Körperspende
Die Körperspende bezeichnet die freiwillige Entscheidung, den eigenen Körper nach dem Tod der medizinischen Wissenschaft zur Verfügung zu stellen.
Diese Spende dient hauptsächlich der anatomischen Ausbildung von Medizinstudierenden sowie der Forschung an neuen Operationsmethoden und Behandlungstechniken. Mit einer Körperspende ist es daher möglich, nach dem Ableben noch einen wertvollen Beitrag für die Forschung und die Ausbildung von Medizinern zu leisten.
Im Gegensatz zur Organspende oder Gewebespende wird der gesamte Körper über einen längeren Zeitraum zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt.
Zulässigkeit der Körperspende
Die Körperspende ist in Österreich nicht gesetzlich geregelt, aber gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zulässig.
Jeder Mensch kann zu Lebzeiten als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts über den eigenen Leichnam sowohl testamentarisch als auch vertraglich frei verfügen.
Daher ist es rechtlich auch zulässig, den eigenen Körper der medizinischen Wissenschaft zu überlassen. Dieses Recht ist jedoch höchstpersönlich. Das bedeutet, dass die Entscheidung einer Körperspende noch zu Lebzeiten selbst getroffen werden muss. Andere Personen wie Verwandte, Erben oder Erwachsenenvertreter dürfen diese Entscheidung nicht treffen.
Körperspende an medizinische Universitäten
In Österreich ist eine Körperspende an folgende medizinische Universitäten möglich:
- Medizinische Universität Wien
- Sigmund Freud PrivatUniversität Wien
- Med Uni Graz
- Medizinische Universität Innsbruck
- Paracelsus Medizinische Universität
Alle Universitäten haben eine eigene Ansprechstelle für interessierte Menschen.
Jetzt Wunschtermin wählen:Kostenloses ErstgesprächDurchführung der Körperspende
Die Körperspende muss zu Lebzeiten schriftlich dokumentiert und von der jeweiligen anatomischen Einrichtung akzeptiert werden. Dies funktioniert entweder durch ein Vermächtnis oder durch Abschluss eines speziellen Körperspendervertrags. Körperspenderverträge beinhalten in der Regel Details zu den Bedingungen der Spende, dem Umgang mit dem Körper und gegebenenfalls auch zu Bestattungskosten.
Trotz der Vorteile ist die Körperspende nicht uneingeschränkt möglich. Bestimmte (ansteckende) Erkrankungen, besondere Todesumstände oder zu weite Entfernung von der Universität können zur Ablehnung führen.
Nach dem Tod wird der Körper durch die empfangende Einrichtung abgeholt und für die wissenschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Dauer der Nutzung kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Hierbei wird im Laufe der Zeit, etwa im Rahmen von Sezierkursen zur Ausbildung der Studierenden, der gesamte Körper verwertet.
Bestattung nach der Körperspende
Aufgrund der langen Nutzungsdauer kann also unmittelbar nach dem Tod keine Bestattung erfolgen. Die Angehörigen halten in diesem Fall in der Regel eine Trauerfeier ohne Sarg ab. Erst nach Abschluss der Nutzung erfolgt in der Regel eine Einäscherung der Überreste durch die Universität sowie eine pietätvolle Bestattung.
Zudem halten die meisten Universitäten einmal jährlich eine Gedenkfeier für die Spender ab und erinnern deren Verdienste für die Wissenschaft. Dazu werden insbesondere Angehörige der Verstorbenen, Studierende und Universitätslehrende eingeladen.
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