ein kostenloses Erstgespräch aus.“
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