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Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt seit fünf Generationen (1953) Unternehmen, Startups und Privatpersonen. Mit Erfolg!

Mittlerweile verfügen wir über acht Standorte in Österreich und Deutschland, was uns zum gefragten „Übersetzer“ in grenzüberschreitenden Rechtssachen macht.

Es gibt eine ganze Reihe Berufe, für die die österreichische Rechtsordnung spezielle Werbebeschränkungen vorsieht. Betroffen sind vor allem die so genannten freien Berufe. Die Beschränkungen sollen vor allem unsachliche und marktschreierische Werbung verhindern.

Unsachlich ist eine Werbung immer dann, wenn es keinen Zusammenhang zwischen der angebotenen Ware oder Dienstleitung und der Werbung gibt. Unsachlich ist eine Werbung auch, wenn sie das Berufsbild verfälscht oder unrichtige Vorstellungen und unerfüllbare Erwartungen bei den Marktteilnehmern weckt.

Marktschreierisch ist eine Werbung, wenn sie derart überzogen ist, dass sie von den Marktteilnehmern nicht erst genommen wird. Der Slogan „Bei uns bekommen Sie das beste Eis in der Milchstraße.“ ist beispielsweise klar marktschreierisch.

Lesen Sie auch “Werbebeschränkungen für ausgewählte freie Berufe”

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