Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer
Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 wird in Österreich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr eingehoben. Bei Erbschaften oder unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken sind jedoch weiterhin Grunderwerbsteuer sowie eine Eintragungsgebühr zu zahlen. Zudem gilt seit diesem Zeitpunkt eine gesetzliche Anzeigepflicht für Schenkungen. In Deutschland besteht die Erbschaftssteuer hingegen nach wie vor.
Mehr zur Grunderwerbsteuer im Erbrecht lesen Sie hier.
Für Erbfälle nach dem 31. Juli 2008 fällt in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr an.
Mögliche Rückkehr der Erbschaftssteuer
In Österreich könnte die Erbschaftssteuer in Zukunft wieder eingeführt werden. Wer seinen Nachlass rechtzeitig plant, kann jedoch schon im Vorfeld Schritte setzen, um diese Steuer ganz zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verringern.
Möglichkeiten zur Vermeidung der Erbschaftssteuer
Um einer möglichen künftigen Erbschaftssteuer vorzubeugen, bieten sich rechtliche Gestaltungen wie eine Vorsorgevollmacht, ein Übergabevertrag oder ein Schenkungsvertrag an, mit denen sich Vermögenswerte frühzeitig und geordnet übertragen lassen.
Ihre Vorteile mit anwaltlicher Unterstützung
Die Regelungen rund um Erbschaften und unentgeltliche Übertragungen sind komplex und bergen erhebliche finanzielle Risiken. Unklare Rechtsbegriffe, hohe Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr sowie strenge Melde- und Fristvorgaben können leicht zu Fehlern führen.
Wirtschaftlich kann dies zu unerwarteten Belastungen oder Liquiditätsengpässen führen. Eine professionelle rechtliche Begleitung stellt sicher, dass alle Schritte rechtssicher erfolgen und unnötige Kosten vermieden werden.
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