Experten für Verwaltungsstrafrecht

Unsere Rechtsanwälte und Strafverteidiger unterstützen Sie im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Behördenkontakte können oft drastische Auswirkungen haben.

Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass ihr verfahren von Anfang an optimal geführt wird.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Zuständigkeiten des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

Das Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg ist zuständig für Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden.

Gemäß Art. 130 (1) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg zuständig für

Gemäß Art. 130 (2) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg zuständig für

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg ist dabei in allen Rechtssachen zuständig, die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind.

Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch

Rechtsgebiete vor dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

Verkehr

  • Führerscheinwesen
  • Straßenpolizei
  • Kraftfahrwesen

Sicherheit

  • Sicherheitspolizei
  • Passwesen
  • Waffen-, Munitions-, Schieß-, Sprengelmittel- und Pyrotechnikwesen
  • Vereins- und Versammlungswesen
  • Veranstaltungen

Gewerbe und Bauen

  • Gewerbliches Berufsrecht
  • Betriebsanlagen
  • Baurecht

Land- und Forstwirtschaft

  • Forst, Jagd und Fischerei
  • Amtstierarzt

Natur und Wasser

  • Naturschutz
  • Wasserrecht
  • Wasserbuch

Öffentliche Gesundheit

  • Amtsarzt
  • Sanitäre Aufsicht
  • Vorsorgemedizin
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten
  • Heilmasseure
  • Leichen- und Bestattungswesen

Zusätzlich gibt es noch die Bereiche Soziales und Kinder- und Jugendhilfe. In diesen Bereichen sind unsere Rechtsanwälte jedoch nicht tätig.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sofort eine Ersteinschätzung zu Ihrer Rechtsfrage zu erhalten.“
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses Erstgespräch