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Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten.

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Experten für Verwaltungs(straf)recht

Unsere Rechtsanwälte und Strafverteidiger unterstützen Sie im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten.

Rechtsanwalt Sebastian Riedlmair Sebastian Riedlmair
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Behördenkontakte können oft drastische Auswirkungen haben.

Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass ihr verfahren von Anfang an optimal geführt wird.“
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Zuständigkeiten des Landesverwaltungsgericht Kärnten

Das Landesverwaltungsgerichtes Kärnten ist zuständig für Beschwerden gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden.

Gemäß Art. 130 (1) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Kärnten zuständig für

Gemäß Art. 130 (2) B-VG ist das Landesverwaltungsgerichtes Kärnten zuständig für

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten ist dabei in allen Rechtssachen zuständig, die in Vollziehung Landessache sind oder die in mittelbarer Bundesverwaltung vollzogen werden oder der Sicherheitsverwaltung zuzurechnen sind.

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Rechtsgebiete vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten

Verkehr

  • Führerscheinwesen
  • Straßenpolizei
  • Kraftfahrwesen

Sicherheit

  • Sicherheitspolizei
  • Passwesen
  • Waffen-, Munitions-, Schieß-, Sprengelmittel- und Pyrotechnikwesen
  • Vereins- und Versammlungswesen
  • Veranstaltungen

Gewerbe und Bauen

  • Gewerbliches Berufsrecht
  • Betriebsanlagen
  • Baurecht

Land- und Forstwirtschaft

  • Forst, Jagd und Fischerei
  • Amtstierarzt

Natur und Wasser

  • Naturschutz
  • Wasserrecht
  • Wasserbuch

Öffentliche Gesundheit

  • Amtsarzt
  • Sanitäre Aufsicht
  • Vorsorgemedizin
  • Meldepflichtige Infektionskrankheiten
  • Heilmasseure
  • Leichen- und Bestattungswesen

Zusätzlich gibt es noch die Bereiche Soziales und Kinder- und Jugendhilfe. In diesen Bereichen sind unsere Rechtsanwälte jedoch nicht tätig.

Rechtsanwalt Peter Harlander Peter Harlander
Harlander & Partner Rechtsanwälte
„Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sofort eine Ersteinschätzung zu Ihrer Rechtsfrage zu erhalten.“
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